Betrieblicher Brandschutz

  • Der betriebliche Brandschutz ist wichtiger Teil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Das Ziel ist das aus der Produktion und Betriebsabläufen hervorgehende Brandrisiko zu minimieren.
    Betriebliche Brand- und Explosionsgefahren:


    In diesem Teilgebiet des betrieblichen Brandschutzes werden Brand- und Explosionsgefahren in der Planung bereits berücksichtigt. So sollen brandgefährliche Arbeitsweisen, wenn möglich durch weniger gefährlichere ersetzt werden. Brennbare Stoffe werden von Zündquellen abgeschottet und die Menge davon generell gering gehalten. In der Risikobeurteilung werden vorerst die gängigen Brandauslöser überprüft. Zu den typischen Brandursachen zählen:


    - Selbstentzündungen
    - Explosionen
    - Elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen
    - Licht- und Wärmequellen
    - Brennbare Stoffe, Flüssigkeiten und Gase
    - Blitzschlag


    Feuerungs- und Erhitzungsanlagen:


    Einige Normen und Regeln sind bei der Installation von Feuerungs- und Erhitzungsanlagen zu beachten. Feuerstätten mit festen Brennstoffen mit einer Wärmeleistung von über 50 kW dürfen nur in abgetrennten Räumlichkeiten aufgestellt werden. Siehe dazu im Detail die Musterbauverordnung (MBO) § 42 Feuerungs- und Erhitzungsanlagen und die M-FeuVO. Als betriebssicher gelten die Anlagen, wenn sie die Kennzeichen DIN, DIN-DVGW oder DVGW und darüber hinaus die CE-Kennzeichnung tragen. Die Feuerstätten sind so zu installieren, dass die durch den Betrieb entstandene Wärmestrahlung keinen Brand auslösen kann und durch die Einwirkung von glimmenden Teilchen keine Rohrleitungen oder Stoffe zu Schaden kommen. Durch einen ausreichenden Sicherheitsabstand oder eine Ummantelung lassen sich die Risiken reduzieren. Der Betrieb von Feuerungs- und Erhitzungsanlagen ist aufgrund der hohen Brandgefahr an Vorschriften gebunden. Die Wichtigsten davon lauten: DIN EN 461-1, DIN EN 419-1, DIN 3372-2, DVGW G 638-1, DVGW 638-2, VdS-Richtlinie 2279 u.a..


    Maschinelle Einrichtungen:


    Zu maschinellen Einrichtungen zählen beispielsweise: Dampfkesselanlagen, Einbrenn- und Trockenöfen, Lackieranlagen, Antriebsmaschinen, Kompressoranlagen, Härtebänder und Hydraulikanlagen unter anderem. Aufgrund der individuellen Eigenschaften bergen diese Maschinen unterschiedliche brandbezogene Risiken. Zur Gefahrenabwehr ist eine Reihe an Maßnahmen möglich, die je nach Anwendungskontext in unterschiedlichem Umfang getroffen werden:


    - Installation der Anlagen in vom restlichen Betrieb abgesonderten Räumen;
    - Anbringung von Hitzeschildern oder Ummantelungen;
    - Drehzahl- und Temperatur-Überwachungseinrichtungen;
    - Überlastungsschutzeinrichtungen;
    - Anbringung von Feuerlöschanlagen;
    - Sofortmaßnahmen wie automatische Verriegelung von Türen.

    Elektrische Geräte:

    Grundsätzlich muss jedes elektrische Gerät in Deutschland den Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. – VDE oder gleichwertigen Standards entsprechen. Für den Betrieb von elektronischen Geräten gelten Vorschriften nach DIN VDE 0105. Demnach müssen die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten und dürfen nur von Fachpersonal installiert werden. Funkenbildende und wärmestrahlende Geräte bergen ein höheres Brandrisiko. Diese Geräte müssen einen Mindestsicherheitsabstand halten, Sicherungen dürfen nicht geflickt oder überbrückt, Leitungen nicht behelfsmäßig verlegt und elektrische Betriebsmittel dürfen nicht auf brennbare Unterlagen montiert werden.


    Es ist darauf zu achten, dass alle Kabel und Leitungen durch die Wand geführt werden. Elektronische Geräte wie Kopierer oder Kaffeemaschinen sind nicht für den Dauerbetrieb geeignet und müssen nach Dienstende abgeschaltet werden. Dies kann manuell oder auch automatisch über eine Abschaltzeituhr erfolgen.

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