Beweis durch Detektive

  • Im Rahmen der Beweiserhebung dokumentiert der Detektiv Informationen, die er durch Recherche und Observation bekommt. Detektive sind normale Gewerbetreibende und werden daher auch als Privatermittler bezeichnet.

    Das Ziel ist durch Überwachung und Ermittlungen Beweise für eine Tat zu finden, die gerichtlich verwertbar sind. In einem Gerichtsverfahren tritt der Detektiv als Zeuge auf und sagt dort aus seiner persönliche Sicht über einen Fall aus. Vor Gericht muss der Detektiv in der Lage sein, die gesammelten Informationen strukturiert und fundiert wiedergeben zu können. Die Ergebnisse finden nur Verwendung, wenn sie glaubhaft vorgetragen werden.


    Privatermittler werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse daran hat staatliche Institutionen mit einzubeziehen. So gesehen sind die Privatermittler eine Alternative zu Staatsanwaltschaft und Polizei. Häufig werden Detektive jedoch mit Fällen beauftragt, in die sich die Polizei nicht einmischen darf. Zum Beispiel Schwarzarbeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit. Während den Privatermittlungen werden meist persönliche Rechte der Zielperson berührt. Das Observieren von Personen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Interessen des Auftraggebers überwiegen.


    Siehe:
    - Detektiv

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