Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Als allgemeinen Hinweis möchte ich feststellen, dass es keine Leistungsstufen mehr gibt. Die Version 2008 lief letztes Jahr aus. Zertifikate verlieren zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Die Version aus November 2017 unterscheidet nach Dienstleistungen. Ein QMS ist ist in jedem Fall notwendig. Das ist auch logisch, weil sich ein abstraktes Ziel wie Qualität anders gar nicht steuern lässt. Insofern treffen die Feststellungen hinsichtlich des QMS auch für die aktuelle Version zu. Bei den weiteren Anforderungen, die du beschreibst, lohnt ein Blick in die Norm. Hier hat sich einiges geändert. Anhang E gibt es nicht mehr.
Aus deiner Argumentation wird klar, dass mein Vorschlag gar nicht so abwegig ist, wie zuerst erklärt. Ein Unternehmen, dass Dienstleistungen nach DIN erbringt und ggf. sogar zertifiziert ist, kann dies auch ohne wesentliche Zuschläge Kunden anbieten, die es nicht fordern. Die Kosten für das QMS und Ausbildungen sind (unter anderem) Gemeinsankosten / Overhead (auch Eh-da-Kosten genannt). Somit beeinflussen sie die Stückkosten für jeden Auftrag.
Ich stimme zu, dass ein kleines nicht-zertifiziertes Unternehmen die DIN nicht wirtschaftlich sinnvoll als add-on anzubieten. Das gilt insbesondere, weil die Kosten für ein QMS und dessen Zertifizierung nur bedingt von der Größe abhängig sind. Mit einer Ausnahme, auf die ich gleich noch eingehe, hat ein solches Unternehmen aber auch gar kein Interesse daran. Ein zertifiziertes Unternehmen hingegen sollte ein Interesse daran haben sich von den Billiganbietern abzugrenzen und auch die Bekanntheit der Norm zu steigern. Wenn die Ausschreibenden nie davon hören oder lesen, können sie diese auch nicht in Ausschreibungen aufnehmen.
Jetzt zur Ausnahme: Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, kommt um eine Diensterbringung nach DIN in mindestens einem Auftrag je Dienstleistungen gar nicht herum. Egal, ob dies vom Auftraggeber gefordert ist oder nicht. Teil 3 der Norm fordert nämlich, dass Personal auf der Dienstleistung arbeitet und ein Auftrag entsprechend umgesetzt ist. Da die Zertifizierungsanforderungen in Teil 3 auch für den neuen Teil und damit für Dienste in “Flüchtlingsheimen“ gilt, wird also das von mir beschriebene Szenario notwendig sein, um überhaupt zu einem Zertifikat zu kommen.
Es ist aus meiner Sicht schwierig, wenn sich Sicherheitsdienste darauf zurückziehen, dass irgendetwas nicht gefordert wird. Billiganbieter wird man nur aus dem Markt bekommen, wenn man dem Markt zeigt, was gute Qualität ist und warum sich diese lohnt. Dafür muss man leider manchmal in Vorleistung gehen. Und wie ich dargestellt habe, lohnt sich ein Gedanke daran vielleicht doch mal.