Das Gefahrendiagramm ist ein für den Einzelfall konzipiertes Schaubild, in welchem alle für ein Unternehmen in Frage kommenden Gefahren dargestellt werden.
Als Gefahrenwarnanlage (GWA) bezeichnet man eine technische Einrichtung, die meist in Privathäusern eingebaut, die Bewohner vor Einbrüchen und Brandfällen warnen kann.
Im Sinne der DGUV Vorschrift 25 it die hilfeleistende Stelle eine Einrichtung, bei der eine Alarmmeldung eingeht und die eine Alarmverfolgung veranlasst oder selbst aufnimmt.
Als Angehöriger einer Gefahrengemeinschaft können sich strafrechtlich relevante Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber übrigen Teilnehmern der Gemeinschaft ergeben.
Der Gaslöscher ist eine Sonderform von Feuerlöschgeräten. Er gehrt zur Gruppe der tragbaren Löschmittel. Dies bedeutet, dass er von Hand bedient wird und im betriebsbereiten Zustand eine Masse von 20 Kg nicht überschreitet.
Ein Feuerlöscher gehört zur Klasse der tragbaren Feuerlöschgeräte. Diese Geräte werden von Hand aus auf den Brandherd gerichtet und im betriebsbereiten Zustand wird eine Masse von 20 kg nicht überschritten.
Der Funkwellenverlängerer (Funk-Reichweitenverlängerer) ermöglicht das schlüssellose Öffnen und Starten von Automobilen, sofern diese über einen Keyless-Go-Zugang verfügen.