Bewachungsgewerbe

  • Gewerbsmäßige Bewachung meint das Schützen von Leben oder Eigentum Dritter vor feindlicher Fremdeinwirkung. Gemäß § 34a GewO ist die Bewachung eine private Dienstleistung, durch die Sicherheit und Schutz erhöht werden soll. Dazu ist ein aktives Handeln erforderlich.

    Die Überwachung steht im Vordergrund, um eine Gefahr zu detektieren und der Wachmann reagiert mit dazu passenden Maßnahmen. Bei einem rechtswidrigen Angriff interveniert er und gegebenenfalls mit Gewalt, wenn der Tatbestand eine Notwehr-Handlung erlaubt. Durch die vielfältige Zahl an zu bewachenden Objekten weist das Bewachungsgewerbe ein hohes Spektrum an Möglichkeiten auf. Neben dem Bewachen von Personen, Pkw, Gebäuden oder Industrieparks, wird Wachpersonal auch an Flughäfen, militärischen Anlagen oder in Kraftwerken benötigt. Eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. So soll sichergestellt werden, dass die Verantwortung der Tätigkeit nur von vertrauenswürdigen und qualifizierten Personen übernommen wird. Daher ist eine Unterweisung beziehungsweise eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt. Eine Ausnahme ist der Beruf des Detektivs, welcher keine Sachkundeprüfung absolvieren muss, da reine Detektivsarbeit mehr Beobachten als Gefahrenschutz darstellt. Ladendetektive wiederum führen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aus.


    Für eine Bewachungserlaubnis gelten folgende Zulassungsbedingungen:


    - ein makelloses Führungszeugnis
    - steuer- und sozialversicherungsrechtliche Unbedenklichkeit
    - finanzielle Sicherheiten
    - Erreichen der Volljährigkeit
    - 80-stündige Unterweisung bei der IHK oder schriftliche Befreiung davon


    Wichtige Pflichten des Unternehmers bei Beschäftigung von Wachpersonal:


    - oben genannte Zulassungsbedingungen des Beschäftigten prüfen
    - Informieren der zuständigen Behörde, dass Wachpersonal beschäftigt werden soll
    - eine Dienstanweisung erstellen und Personal darin unterweisen: insbesondere der Umgang mit Schuss-, Hieb- und Stichwaffen und Reizstoffsprühgeräten (zum Beispiel Pfefferspray)
    - Erstellung von Dienstausweisen, die der Bewacher mit sich führen und gegebenenfalls vorzeigen muss
    - zur Verfügung stellen von Dienstkleidung
    - Beachten der Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG)


    Bei Berufen, in denen Waffen getragen werden (zum Beispiel Bewachung von Geld- und Werttransporten und Personenschutz) sind eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein neben der Sachkundeprüfung für eine ordnungsgemäße Bewachung notwendig. Das Bewachungsgewerbe ist ein Tariflohngewerbe. Im Folgenden eine Übersicht über das Entgelt von Sicherheitsdienstmitarbeitern nach Beruf und Bundesland in Euro (Stand 2016):



    BUNDESLAND Objekt-schutz-
    dienst
    Beschäft. in NSL Revier
    wach-dienst
    Werkschutz-fachkraft
    (IHK-geprüft)
    Veran-staltungs-dienst Schutz von
    Flüchtlings-
    unter-künften
    Fachkraft für
    Schutz und
    Sicherheit

    Sonntags-
    zuschlag

    Feier-tags-
    zuschlag

    Nacht-zuschlag

    Baden-Württemberg

    9,74

    11,76

    10,71

    12,84

    9,74

    9,74

    14,72

    35%

    100%

    15%

    Bayern

    9,34

    11,12

    9,67

    13,22

    9,34

    10,84

    15,19

    26%

    100%

    23%

    Berlin

    9,00

    9,85

    9,20

    9,85

    9,00

    9,70

    11,25

    25%

    50%

    10% od. 5%

    Brandenburg

    9,00

    9,85

    9,20

    9,85

    9,00

    9,70

    11,25

    25%

    50%

    10% od. 5%

    Bremen

    9,00

    9,50

    9,15

    10,40

    9,00

    9,00

    10,40

    50%

    100%

    5%

    Hamburg

    9,00

    9,26

    9,00

    11,00

    9,00

    9,00

    11,00

    50%

    100%

    15%

    Hessen

    9,00

    9,74

    9,35

    11,42

    -

    10,50

    13,51

    25%

    100/75%

    12% od. 25%

    Mecklenb.-Vorpommern

    9,00

    9,85

    9,20

    9,85

    8,60

    9,70

    11,25

    25%

    50%

    10% od. 5%

    Niedersachsen

    9,00

    -

    10,25

    12,50

    9,00

    9,00

    12,50

    25%

    50%

    5%

    Nordrhein-Westfalen

    9,70

    12,69

    12,25

    15,07

    10,26

    10,90

    15,43

    50%

    100%

    5%

    Rheinl-Pfalz/Saarland

    8,80

    8,85

    8,85

    10,20

    -

    9,00

    10,20

    25%

    100%

    10%

    Sachsen

    9,00

    9,40

    9,40

    9,90

    9,00

    9,00

    9,90

    -

    -

    5%

    Sachsen-Anhalt

    9,00

    9,85

    9,20

    9,85

    9,00

    9,70

    11,25

    25%

    50%

    10% od. 5%

    Schleswig--Holstein

    9,00

    10,10

    9,00

    9,85

    9,00

    9,30

    9,85

    -

    50%

    10%

    Thüringen

    8,60

    9,14

    8,84

    9,14

    8,60

    8,60

    9,64

    15%

    30%

    5%



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