Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutz meint den Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und die Geringhaltung von Risiken.

    Der Beschäftigte soll vor Personenschäden bewahrt werden. Darüber hinaus soll eine Über- oder Unterforderung des Arbeiters vermieden werden, da so Gesundheitsschädigungen durch den Beruf hervorgerufen werden könnten. Der Arbeitsschutz soll den Arbeitnehmer entlasten und hat das Ziel der Arbeitserleichterung. Der Arbeitsschutz schließt auch die Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten mit ein. Das heißt, dass den Arbeitern auch ein Schutz ihrer Interessen durch Mitarbeitervertretungen zugesichert ist. Genaueres ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgehalten.

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