Danke für die Erläuterung.
Beiträge von Hansi84
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Bis hier hin schon einmal Danke @Theoderich
gillt dies dann auch für Mitarbeiter im Werkschutz, oder solche die zur Sicherung von Flüchtlingsunterkünften / Abschiebungshafteinrichtung eingesetzen werden - oder fallen diese ebenfalls unter Mitarbeiter im Objektschutz?
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Hallo Liebe Kollegen,
Ich habe da eine Verstädnisfrage zur Protokollnotiz vom 14.06.2007 (Tarifvertrag Hessen).
wer / wie / wo (abgeshen von GSKK und höherwertig) erhält laut der Änderung die 25% Nachtzuschlag? - Ich blicke bei dem aktuellen "Tarif-wirrwar" nicht mehr ganz durch.
Gruß,
Hansi
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Servus,
Natürlich bin Ich dazu in der Lage einen Taschenrechner zu verwenden.
Kurzfassung:
Angefangen 16. Juli 18 /
Gekündigt zum 05. Juni 19
Jedoch ging es mir in erster Linie um diese 7 Tage Regelung bei dem Urlaub, sprich um eine Woche frei zu werden 7 Tage Urlaub abgezogen.
Habe bereits versucht irgendwas im Manteltarifvertrag zu finden ob dies generell so gehandhabt wird bzw. überhaupt Rechtens ist.
Gruß,
Hansi
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Servus,
Ich komme eigentlich aus der Luftsicherheits, jedoch durch eine Verkettung von Unglücklicher Umstände bin Ich im Wachschutz gelandet .. und muss sagen, je nach Arbeitgeber ist die Arbeit an sich nicht Schlecht, aber definitiv Unterbezahlt und teilweise gegen so manche Menschenrechts .. (40° Glaskasten, keine Klima, Pralle Sonne, keine Abkühlung .. )..
Habe zuerst als Revierfahrer gearbeitet, später im Objektschutz / Werkschutz..
Gruß,
Hansi
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Hallo,
Ich habe folgendes "Problem" und zwar habe Ich im letzten Jahr (Juli) bei einem kleinen (u10 Mitarbeiter) angefangen als "Werkschutz" Mitarbeiter.
Bei uns im Vertrag steht geschrieben .. Ich zitiere.
Der Abeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen Anspuch auf bezahlten
Erholungs urlaub Von 32 Arbeitstagen, bezogen auf eine Sieben-Tage-Woche.
Es geIten die RegeIungen des Bundesurlaubsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.Der Urlaub ist biss spätestens
zum Jahresende fur das komplette daruffoIgende Jahreinzureichen.
.. nun hat mich der AG im Juni gekündigt da Ich über längere Zeit Krank gewesen bin (Privater Unfall).
Dass Urlaubsgeld wird auch relativ merkwürdig Berechnet, wir haben einen festen Stundenlohn (10.50) .. und zwar die Letzten 3 Monatsgehälter geteilt durch 78 ergibt den Tagessatz. Dieses dann Multipliziert mit den Urlaubstagen ergibt das Urlaubsentgelt.
Nun war Ich mit meinem AG vor Gericht, (Kündigungsschutzklage) .. da Ich nicht wusste ob er 10 Mitarbeiter besitzt oder nicht, mein Anwalt hat es Verpeilt mir mitzuteilen dass er bei Gericht auch gleich noch dass Urlaubsentgelt abklären möchte. Ich hatte zuvor mein AG Befragt wieviel in etwa Ich herausbekommen würde er meinte um die 2000,- Euro (Netto), mein Anwalt hat diesbezüglich nun einen Vergleich Geschlossen bei dem Ich 1400 (Netto) herausbekomme ..
Nun stellt sich mir die Frage wie mein AG auf diese Zahl gekommen ist ..