Gemäß der AEVO muss in einem Ausbildungsbetrieb mindestens ein Ausbilder zur Verfügung stehen. Dieses Tätigkeitsfeld schließt eine berufliche Umschulung und Weiterbildung dieser Person mit ein (§ 1, Absatz 4 & 5 BBiG). Ausnahme sind die freien Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker. Die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung der Ausbilder (AdA) können an IHK-Lehrgängen erworben werden. Themen sind praxisnahes Wissen und didaktische Fähigkeiten zur Vermittlungen der Lehrinhalte. Die Handlungsfelder des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Das Seminar umfasst vier Blöcke:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen