Posts by KrisensicherWerden

    Welche Alternative soll es denn sonst geben als zu kündigen, wenn man nicht mal mit den Vorgesetzten richtig reden kann?

    Ich verstehe diese Eisntellung, dass eine Kündigung immer nur die letzte Möglichkeit ist und etwas schlimmes ist, nicht.

    Diese Aussage unterschreibe ich. Im Speziellen Fall würde ich mal mit dem Auftraggeber ein Gespräch suchen, vielleicht ergeben sich hier Optionen. Gute Mitarbeiter werden aktuell überall gesucht.

    Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Als allgemeinen Hinweis möchte ich feststellen, dass es keine Leistungsstufen mehr gibt. Die Version 2008 lief letztes Jahr aus. Zertifikate verlieren zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Die Version aus November 2017 unterscheidet nach Dienstleistungen. Ein QMS ist ist in jedem Fall notwendig. Das ist auch logisch, weil sich ein abstraktes Ziel wie Qualität anders gar nicht steuern lässt. Insofern treffen die Feststellungen hinsichtlich des QMS auch für die aktuelle Version zu. Bei den weiteren Anforderungen, die du beschreibst, lohnt ein Blick in die Norm. Hier hat sich einiges geändert. Anhang E gibt es nicht mehr.


    Aus deiner Argumentation wird klar, dass mein Vorschlag gar nicht so abwegig ist, wie zuerst erklärt. Ein Unternehmen, dass Dienstleistungen nach DIN erbringt und ggf. sogar zertifiziert ist, kann dies auch ohne wesentliche Zuschläge Kunden anbieten, die es nicht fordern. Die Kosten für das QMS und Ausbildungen sind (unter anderem) Gemeinsankosten / Overhead (auch Eh-da-Kosten genannt). Somit beeinflussen sie die Stückkosten für jeden Auftrag.


    Ich stimme zu, dass ein kleines nicht-zertifiziertes Unternehmen die DIN nicht wirtschaftlich sinnvoll als add-on anzubieten. Das gilt insbesondere, weil die Kosten für ein QMS und dessen Zertifizierung nur bedingt von der Größe abhängig sind. Mit einer Ausnahme, auf die ich gleich noch eingehe, hat ein solches Unternehmen aber auch gar kein Interesse daran. Ein zertifiziertes Unternehmen hingegen sollte ein Interesse daran haben sich von den Billiganbietern abzugrenzen und auch die Bekanntheit der Norm zu steigern. Wenn die Ausschreibenden nie davon hören oder lesen, können sie diese auch nicht in Ausschreibungen aufnehmen.


    Jetzt zur Ausnahme: Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, kommt um eine Diensterbringung nach DIN in mindestens einem Auftrag je Dienstleistungen gar nicht herum. Egal, ob dies vom Auftraggeber gefordert ist oder nicht. Teil 3 der Norm fordert nämlich, dass Personal auf der Dienstleistung arbeitet und ein Auftrag entsprechend umgesetzt ist. Da die Zertifizierungsanforderungen in Teil 3 auch für den neuen Teil und damit für Dienste in “Flüchtlingsheimen“ gilt, wird also das von mir beschriebene Szenario notwendig sein, um überhaupt zu einem Zertifikat zu kommen.


    Es ist aus meiner Sicht schwierig, wenn sich Sicherheitsdienste darauf zurückziehen, dass irgendetwas nicht gefordert wird. Billiganbieter wird man nur aus dem Markt bekommen, wenn man dem Markt zeigt, was gute Qualität ist und warum sich diese lohnt. Dafür muss man leider manchmal in Vorleistung gehen. Und wie ich dargestellt habe, lohnt sich ein Gedanke daran vielleicht doch mal.


    Und was meinst Du weiter, wer im Normalfall die Ausschreibung gewinnt?
    Wohl kaum der Anbieter mit dem höheren Preis.


    In der DIN 77200 stehen keine weltbewegenden Dinge, vielmehr ist es eigentlich traurig, dass so Grundsätzliches genormt werden muss. Ein Fokus auf die Ausbildung der eigenen Mitarbeiter und eine ordentliche Dokumentation sollten eigentlich zum Eigeninteresse gehören. Aber gut, mir ist bewusst, dass Sicherheitsdienste oftmals die Anforderungen nicht erfüllen. Du scheinst ja Erfahrungen zu haben. Wie viel höher sind denn die Kosten mit Zertifizierung oder bei Diensterbringung nach DIN? Welchen Zuschlag macht das auf den Angebotspreis bezogen aus?


    Dein Argument trifft dann zu, wenn das einzige Zuschlagskriterium “Preis“ ist. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist das aber nicht immer der Fall. Ich kann qualitative Kriterien bis zu 50% werten. Habe ich bei Ausschreibungen auch schon gemacht (gut, nicht in Flüchtlingsunterkünften). Hast du mit den Kunden mal diskutiert, ob für sie der Preis wirklich alleinig maßgeblich ist oder waren das Vermutungen?

    Bislang gab es keine konreten Regelungen dazu in der DIN. Die Leistungsstufen waren auch nicht wirklich anwenderfreundlich (aus Sicht der Ausschreibenden).


    Es ist auch Aufgabe der Branche für solche Zertifizierungen zu werben. Vielleicht ist die DIN irgendwann in der GwO referenziert. Bis dahin verbiete es niemand die Diensterbringung nach DIN anzubieten, auch wenn nicht ausgeschrieben.

    Laut Webseite des DIN erscheint im März der Entwurf von Teil 2 der DIN 77200 2 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche"). Bestandteil der Norm sind auch Anforderungen für die Sicherung von Flüchtlingsunterkünften. Es ist zu vermuten, dass die Qualifikationanforderungen insbesondere für Führungskräfte höher sind als 34a-Unterrichtung.


    Gibt es Erfahrungen wie vielen Unternehmen, die an Unterkünften tätig sind, bereits heute für andere Leistungsbereiche über eine 77200-Zertifizierung verfügen? Hat jemand konkretere Informationen über den Inhalt des Normteils?

    Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch folgender Hinweis. Ein Blick in die aktuelle Staatenliste hilft: staatenliste-anleitung-sicherheitserklaerung.pdf;jsessionid=EB26322E3E417A5F1250218E1EF3C87C.2_cid295?__blob=publicationFile&v=5


    Die Sicherheitsüberprüfung wird nicht eingestellt. Im Ergebnis kann aber festgestellt werden, dass ein Sicherheitsrisiko besteht und die "sicherheitsempfindlichen Tätigkeit" im Sinne des SÜG nur unter Auflagen bzw. gar nicht ausgeübt werden darf. Im Zweifel das offene Gespräch mit dem Geheimschutzbeauftragten suchen.