Bildaufzeichnung

  • Unter einer Bildaufzeichnung versteht man das Observieren einer bestimmten Fläche durch elektronische Hilfsmittel. Durch Videoüberwachungsanlagen werden Bild- und Videodateien an eine Leitstelle gesendet. Das Wachpersonal überprüft die aufgezeichneten Bilder auf Unregelmäßigkeiten.

    Videoüberwachungsanlagen sind ein Teil des Einbruchsschutzes und dienen als Beweismittel. Mithilfe des gesammelten Bildmaterials können Täter identifiziert werden und liefern vor Gericht relevante Informationen. Die bloße Installation von Videokameras hat bereits eine abschreckende Wirkung gegenüber potentiellen Tätern. Ferner tragen sie zum subjektiven Schutzempfinden bei.


    Eine Bildaufzeichnung unterscheidet sich von gesendeten Live-Bildern. Für die Bildaufzeichnung ist ein Speichermedium erforderlich und nur bei Unregelmäßigkeiten oder der Kontrolle wegen, wird auf das gesammelte Material zurückgegriffen. In diesem Fall leisten Videoüberwachungsanlagen einen passiven Einbruchsschutz, da ein Signal trotz unmittelbaren Angriffs an keine Alarmzentrale übermittelt wird.


    Die Live-Aufzeichnung gibt Einblicke auf ein bestimmtes Gelände und leistet die Funktion eines „elektrischen Auge“. Die Live-Bilder werden an Monitoren von Sicherheitspersonal in einer Leitstelle überwacht. Daher muss an der Leitstelle bei einer wirkungsvollen Live-Überwachung jederzeit Personal verfügbar sein.


    Siehe:

    - Videoüberwachung

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