Versammlungsfreiheit*
Die Versammlungsfreiheit ist ein in Art. 8 GG gefestigtes Kommunikationsgrundrecht. Versammlungen dienen als Forum der Meinungsbildung, Ort der Kundgabe von Meinungen und dem gemeinschaftlichem Ausdruck von religiösen und künstlerischen Botschaften.
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