Brandmelder

  • Brandmelder sind Teil einer Brandmeldeanlage und unterscheiden sich in automatische und manuelle Melder. Ein Brandmelder ist eine technische Vorrichtung zum Auslösen eines Alarmsignals im Falle eines Brandes.

    Ein manueller Melder wird auch als Handfeuermelder bezeichnet. Er wird von Personen ausgelöst, wenn diese einen Brand bemerken. Automatische Melder hingegen arbeiten mithilfe von vorher konfigurierten Brandkenngrößen. Die charakteristischen Merkmale eines Schadensfeuers (zum Beispiel sichtbarer oder unsichtbarer Rauch, Temperatur, Sauerstoffkonzentration) werden detektiert und mit Überschreiten eines vorher festgelegten Wertes oder einer Grenze übermitteln die Sensoren ein Signal an die Brandmeldezentrale (BMZ).


    Die einzelnen Formen der Brandmelder unterliegen strengen Richtlinien:


    - für nicht-automatische Handmelder gelten EN 54-11 und bei Eingang- und Ausgangsgeräten EN 54-17.
    - für automatische Wärmemelder speziell En 54-5, Rauchmelder EN 54-7, Flammenmelder EN 54-10, Punktförmige Melder mit Kohlenstoffmonoxid-Sensoren prEN 54-26, - Rauchmelder für die Überwachung von Lüftungsleitungen pr EN54 27, Nicht-rücksetzbare linienförmige Wärmemelder prEN 54-28 ,Mehrfachsensor-Brandmelder
    - Punktförmige Melder mit kombinierten Rauch- und Wärmesensoren prEN 54-29, Mehrfachsensor-Brandmelder - Punktförmige Melder mit kombinierten CO- und Wärmesensoren prEN 54-30.

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