Beiträge von Ralf K.

    Wie schon gesagt, der Auftraggeber legt in der Regel fest wieviel Mitarbeiter Dienst tun. Ihm sind wie Methu schon sagte die Versicherungen im Nacken (Freiwillig geben die wenigsten dafür Geld aus). In der Planung sind neben Größe des Objekts und Gefährdung die technischen Einrichtungen zu berücksichtigen. Eine GMA verringert z.B. den Bedarf an Streifenpersonal. Eine behördliche Bestimmung über die Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter gibt es für den Betreiber von Kerntechn. Anlagen, da wird je nach Größe und Umfang eine bestimmte Schichtstärke Behördlich vorgeschrieben.

    Die Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG kam vom BKA, Grund der Genehmigung war die Forderung des BMU bezüglich der Ausrüstung des OSD.

    Wollte lediglich den Reizstoff ansprechen, von führen war nicht die Rede. Da innerhalb eines befriedeten Besitztums kein Waffenschein erforderlich ist und wir uns nur in diesem Bereich damit bewegen. Wie heißt es so schön:"Mann spricht dann vom bei sich haben".

    Dann möchte ich hiermit - Bek. d. BMU v. 4.7.2008 - RS I 6 – 13 151-6/17 und RS I 6 - 13 151-6/17.1 - als Genemigungsgrund anführen. Die Ohren sind dir unrechtmäßig langgezogen worden. Ich werde aber keine Kopie der WBK ins Netz stellen um aus einer Halbwahrheit eine "Vollwahrheit" zu machen und ich koche zwar gerne aber keine Gerichte in der Gerüchteküche.

    Kein BKA Zeichen vorhanden.
    Ausnahmegenemigung nach§40 Abs. 4 WaffG, Erwerbsberechtigung und Besitz der RSG 1 über WBK.
    Sollte ich mich mißverständlich ausgedrückt haben, sorry.

    Information aus 1. Hand, weil bei uns im Einsatz. Es handelt sich um das RSG Chamikel Mace von Def-Tec (USA). Wenn es geklappt hat ist 1 Foto im Anhang. Aber noch eine Anmerkung zum CN. Pfefferspray findet immer mehr Anwendung, auch wegen den Nebenwirkungen.

    Das ist so nicht ganz richtig, wenn der Reizstoff auf einem Trägerstrahl aufgebracht wird (Reichweite ca.6m) und nicht als Sprühstrahl dann schon.

    Hallo zusammen,
    bin neu im Forum und möchte auch was dazu beitragen(vielleicht für den einen oder anderen brauchbar).
    Hallo 2m02-mann, in den RSG (Reizstoff auf Trägerstrahl und WBKpflichtig) ist der Wirkstoff der sog. "Chemischen Keule" (chemical mace) und wird auch als CN-Reizstoff(Chloracetophenon) bezeichnet. Wie das CS-Gas wirkt diese Verbindung reizend auf Schleimhäute (im Mund- und Nasenbereich, dem Bereich des Bronchialsystems und der Luftröhre sowie auf Bindehäute).
    Und zu dir Cujo, zu meiner "Mannschaft" gehören auch 3 DHF, welche ich sehr gern einsetze in einer unklaren Situation denn : 1.kein anderes Verteidigungsmittel ist in der lage mich zu warnen, 2.der Respekt vor den Viechern(nicht böse gemeint) ist nicht zu verachten und nicht zu guterletzt ""ein abgefeuertes Geschoß kann ich nicht mehr zurückholen"". So ich denke erst mal genug gewuselt, freue mich schon weiteren Austausch indiesem Forum.
    Gruß Ralf