Auch für mich ein spannendes Thema... *-*
Habe da was gefunden:
Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit? - Arbeitsrecht 2019
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Habe da was gefunden:
Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit? - Arbeitsrecht 2019
Ich selbst hatte auch mal für ein Hoteldienst einen Ablaufplan erstellt und meine Kollegen haben diesen auch als "sehr ausführlich" gelobt. Das war mir auch wichtig, da es den Einstieg um einiges vereinfacht hat.
Jedes Objekt sollte ein Einarbeitungskonzept / Ablaufplan haben, schon um die Einarbeitung zu vereinfachen. Ferner kann man auch nach der Einarbeitung mal etwas vergessen und so erneut nachschlagen. Dadurch lassen sich einige Pannen vermeiden.
Eine Fachkraft mit 30 Jahre Berufserfahrung kann zwar sehr viel zum Thema Einsatz und Sicherheitstechnik erzählen, doch bei Recht und Verhalten dürfte es recht düster aussehen. Das mal als Beispiel. Nicht zu sehr pauschalisieren.
Sachkundeprüfung §34a und 3 Monate?
Was kam denn da alles dran? 3 Wochen, das kenne ich bereits, allerdings nicht 3 Monate...
Generell sollte man aufhören, wenn es nicht mehr geht. Ich selbst habe seit 2016 schon "innerlich" gekündigt. Den Beschluss es auch umzusetzen folgte dann Ende 2018. Die Entscheidung in meiner alten Firma zu kündigen war absolut richtig.
Zwar habe ich jetzt durch meine FKSS Weiterbildung finanzielle Einbußen, jedoch werden die Zeiten für mich ab 2021 deutlich besser. Zudem gibt es noch Ersparnisse die ich notfalls habe.
Eigentlich ist deinem Mann nur zu raten lieber aufzuhören und ggf. eine Weiterbildung zu machen, als wenn man immer so weiter macht. Das kann im übrigen auch krank machen.
allerdings gibt es graue Zwischenlösungen mit ID Cards, hier sind alle Daten beinhaltet die grundsätzlich wichtig sind, die personenbezogenen Daten befinden sich dann auf dem Ausweis der auf Verlangen der Behörde gezeigt wird.
Welche Daten sind auf den ID Cards? Gehört habe ich von diesen Zwischenlösungen bisher nichts.
Soweit korrekt? Oder muss ein Lichtbild auch noch drauf?
Ich hätte auch keine Lust im Prüfdienst oder bei Hausrechtmaßnahmen im ÖPNV meinen Namen durch die Gegend zu tragen und mich zum Angriffsziel zu machen.
Ob man mit der Vorschrift einverstanden ist oder nicht ist eigentlich irrelevant.... Kein OA wird sagen, ne passt schon....
Naja, deine Idee mit der ID Card käme meiner Vorstellung alternativ auch entgegen. Mir geht es dabei schließlich um den Datenschutz und das sollte auch die Dame vom Ordnungsamt nicht völlig ignorieren. Ich denke mal, auch beim Ordnungsamt hätte man kein Interesse daran sich zum Angriffsziel zu machen. Gerade beim ÖPNV & Veranstaltungsschutz sehe ich das höchste Risiko.
Ich selbst muss ehrlich zugeben, ich bin von dieser Regelung nicht begeistert.
Sollte ich nach Abschluss meiner FKSS Ausbildung / Weiterbindung mal in die Führungsebene gehen wollen, dann würde ich auch versuchen diese Regelung aufzuweichen, so dass meine Mitarbeiter ihren Ausweis lediglich mitführen müssen und auf Anfrage zum vorzeigen verpflichtet sind. Dies kann auch zu einem Gespräch mit dem Ordnungsamt führen.
Was ist eigentlich, wenn das Ordnungsamt sagt "ja, das einfache Mitführen und vorzeigen reicht uns aus" und später kommt der Zoll und denen reicht es hingegen nicht?
Der arme Robert...
Solche Leute gibt es eben mal. Die haben dann eben keine Lust und da musst du dir keine Sorgen machen bzgl. "Kollegenschwein". Nach deiner Geschichte zu urteilen, hatte er von Anfang an keine Lust und das er nun weg ist lag nicht an dir. Grundsätzlich muss man die Leute so behandeln, wie sie behandelt werden wollen.
Er hat zwar recht mit "ich muss hier nicht bleiben, ich kann überall hin", jedoch sieht es auf seinem Lebenslauf nicht gut aus, wenn er überall -3 Monate mal war. "Die Sicherheitswelt ist sehr klein".
Was ich auch raus lese ist, dass Robert faul ist. Das scheint bei einigen "normal" zu sein. Entweder hat man über den Tag eine "anständige" Auslastung, oder "nichts" zu tun. Letzteres kann jedoch zum Problem werden, denn dann sind auch kleine Aufgaben mal eben eine Herausforderung. So hatte ich es auch schon bei einigen meiner früheren Kollegen bemerkt.
Wie häufig kommt denn das ganze vor bzw. wie häufig macht dein Chef davon Gebrauch?
In Post #2 und #3 wurde es ja bereits sehr schön beschrieben.
Wobei ich mich immer Frage, wenn man seinen Vertrag aufmerksam gelesen hätte, man über diesen Umstand gestolpert wäre, angesprochen hätte, es hinterher solche Fragen nicht geben könnte.
Kommt immer darauf an...
Wenn der TE hingegen vom Jobcenter zur Annahme des Jobs genötigt wurde, dann dürften sich die Fragen von selbst erledigen...
Kein Thema.
Hier habe ich auch noch etwas gefunden: Dienstausweis – Wiki für Schutz und Sicherheit
Meine früheren Chefs fanden das mit dem "Ausweis sichtbar tragen" auch nicht so toll.
