Die Datenschutzgruppe setzt sich aus Vertretern nationaler Datenschutzbehörden, dem EDSB (European Data Protection Supervisor) und der Europäischen Kommission zusammen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Die Datenschutzgruppe hat eine beratende Funktion gegenüber der Europäischen Kommission und ist eine Kooperationsplattform. Hierbei geht es im Wesentlichen um fachliche Unterstützung in Fragen zum Datenschutz und dem Recht auf Schutz bei der Verarbeitung von persönlichen Daten. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe soll die Anwendung und Gültigkeit der Richtlinie 95/46/EG in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island sicherstellen.
Um die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, werden jedes Jahr fünf Plenarsitzungen in Brüssel organisiert. Der EDSB als Mitglied der Artikel-29-Datenschutzgruppe übernimmt vor allem eine politische Gestaltungsfunktion. In Stellungsnahmen und Positionspapieren soll Einfluss auf EU-Gesetzesentwürfe genommen werden. Die zu prüfenden Fragen werden entweder durch den Vorsitzenden, Vertreter der Kontrollstellen oder die EU-Kommission eingebracht. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Kontrollstellen. Die verschiedenen Aspekte um das Thema Datensicherheit werden in den Sitzungen aufgeteilt. Die Arbeit soll durch die Einrichtung von Untergruppen strukturiert werden. So gibt es den sogenannten Internet Task Force (ITF) für Fragen über den Austausch und die Verwendung von Daten im Netz.