Betriebliches Notfallmanagement

  • Das betriebliche Notfallmanagement ist ein Teil der Unternehmenssicherheit, um auf unvorhergesehene Katastrophen wie Brände, Gewaltereignisse oder schwere Unfälle angemessen reagieren zu können.
    Das Notfallmanagement besteht aus zwei großen Teilgebieten:


    - die Risikoanalyse, um Gefahren im Vorfeld abzuschätzen und um Vorkehrungen zu treffen. Die Risikoanalyse ist daher Grundlage des Notfallmanagements.
    - der Alarmierungsplan, damit Informationen bei Gefährdung die zuständige Stelle erreichen und Personen gewarnt werden.


    Ein erstelltes Konzept des Notfallmanagements muss in das Unternehmen zunächst eingeführt und geübt werden. Zuerst wird eine für die Krisensituation verantwortliche Person und Einrichtung ernannt. Im Anschluss daran wird die Situation im Betrieb mit Blick auf Gefahren und Risiken analysiert. Dem folgen die Formulierung einer Strategie und ein konkreter Notfallplan in Form eines Konzeptes oder Handbuches. Die Maßnahmen werden schließlich dem Personal bekannt gegeben und das Notfallbewusstsein durch Übungen regelmäßig „aufgefrischt“. Gerade das menschliche Verhalten in Krisensituationen muss durch Übungen kontinuierlich geschult werden. Ein Notfallkonzept ist nur dann wirksam, wenn es vorher von den Betroffenen verinnerlicht wurde.


    Ein Notfallplan schafft Struktur und gibt durch eindeutig festgelegte Schrittabfolgen der Krisensituation einen ordnungsgebenden Rahmen. Es sollten außerdem Eskalationsschritte zur Klassifizierung der Gefahr nach bestimmten Kriterien benannt werden. Zuallererst unterscheidet man zwischen einem Störfall, Notfall und einer Katastrophe. Je nach Typus der Gefahr werden bestimmte Aufgaben von festgelegten Fachbereichen übernommen. Die Kontaktdaten der Bezugspersonen sind im Vorhinein an zugewiesenen Stellen hinterlegt, um diese ab einer bestimmten Eskalationsstufe informieren zu können. Eine Festlegung zu treffen, nach welcher Abfolge Systeme runtergefahren werden ist ebenfalls ratsam, da ein möglicher Datenverlust so vermieden wird.


    Bei Verständigung einer zuständigen Stelle (zum Beispiel NSL, Feuerwehr, Polizei, Notarzt) sind die Meldungen auf Basis der folgenden Informationen auszuwerten:


    - Beschreibung (Wo, Was, Wann, Wie)
    - Aktueller Status
    - Kategorie
    - Kritikalität
    - Beschreiben der Lösung
    - Vorgang auswerten und Verbessern des Notfallplans

Share