Sicherheitskontrolle (Flughafen)
Personen- und Aachenkontrollen an Flughäfen ergeben sich aus den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Insbesondere die Paragraphen fünf, acht und neun aus dem im Jahr 2005 beschlossenen Gesetz sind für private Sicherheitsdienstleister von Bedeutung. Mit über 200 Millionen Passagieren an deutschen Flughäfen im Jahr, ist die Luftsicherheit von enormer Bedeutung.
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