Ordentliche Kündigung

  • Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers, die aus Gründen betrieblicher Erfordernisse (wirtschaftlich oder personell) vom Arbeitgeber getroffen werden muss.
    Generell gibt es drei Arten von Gründen für eine Kündigung:


    - in der Person liegende Gründe des Arbeitnehmers
    - Verhaltensbedingte Gründe
    - Betriebsbedingte Gründe


    Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn das Unternehmen Abteilungen schließt oder ins Ausland verlegt, Umstrukturierungen durchführt oder den Betrieb stilllegt. Eine betriebsbedingte Kündigung darf nur in Fällen dringlicher Erfordernisse veranlasst werden, also wenn eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. In einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob die Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers überwiegen. Außerdem müssen soziale Gesichtspunkte bei der Kündigung individuell berücksichtigt werden.


    Bei Erhalt eines Kündigungsschreibens muss innerhalb von drei Wochen entschieden werden, ob eine Kündigungsklage eingereicht werden soll oder nicht. Im Anschluss daran gilt die Kündigung nach § 4 Satz 1 KSchG als rechtsgültig. Diese Frist muss daher eingehalten werden, um eine Weiterbeschäftigung oder zumindest eine Abfindung gerichtlich durchsetzen zu können. Aufgrund möglicher Prozesskosten sollten die Erfolgsaussichten im Vorhinein auf jeden Fall abgewogen werden.

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