Gewerbeordnung
In der Gewerbeordnung sind die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Sicherheit vorgeschrieben. Der Gesetzesgeber legt in der GewO die Rechtsgrundlagen fest. Im Bewachungsgewerbe sind folgende Paragraphen zu beachten: §§ 11, 14, 29, 144 und 34a GewO.
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