Beiträge von onkelnino

    Zitat von oliver7

    meine Güte ich glaub du bist auch so jemand der es nie lernt.
    Manchmal ist es angebracht sich selbst zu zügeln und unpassendes einfach wegzulassen.
    Egal was ist du hast immer was zu meckern beantwortest Fragen nur mit Gegenfragen oder mit überflüssigen Komentaren.
    Dein verhalten ist ja nicht nur mir aufgefallen. Von dir kommt sowieso über kurz oder lang das ich dich angeschwärzt hätte (weil ich ja die erste Person war die gesagt hat das du ziemlich unmöglich bist). Ich kann dich beruhigen ich wars net, denn das wär mir viel zu affig genau wie das Gerede was du hier veranstaltest. Wenn du keine Lust zum diskutieren hast und einfach nur stressen willst, dann meld dich doch vom Forum ab oder mach sonst was, aber hör auf hier rumzustänkern.


    und du, du hast ein problem, nämlich meine einlassung zu deinem phishing hier :lol:

    Zitat von Landgraf

    Du diskutierst nicht, du stellst dich nicht der sachlichen Auseinandersetzung.


    Deine Beiträge zu der gesamten Diskussion waren bemüht destruktiv, du bist nicht auf die Argumente der anderen eingegangen, du wurdest beleidigend.


    Die Vorwarnung hast du in den Wind geschossen...daher die Verwarnung.


    dieses statement widerspricht deiner ankündigung nicht zu diskutieren, deine haltung ist geprägt von vorurteilen, denn deine sogenannten gesinnungsgenossen hier im so genannten forum sind nicht rechtskundig und haben versucht, mir weiszumachen, daß man TATSACHEN mit floskeln bagatellisieren darf. da du dich aber auf die seite derer stellst, die festnahme von kindern als legal interpretieren in dem sie die angelegenheit verharmlosen, frage ich mich nach dem sinn dieses forums.
    Die Zeiten, in denen dem Andersdenkenden die Meinungsfreiheit verboten wurde, sind schon lange vorbei. :wink:

    Zitat von Landgraf

    Du möchtest das diskutieren ??


    Ich nicht...werde ich auch nicht.


    haste auch nicht nötig, habe aber gerade gesehen (nicht gehört) daß du mich verwarnst,
    scheinst aber auf nem hohen gaul zu sitzen

    Zitat von Landgraf

    Es ist auch keiner gezwungen sich das anzuhören, wenn du dich Bitte wieder sachlich äussern möchtest, gerne....


    So wird das nichts.


    Gruss L.


    hei landi, was war hier unsachlich? meine beiträge? oder die anderer? oder deine einlassung jetzt? :?:

    Zitat von ghostguard

    @ Onkelnino
    Ich zähl schon mal langsam bis 9


    Du solltest mal deine persönlichen Angriffe etwas bremsen.


    Das macht deine falschen Gedanken nicht richtiger.


    es ist keiner gezwungen worden, auf meinen post zu antworten, es haben sich aber genug geoutet :wink: da kannste von neun runterzählen oder bis neun raufi, ändert nichts :lol:

    Zitat von oliver7

    onkelnino


    ich will dich net ärgern aber du ziehst dich doch jetzt nicht so aus der Diskusion zurück oder ?
    ich / wir warten immer noch auf wenigstens eine Erklärung


    wieso ärgern, ich dachte wir hätten hier alle einen gemeinsamen background, unsere rechtskunde, unser rechtsverständnis oder wie man das auch bezeichnen möchte.
    fakt ist doch die ganze zeit gewesen, daß niemand hier im forum den beweis erbringt, daß eine festnahme nach 127 stpo gegen kinder nicht widerrechtlich ist. festnahmen dürfen nur unter bestimmten tatbestandsmerkmalen durchgeführt werden, z.b. der schuldfähigkeit. kinder sind aber nicht schuldfähig. das eine widerrechtliche festnahme von kindern, die nicht erfolgen dürfte, nicht von einem gericht geahndet wird, ist doch was anderes. tatsache ist, das in dem angesprochenen artikel von der festnahme von kindern geschrieben wird. tatsache ist auch, daß kinder nicht festgenommen werden dürfen, tatsache wird sein (vermute ich), daß bei überprüfung der tatbeteiligung dieser personen die identität derer festgestellt wurde. weiterhin vermute ich, daß die festnehmenden beamten mit sicherheit kein kind nach 127 stpo festnehmen, sondern nur die die älter als 14 waren, allenfalls die kinder in obhut nehmen, um sie an die eltern zu übergeben.
    ich brauche hier niemand etwas zu erklären, da alle rechtskundig sind. deshalb würdet ihr auch kinder nach 127 stpo festnehmen, es aber umschreiben, mit anderen worten ausdrücken, doch nur im sie zu schützen und sonstiger fadenscheiniger gründe. ich könnte nach 127 stpo keine kinder festnehmen.
    darum gings bei meiner äußerung (ich dachte immer, daß man kinder nicht festnehmen darf)
    aber es war trotzdem sehr schön mit euch :lol:

    Zitat von Wolfman

    Nicht wirklich,es sei denn ich hab dein Begehr nicht richtig verstanden :wink:
    Es ging doch um Gewerbe anmelden und was man dafür alles braucht,genau das wird in dem Fred beschrieben.


