Das bedeutet eine größtmögliche Verringerung von Verletzungen, berufsbedingten Krankheiten und weiteren Schäden zu erreichen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt unter anderem fest, dass der Arbeitgeber eine medizinische Versorgung bei arbeitsbedingten Unfällen zu leisten hat. Darüber hinaus soll im Allgemeinen durch Maßnahmen ein möglichst hoher Wirkungsgrad an Sicherheit erzielt werden.
