Eine Brandmeldefunktion ist Bestandteil von Brandmeldeanlagen. Nach der VdS-Definition ist die Brandmeldefunktion (BM-Funktion) folgendermaßen definiert:„Funktion einer Gefahrenwarnanlage Gefahrenwarnanlage (GWA) zur Erkennung, Warnung und Meldung von Bränden und Brandrauch.“