Brandabschnitt

  • Ein Brandabschnitt ist eine von weiteren Abschnitten isolierte Fläche. Im Falle eines Brandes kann es so zu keinem Feuerüberschlag auf andere Brandabschnitte kommen. Durch feuerbeständige Wände, Türen oder Fenster wird die Ausbreitung auf angrenzende Flächen verhindert.

    Ein Brandabschnitt wird in der Regel von einer sogenannten Brandwand eingeschlossen. Diese Wand ist möglichst feuerbeständig und hat eine hohe Widerstandsleistung gegenüber der entstehenden Wärme. Die exakten Anforderungen an einen Brandabschnitt sind in deutschen Musterbauordnung oder der Landesbauordnung festgehalten.


    § 30 MBO, Brandwände

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