Sachkundeprüfung

  • Durch die Sachkundeprüfung (SKP) nach § 34a GewO soll sichergestellt werden, dass nur qualifizierte Personen den Bewachungsauftrag ausführen.

    Je nach Tätigkeit ist eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung von § 34a verlangt. Dadurch erfahren die Sicherheitskräfte die für ihren Bereich geltenden Rechtssätze. In den Berufen als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder der Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren, sowie im öffentlichen Verkehr ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung.


    Die Inhalte der Sachkundeprüfung sind:


    1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
    2. Bürgerliches Gesetzbuch,
    3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
    4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
    5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und
    6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.


    Die schriftliche Prüfung findet bundesweit am selben Termin statt und dafür ist eine Zeit von 120 Minuten vorhergesehen. Der Test besteht für alle Teilnehmer aus den gleichen Aufgaben. Die mündliche Prüfung behandelt vor allem die Punkte 1. Und 5. (s. o.). Dieser Prüfungsteil findet zwei Wochen nach dem Schriftlichen statt und dauert Ø 15 Minuten. Die Gebühren betragen Ø 150 € und jede weitere Wiederholung Ø 75 €. Die Vorbereitungen auf die Prüfungen sind frei, Kurse oder Lehrgänge müssen vorher nicht besucht worden sein.

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