Durch Besucherausweise werden Zutrittsberechtigungen an individuelle Personen in einem zeitlich begrenzten Rahmen ausgeteilt. Ein Besucherausweis hat meist eine visitenkartenähnliche Größe. Gut zu erkennen steht auf dem Ausweis „Besucher“ oder „Visitor“. Außerdem sind das Unternehmenslogo sowie das Gültigkeitsdatum des Besuches auf dem Ausweis enthalten. Zusätzlich kann der Ansprechpartner auf dem Besucherausweis angegeben sein, sowie die Berechtigungen für Türen oder Bereiche gespeichert werden. Gegebenenfalls ist auch der eigentliche Name des jeweiligen Besuchers abgedruckt.