    Wolfman.


    nett geagt, mein begehr!
    frage nach dem was, was muß ich beantragen, einfach nur bewachen, oder auch personenschutz, oder nur transport, vielleicht bewaffnet oder schließt dieser antrag alles ein,oder oder oder :?::?::?: nicht was man braucht, das steht in den einschlägigen rechtsvorschriften. wie bereits erwähnt ging es um den umfang der erlaubnis, die man haben möchte. :wink:

    Zitat von ghostguard

    Es muss sich ja niemand dazu melden aber es gibt leider genug Fa. die sich eben für einne solchen Satz hergeben.


    10,00 € zzgl. MwSt.....


    Sollte eigentlich klar sein.


    man spricht aber hier von UST

    Zitat von glasi

    Vielleicht kann sich ja der jenige der das Angebot erstellt hat hiermal zu äussern. Netto für Mitarbeiter auf 400 Euro Basis ist ja normal aber seit wann bekommen SUBS Netto Preise? Wenn er sich da mal nicht verschrieben hat und Brutto meinte :lol:


    in der geschäftswelt spricht man von nettopreisen, netto plus steuer, das heißt in diesem falle nicht, daß diese einnahme nicht versteuert werden muß

    frage:
    leider finde ich hier überhaupt nichts über die gewerbeanmeldung oder den antrag auf ausübung.
    mich würde interessieren, wie der antrag gestellt werden muß, was wichtig ist, damit man nicht später einen vergessenen bereich nachbeantragen muß usw.


    antwort:
    Das Gewerbeamt selbst ist wohl auch eine gute Möglichkeit.
    Der Antrag selbst ist mit ca. 25 € nicht so teuer, wohl aber der Eintrag ins Handelsregister,
    da bist du mit ca. 250 € dabei, wenn du dich eintragen lassen willst, bzw. musst.
    Als Gewerbetreibende bist du ja Kaufmann und erstmal zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet,
    es sei denn du wirst ein sog. Kleingewerbetreibender, dann braucht du ja auch keine Buchführung und ähnliches zu machen.
    Du kannst dich aber auf Wunsch eintragen lassen.


    erwiederung:
    leider ist es nicht ganz so einfach. Erst muß mal daß genehmigungsvefahren eingeleitet werden. laut landesvorschrift können die gemeinden zwischen 100 und 1500 € nehmen.
    in meiner gemeinde sind 900 € für die beantragung fällig. diese 900 sind vom land sogar noch als ok vorgeschlgen worden, da sonst wohl jeder zweite einen antrag stellen würde.


    wer kann genau sagen was man braucht, was wichtig ist und wie teuer ist es wirklich :!::?:

    Zitat von BigBlock

    Moin,
    vieleicht steh ich ich ja, weihnachtsgeschäftlich bedingt, bisschen aufm Schlauch, aber ich kapier grad ein Angebot aus dem Jobangeboteforum nicht: Denn da bietet einer für Subunternehmer (auch für MA, aber das interessiert mich jetzt grad nicht.) Nettopreise an. Ich will gar nicht über die Höhe diskutieren, ich frag mich nur gerade wie das mit netto funktionieren soll. Kann mir da bitte grad mal jemand auf die Sprünge helfen?


    Gruß
    BigBlock


    kommt beim unternehmer die märchensteuer noch drauf,
    beim wachfuzzi netto pro std. auf 400 € basis

    [quote='oliver7']ich habe nie gesagt das du Ihn auf grund einer Notwehr/Nothilfe festhälst !!!!!!!!!!!!!!!!!!


    quote]doch, haste, is ja dein beispiel, auch egal, denn die texte irgendwo herauskopieren hat nichts mit verstehen zu tun.
    Fakt ist: festnahme nach 127 stpo bei kindern ist nicht


    deine erklärung
    die Beamten dürfen es auch bei geringeren Anschuldigungen allein um die Identität zu klären usw.
    ist auch falsch, aber das weißt du ja schon.


    ergo nochmal für alle beteiligten zum besseren verständnis § 127 STPO bei kindern unter 14, auch zur feststellung von personalien, is nich,
    und außerdem beschützt mich meine frau immer, nicht umgekehrt :lol: