Ziel ist es festzustellen, ob es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Echtalarm handelt. Bei Brandmeldern dient die Alarmzwischenspeicherung zur Vermeidung von Falschalarmen. Wenn eine Überschreitung der jeweiligen Brandkenngröße detektiert wird, erfolgt das Ansprechen beziehungsweise Auslösen der automatischen Brandmelder verzögert. Denn erst bei längerfristiger Grenzüberschreitung wird das Signal weitergegeben. In diesem Zeitintervall wird der Alarm also zwischengespeichert.
Siehe Definition nach DIN VDE 0833-2 T2