Bewachungsverordnung

  • Die Bewachungsverordnung (BewachV) beinhaltet eine Reihe an Vorschriften aus dem Bewachungsgewerbe. Darin wird definiert, was eine Bewachung ist, wo sie stattfinden kann und welche Voraussetzungen dafür gelten müssen.
    In der Bewachungsverordnung ist geregelt, welche Qualifikationen eine Sicherheitskraft für eine Tätigkeit in dem Gewerbe absolviert haben muss. Die Ordnungsämter überprüfen auf kommunaler Ebene die Einhaltung der BewachV.


    Die einzelnen Paragraphen beinhalten folgende Aspekte:


    §§ 1-5 Details des vorgeschriebenen Unterrichtungsverfahrens
    §§ 5a-5d Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
    § 5f die Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
    §§ 6,7 Vorschriften zu Haftpflichtversicherung und Haftungsbeschränkung
    §§ 8-15 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
    § 8 Datenschutz, Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnissen
    § 9 Beschäftigte
    § 10 Dienstanweisung
    § 11 Ausweis, Ausweispflicht
    § 12 Dienst- und Schutzkleidung
    § 13 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
    § 14 Buchführung und Aufbewahrung
    § 15 Unterrichtung der Gewerbeämter
    §§ 16-18 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften


    Der Gesetzestext im Wortlaut abrufbar unter:
    BewachV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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