Ausweis

  • Ein Ausweis ist ein Dokument oder eine amtliche Urkunde, die die Identität einer Person schriftlich bestätigt. Eine zuständige Stelle prüft so bei Bedarf die mit der Person rechtlichen Berechtigungen oder sonstige Umstände.
    Mit einem Ausweisen können:


    - Zutrittskontrollen durchgeführt werden,
    - Mitgliedschaften nachgewiesen werden,
    -
    die Berechtigung zu bestimmten Handlungen nachgewiesen werden (z. B. eine Fahrerlaubnis durch den Führerschein)
    - Kunden einer Kundennummer zugeordnet werden (Kundenkarte)
    - Ausübung eines bestimmten Berufs nachgewiesen werden
    - Die Berechtigung zu hoheitlichen Diensten


    Personalausweis

    Der Personalausweis ist eine amtliche Urkunde für deutsche Staatsangehörige und wird von der zugehörigen Personalausweisbehörde auf Antrag der Bürger ausgestellt. Paradox ist, dass der deutsche Personalausweis zwar nur Staatsangehörigen vorbehalten ist, formal jedoch die Staatszugehörigkeit nicht ausweisen kann. Da der Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik ist, stellen Verfälschungen und Änderungen nach § 273 StGB: Verändern von amtlichen Ausweisen und § 267 StGB: Urkundenfälschung eine Straftat dar. Welche Angaben im Ausweis enthalten sind, wird durch § 5 Personalausweisgesetz geregelt.


    Auf der Vorderseite stehen:


    - Familienname und ggf. Geburtsname
    - ggf. Doktorgrad
    - Vorname
    - ggf. weitere Vornamen
    - Geburtstag
    - Staatsangehörigkeit
    - Geburtsort
    - Gültigkeitsdatum
    - Ausweisnummer (oben rechts)
    - Zugangsnummer (unten rechts; nicht auf alten Personalausweisen). Sie lässt keine Rückschlüsse auf die Person zu und wird benötigt, wenn bei der Verwendung der Online-Funktion des Personalausweises die PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben wurde.
    - Unterschrift des Inhabers
    - Passbild (biometrisches Graustufen- oder Farbbild. Das Foto sollte bei Beantragung eines neuen Personalausweises nicht älter als sechs Monate sein.)
    - bei alten Personalausweisen die maschinenlesbare Datenzone


    Auf der Rückseite sind folgende Angaben:


    - Wohnanschrift mit Postleitzahl (Hauptwohnsitz; bei Auslandsdeutschen der Vermerk „keine Hauptwohnung in Deutschland“)
    - Augenfarbe
    - Körpergröße
    - Ausstellungsdatum
    - ausstellende Behörde
    - ggf. Ordens- oder Künstlername
    - dreizeilige maschinenlesbare Datenzone mit Ausweisnummer (bei Personalausweisen, die vor dem 1. November 2010 beantragt wurden: zweizeilig auf der Vorderseite)


    Vor Dokumentenfälschungen des Personalausweises schützen eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen. Durch drucktechnische und materialseitige Abrechnungen zählt der Ausweis laut Bundesministerium des Inneren zu den „fälschungssichersten Dokumenten der Welt“. Waagerecht verlaufende Hologramme, Laserbeschriftungen, kinegrafische Strukturen unter anderem sollen vor kriminellen Absichten schützen.


    Mitarbeiter- und Besucherschein:
    Durch den Besucherschein wird der Zutritt zu bestimmten Gebäudeteilen oder Arealen über das Regelwerk „WER-WO-WANN“ nachvollzogen und kontrolliert. Im Sinne des Hausrechts ist der Besucherschein durchsetzbar. Es ist ein Formular, welches häufig vor dem Zugang in ein Unternehmen von Besuchern ausgefüllt werden muss. Inhalte davon sind in der Regel der Namen, die eigene Firma und der Ansprechpartner im Unternehmen. Gegebenenfalls ist auch eine Unterschrift notwendig, um bestimmten Verbote und Verhaltensregeln so zuzustimmen. Durch den Besucherschein sollen Straftaten und der Zutritt Unbefugter verhindert werden. Das Nachvollziehen der anwesenden Personenzahl in einem Gebäude ist auch aus Gründen des Brandschutzes relevant (zum Beispiel bei einer Evakuierung). Die aufgenommen Daten dürfen für keine anderen Zwecke außer den oben genannten verwendet werden.


    Siehe auch
    - Biometrische Merkmale
    - Dienstausweis
    - Induktiv-Ausweis

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