Beiträge von manhattan

    Alkohol hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
    Würde ein betrunkener Kollege kommen, würde ich ihn persönlich zur Rede stellen.
    Beim 2. Mal dem Vorgesetzten melden.
    In unseren Objekten erlebe ich es öfter, dass desssen Mitarbeiter/in Alkohol konsumieren.
    und betrunken oder mit Restalkohol zur Arbeit kommen.
    Im Allgemeinen wird der Betriebsrat und Vorgesetzte informiert.
    Würde ich es nicht tun und es passiert ein Unglück, befinde ich mich in einer Mitschuld.


    Ich persönlich trinke keinen Alkohol und war bei einer Einschulung entsetzt,
    dass auf dem Schulhof Alkohol den Eltern angeboten wurde.
    So trinken wir den Kleinsten schon vor, dass bei jeder Gelegenheit Alkohol konsumiert wird.
    In jeder Berufssparte wird Alkohol vor und am Arbeitsplatz getrunken.
    Ich habe sehr viel mit meinen Kindern Gespräche über Alkohol geführt und bin stolz darauf,
    dass sie keinen Alkohol trinken, auch nicht als Erwachsener. Inzwischen haben sie Partner, die ebenfalls ohne Alkohol sehr gut leben.
    Einem jungen Menschen Alkohol anzubieten heißt auch immer, mitverantwortlich zu sein.
    Diesen Schuh will ich mir nicht anziehen, denn die Verantwortung kann ich nicht tragen.
    Probleme werden mit Alkohol nicht gelöst. Und lustig Feste können auch ohne Alkohol
    gefeiert werden.

    Urlaubsanspruch-wann muss er genehmigt werden?
    hier einen Auszug
    Es gibt keine allgemeinverbindliche Frist, wie lange sich der AG Zeit lassen darf, beantragten Urlaub zu genehmigen oder abzulehnen.


    Als Argumentationsgrundlage könnte dieses Urteil (AG Frankfurt/Main, AZ: 5 Ga 286/03) hilfreich sein:


    Zitat:
    Arbeitgeber muss Urlaubsantrag zügig bearbeiten


    Stellt der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag, muss der Arbeitgeber zügig über dessen Genehmigung entscheiden. Dies stellte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main fest.


    Die Richter gaben damit dem Antrag eines Mitarbeiters statt und schickten ihn noch rechtzeitig in seinen beantragten Weihnachtsurlaub. Den Antrag für seinen mehrtägigen Urlaub hatte der Arbeitnehmer bereits im September gestellt. Doch der Arbeitgeber reagierte darauf erst im Dezember.


    Man könne, so das Unternehmen, dem Mitarbeiter nicht frei geben, da mit einem hohen Geschäftsaufkommen zwischen Weihnachten und Silvester zu rechnen sei. Der Arbeitnehmer wollte sich dadurch jedoch keinen Strich durch seine Urlaubsplanung machen lassen und zog vor Gericht.


    Dort gaben ihm die Arbeitsrichter nun Recht. Der Arbeitgeber muss den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters zügig bearbeiten. Auch wenn er ihn ablehnt, darf er dem Mitarbeiter dies nicht erst Monate später mitteilen.
    Als "zügig" wird eine Zeitspanne von 2-3 Wochen angenommen. Reagiert der AG nicht, bleibt nur der Weg vor´s Arbeitsgericht.

    Nach dem Rundumblick,


    Grundausstattung:
    Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffemaschine, Teemaschine, Radio, eigene Toiletten, Spinde.
    Bürostühle gut gepolstert und mehrfach verstellbar.
    Pflanzen außen wie in einer Grünanlage, innen vereinzelt.


    Im Endeffekt soll es ein Arbeitsbereich sein und bleiben.

    Ich glaube nicht, dass der Präsident sich so weit aus aus dem Fenster lehnen würde,
    wenn diese Meldung nicht stimmt.
    Den Berichterstattungen diverser Medien ist nicht immer Glauben zu schenken.
    Fakt ist, er war ein Kriegsverbrecher.
    Der Steckbrief lautete tot oder lebendig.
    In diesem Falle ist nur schwer von Recht zu sprechen.
    Hat der Mensch das Recht einen Unbewaffneten zu erschießen?
    Haben die Menschen das Recht, eine Todesstrafe auszusprechen und durchzuführen?
    Setzt das Kriegsrecht alle Grundrechte außer Acht?


    Keine leichte Entscheidung für einen Präsidenten.
    Ein so unbeschreibliches Szenario von Terror müssen klare Entscheidungen gefällt werden
    und die hieß tot oder lebendig für den Anführer und seinem Gefolge.


    Hätte man den Anführer festgenommen, welchen Terror hätte das entfacht?


    Ob die Entscheidung richtig oder falsch war, Bin Laden unbewaffnet zu erschießen, darüber kann ich nicht urteilen, aber das Urteil derer akzeptieren, die davon betroffen waren.

