Die Zahl an Auszubildenden und vorhandenen Plätzen sollte ausgeglichen sein. Ein Ausbildungsbetrieb muss die Kriterien der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfüllen. So darf nur fachlich geschultes Personal Ausbildender sein und muss den sogenannten IHK-Lehrgang „Ausbildung zum Ausbilder“ (AdA) erfolgreich absolviert haben.
Siehe:
- AEVO
- Ausbildender
- Ausbilder
- Ausbildung