Betriebsrat

  • Der Betriebsrat vertritt die Interessen von Arbeitnehmern in Konzernen, Unternehmen und Betrieben. Die Arbeitnehmervertretung ist ein Mitbestimmungsorgan und deren Recht auf Einfluss in Entscheidungen verfassungsrechtlich geregelt.

    Die betriebliche Mitbestimmung ist allerdings nicht mit den Entscheidungen von Gremien wie Aufsichtsräten zu verwechseln. Die Rechte des Betriebsrates ergeben sich aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Arbeitsgerichtsgesetz und im Wesentlichen aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Aufgaben des Betriebsrates lauten:


    - Vertreten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
    - Überwachen von Gesetzen und Tarif- und Betriebsvereinbarungen
    - Geäußerte Vorschläge entgegennehmen und bearbeiten
    - Auskunft über aktuelle Betriebssituation geben
    - Förderungen von Arbeitern ausländischer Herkunft, Schwerbehinderten und besonders Schutzbedürftigen


    Das BetrVG ermöglicht Beschäftigten ab einer bestimmten Größe einen Betriebsrat einzuführen. Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand koordiniert und geleitet. Die Wahlen werden auf der Betriebsversammlung durchgeführt und zur Veranstaltung laden mindestens drei Arbeitnehmern oder eine Gewerkschaft die Mitarbeiter zu ein.


    In diesen Punkten hat der Betriebsrat unter anderem ein Mitbestimmungsrecht:


    - Regelung der Arbeitszeiten
    - Lohn- bzw. Tarifvereinbarungen
    - Urlaubszeiten
    - Überwachungsanlagen zur Kontrolle von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers
    - Unfallverhütung
    - Gestaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen (zum Beispiel betrieblicher Sportverein)
    - Vergabe und Verwaltung betriebseigener Wohnungen
    - betriebliches Vorschlagswesen
    - bei Kündigungen eine wirtschaftliche Entschädigung fordern, Sozialleistungen erzwingen
    - Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs einer Ausbildung

    Bei einer ordentlichen Kündigung (zum Beispiel einer betriebsbedingten Kündigung) kann der Betriebsrat einschreiten und dem Arbeitnehmer zur Seite stehen. Insbesondere juristische Fragen werden von einem darauf spezialisierten Anwalt geprüft. Beispielsweise, ob bei der Kündigung soziale Gesichtspunkte hinreichend berücksichtigt wurden. In diesem Falle wäre die Kündigung nicht rechtskräftig und zumindest bis zum Ausgang eines gerichtlichen Prozesses würde der Arbeitnehmer unter den vorherigen Umständen nach wie vor arbeiten können.

Teilen