    Gerade eben hatte ich mit einem Vertreter einer Zeitarbeitsfirma ein Gespräch über Mindestlöhne.
    Er äußerte sich, dass der Mindestlohn schlecht für sein Geschäft sei, da die Firmen dann weniger
    Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirmen einstellen. Der Lohn sei dann nicht mehr ausschlaggebend,
    außer Urlaubs- und Krankheitstage, die dann noch eingespart werden. Bisher sei die Zeitarbeit auch ein Sprungbrett für Mitarbeiter gewesen, die nach 2 Jahren von Firmen fest übernommen
    wurden. Und dadurch würden diese automatisch in den Tariflohn übergehen.


    Die Mindestlöhne müssen so erhöht werden, dass es rentabel ist, arbeiten zu gehen und dass nach Abzug der Kosten wie Miete und Strom usw auch ein Gewinn übrig bleibt. Denn nur wer ein
    Gewinn hat, gibt diesen auch wieder aus und die Wirtschaft wird damit automatisch angekurbelt.


    Ein Mindestlohn zwischen 9 und 10 Euro halte ich für realistisch, darunter geht schon gar nicht.
    Arbeit muss lohnend sein und nicht am Existenzminimum nagend.

    Ich lese seit meinem 4. Lebensjahr.
    Bücher, Bücher, Bücher, Fachzeitschriften, Tageszeitung.
    Mein Lieblingsbuch: Der Zug war pünktlich von Heinrich Böll.
    Manchmal lese ich ein Buch auch mehrmals im Laufe der Jahre.
    Mein erstes Buch war von Johanna Spiry, da war ich 4.
    Meine erste Tageszeitung in der ersten Klasse. Wir wurden von einer Nonne
    unterichtet, die täglich die Tageszeitung las. Ich saß in der 1. Reihe und las die Zeitung auf dem Kopf immer mit. Daraufhin wurde ich umgesetzt, erhielt aber eine 1 im Lesen.
    Lesen gehört zu meinem Leben einfach dazu und ich möchte es nicht missen.

    Hallo Hajo,
    ich rate Dir, nicht aufs geradewohl irgendwelche Schmerzmittel einzunehmen.
    Lasse die Zusammenbrüche durch einen Arzt abklären.
    Bluthochdruck, Herz, etc.
    Berate Dich mit Deinem Arzt, ob der Beruf für Dich geeignet ist, bzw. nicht gesundheitsgefährdend.


    Sollte Deine Gesundheit darunter leiden, kannst Du mit einem ärztlichen Attest zur Agentur f. Arbeit gehen und auch zur LVA, um eine Umschulung zu erhalten.
    Auch für spätere Beantragungen für Kuren ist dieses Attest wichtig.
    Um spätere Ansprüche zu erwirken, wie Kuren, kannst Du dies auch noch einmal amtsärztlich überprüfen lassen, geht auch über Krankenkasse oder Agentur f. Arbeit.


    Solltest Du gesund sein, trinke ausreichend und regelmäßig.
    Dadurch erreichst Du, dass sich Dein Blut nicht verdickt. Stündlich ein Glas Wasser.
    Und betreibe einen Ausgleichssport - leichtes Ausdauertraining, Fahrradfahren, walken.
    Dadurch senkst Du automatisch Deinen Blutdruck.


    Pass auf Dich auf
    Grüße
    manhattan

    Das SÜG kennt drei Stufen von Sicherheitsüberprüfungen:


    * Die einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8 SÜG ist u. a. für Personen durchzuführen, die Zugang zu als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können sowie für Personen, die an einer Stelle beschäftigt werden, die dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz (§ 1 Abs. 4 SÜG) unterliegen.
    * Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können.
    * Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10 SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, sowie bei Personen, die bei einem Nachrichtendienst des Bundes oder einer Behörde Tätigkeiten mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnehmen sollen.


    In der Regel gilt das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung für fünf Jahre. Nach dem Ablauf ist die Sicherheitsüberprüfung zu aktualisieren. Bei Erweiterten Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) ist in der Regel nach zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung (Durchführung einer erneuten Erstüberprüfung) einzuleiten.[2]


    Die Sicherheitsüberprüfung kann ohne Einschränkungen, mit Einschränkungen/Auflagen oder mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen werden.[3]


    Im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte


    1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder
    2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder
    3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen.[4]


    Bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos darf die betroffene Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. Die sicherheitserheblichen Erkenntnisse können sowohl in der zu überprüfenden Person als auch in dem Partner (Ehe- o. Lebenspartner) begründet sein.[5]


    Nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos kann eine erneute Sicherheitsüberprüfung in der Regel nach dem Ablauf von fünf Jahren erneut eingeleitet werden. Ein wichtiger Grundsatz des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist: Im Zweifel für die Sicherheit[6]. Dieser Grundsatz bedeutet, dass wenn Anzeichen für ein Sicherheitsrisiko bestehen, die Überprüfung mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen wird.

    ob eine Firma positiv oder negativ erscheint, liegt im Auge und Empfinden des Einzelnen,
    daher solltest Du selbst bei der Firma vorsprechen und diese in Augenschein nehmen.
    Erst durch persönliche Gespräche bei den Firmen erhältst Du einen Einblick und kannst Dich für einen Arbeitsplatz entscheiden.


    Grüße
    manhattan

    Das Ende der Geduld von Kirsten Heisig,
    ein Buch das aufrüttelt.


    sofortige Bestrafung der Täter, vor allem bei Jugendliche.


    Die Richter werden geradezu verhöhnt, wenn sie Strafen wie Sozialstunden aussprechen.


    sofortige Bestrafung auch unter 14 Jährige.


    Das Jugendstrafgesetz neu ordnen und härtere Bestrafungen.


    Gestern habe ich die Werbekampagne des neuen Tatortes gesehen.
    Es wurde ein Ausschnitt, der tatsächlich unter den Jugendlichen als neuesten Spass ausgeübt wird,
    gezeigt.
    Eine Gruppe Kinder-Jugendliche mit Schulranzen
    in der Straßenbahn bzw. S-Bahn, einer filmt mit Handy,
    beim Anhalten an der Haltestelle wird eine alte Frau geohrfeigt,
    sofortiges Rausspringen des Täters aus der Bahn und wegrennen.
    Die Täter stelllen das Video ins Netz und lachen darüber.


    Was kommt als nächstes??????????


    Was ist mit den Streetworkern, Schulpsychologen, Resozialisierungen, Camps,
    Betreuung durch Jugendämter, Sozial-Pädagogen, Psychologen?????
    Alles vorhanden, aber nicht wirkungsvoll genug, um jugendliche Täter abzuhalten.


    Da bleibt nur noch die härtere Gerichtsverurteilung, als auch Strafen für Jugendliche unter 14 Jahren
    zur wirkungsvollen Abschreckung.

    nur durch angemessenen Lohn kann die Stundenbasis reduziert werden
    und Mitarbeiter neu eingestellt werden.
    24 STd. :3Mitarbeiter= 8 STd, genau die richtige Arbeitsdauer pro Tag.
    Und nicht 12 Stunden mit den Worten, das ist halt so.
    Früher war es auch halt so, dass Kinder im Bergwerk schuften mussten.
    Nur wenn man sich wehrt, kann man Dinge ändern.
    Und es wird endlich mal Zeit, in diesem Gewerbe den Mund aufzumachen und zu sagen:
    Nein! hier ist eine Schmerz- Grenze erreicht.
    Und schon gar nicht zu diesem lächerlichen Lohn.

    Der Hundebesitzer hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
    Dieser muss davon ausgehen, dass auch Kinder den Hund ärgern könnten.
    Allerdings trägt A als Erwachsener eine Teilschuld.
    Hätte er den Hund nicht geärgert, wäre es nicht zur Sachbeschädigung gekommen.
    Ein Rechtfertigungsgrund besteht hier nicht.
    Er ist zur Teilzahlung verpflichtet.

    Der Körper ist die Hülle von der Materie Seele.
    Die Hülle verfällt, aber die Seele, die voller Chi, also Energie ist, wird andersweitig wieder zum Vorschein kommen.
    Energie kann nicht spurlos verschwinden. Energie gibt sich weiter.


    Nehmen wir eine Spirale. Die Spirale an sich ist die Hülle. Jetzt verleihen wir ihr das Chi, indem wir sie spannen und
    loslassen. Die Spirale fliegt mit dieser Energie weiter, bleibt aber sofort liegen, sobald die Energie abgegeben wurde.
    In welcher Form, wann und wie wir diese Energie nach unserem Leben weitergeben, wird vorerst ein Geheimnis bleiben.


    Wie hatte der Dala Lamai gesagt:
    Ich habe keine Angst vor dem Tod,
    nur werde ich unendlich traurig sein, meine Freunde nicht mehr zu sehen, mit denen mich eine tiefe Innigkeit verbindet.
    Und bei diesem Satz floß ihm eine Träne herunter.


    Die Evolution hat es so gesteuert, dass es ein großer Zufall war, dass Leben entstand.
    Leben will sich vermehren, seine Gene weitergeben, um seinen Stamm zu erhalten.


    Gibt es mehrere Leben und was ist danach?
    Hat man nach 7 Leben ausgesorgt? Ist der Mensch dann ein besserer Mensch?
    Wohin kommt die Seele dann? Ins Nirwana? Und was ist das Nirwana? Auch dort muss Energie sein. Denn ein Nichts gibt es nicht.
    Selbst ein Nichts ist eine unbekannte Energie in irgendeiner Form.
    Und warum ausgerechnet mehrere Leben? Wer hat dies bestimmt?


    Fragen über Fragen?????


    Ich gestalte mein jetziges Leben so lebenswert wie möglich, um einfach Freude am Leben zu haben.
    Und die Freude am philosophieren...