Besitzer
Der Besitzer übt Herrschaft über eine Sache (seinen Besitz) aus und kann damit theoretisch alles tun, solange keine Gesetze gebrochen werden. Er kann den Gegenstand frei gebrauchen, verändern oder auch zerstören. Der Besitzer ist neben der Sachherrschaft durch seinen Besitzwillen gekennzeichnet.
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