Allerdings stelle ich gerade fest, dass meine Chefs einem Irrtum unterliegen, jetzt wo ich den Text zu §11 BewachV gelesen habe.
... "Der Ausweis ist während des Wachdienstes sichtbar zu tragen." ...
Die Auskunft ist von deiner Firma ist richtig. Lediglich Detektive sind davon ausgenommen.
Der Ausweis muss an der Jacke, an der Hose, oder Pullover / T-Shirt angebracht sein.
Quasi wie hier:
Wenn du allerdings bspw. im Winter einen Schal trägst und dieser nur davor ist, so dass der Schal zur Seite "gerückt" werden muss, so ist dies in Ordnung.
Kann man so und so sehen...
Generell erwarte ich von jedem, dass er sich an nach der Wahrheit richtet, sachlich und konstruktiv bleibt. Aussagen wie "Scheiß Laden" will ich in einer Bewertung nicht lesen. Ferner erwarte ich auch, dass das ganze glaubwürdig beschrieben werden kann. Aussagen wie "als Streifenfahrer wirst du bis auf´s Blut ausgesaugt", ohne weitere Erklärungen würde ich ebenfalls als reinen "Hate" sehen. Wenn man allerdings auch auf Gesundheitliche Probleme hinweist, durch sich oder andere, dann klingt das schon plausibel.
Ebenso ist auf das Datum zu achten und den jeweiligen Standort. Inhalte von vor 2 Jahren müssen nicht mehr aktuell sein, da vielleicht der Einsatzleiter gewechselt hat, oder man die Kritik einfach mal verstanden hat. Es hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Eventuell mal mit ein paar weiteren Kollegen stinkend zum Chef laufen, vielleicht überdenkt der ja mal seine Haltung und macht aus 1 Hemd künftig mindestens 3.
Kann mich an einen früheren Kollegen erinnern, der hatte auch "einen ganz besonderen Duft an sich", schon aus 5 - 8 Meter Entfernung. Wenn morgens vom Hotel die Weiber´s kamen, wurde sein Sitzplatz gleich speziell gereinigt vom HSK.
Die Gäste hatten sich ebenfalls beschwert...
Eine Vorschrift, die die direkte Zahl der Arbeitskleidung vorschreibt ist mir nicht bekannt. Wenn ein Betriebsrat existiert, dann mal dort nachfragen.
Hosen sollten mindestens 2 sein und beim Pullover mindestens 3.
@ttg10
Wenn du magst, dann schreibe mal bitte eine Bewertung deines zukünftige Ex-Arbeitgebers W.I.S. auf www.kununu.com. Bei einer derartigen Schilderung deinerseits sollten ggf. auch andere, die sich einen neuen Arbeitgeber suchen, auf die Umstände hingewiesen werden.
Das es in der Branche Personalmangel gibt höre auch öfters (auch mit Hinweis auf 1.000 € Willkommensbonus in einigen Fällen). Allerdings machen es jene Arbeitgeber wie deine zukünftige Ex-Firma W.I.S. dem Markt eher noch schwieriger neue - und zuverlässige Leute zu finden.
Ich muss mich doch leider in einigen Punkten korrigieren / ergänzen...
Dein Chef könnte für den Schlaganfall und dem Herzinfarkt noch ganz Böse auf die Nuss bekommen. DGUV Vorschrift 23 beachten. Gerade wenn deine beiden Kollegen deinen Chef über die zu hohe Belastung im Streifendienst aufmerksam gemacht haben, dann hat er sich ggf. Schadensersatzpflichtig gemacht. ich denke mal, von den anderen 6 wird da auch mal der eine oder andere was gesagt haben.
Leider soooo nicht ganz richtig. Bei einem Herzinfarkt / Schlaganfall spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dieses (bedauerliche) Ereignis nur auf die Arbeit zu schließen ist schwierig. Hier war meine Aussage also zu pauschal. Es ist auch recht schwer es nur der Firma anzulasten. Der Hinweis bzgl. der "DGUV Vorschrift 23" kann daher ignoriert werden.
Hier wären also Überprüfungen im Einzelfall erforderlich.
Ich gehe auch sehr stark davon aus, wenn die beiden aussteigen wollen, dann würde denen jeder Arzt eine "Kündigung auf Ärztlichen Rat" unterschreiben, damit man bei der Agentur für Arbeit nicht gesperrt wird, für die ersten 3 Monate. Alternativ kann ein Arzt auch ein formloses Gutachten erstellen.
Hier auch als Ergänzung:
Wenn der Der Arzt der Ansicht ist, dass die Tätigkeit im Streifendienst aufgrund der Nachtarbeit und des hohen Stressfaktors eine Gesundheitsgefährdung darstellt, dann kann das funktionieren. Im hier genannten Fall bzgl. Herzinfarkt und Schlaganfall stehen die Chancen sehr gut.
Laut der Rechenkünste des Disponenten funktionieren die Reviere.
Und der Herr ist wie oft mitgefahren, um die Korrektheit zu prüfen?
Der Kollege hat einfach gesagt:" Ich komme nicht mehr. Macht euren Mist alleine"! Das gibt garantiert noch Ärger. Spätestens mit der Arbeitsagentur
Mhm, ich hoffe er hat für die Arbeitsagentur bessere Gründe. Aus meiner Sicht könnten die Gründe gegeben sein, jedoch sollte er sich schleunigst einen Anwalt nehmen, der auf das Arbeitsrecht und Arbeitsschutz spezialisiert ist.
In Eurer Firma scheint es ja alles andere als gut zu laufen, im Revier Dienst...
Aus eigener Erfahrung kann ich deine Schilderung nicht bestätigen, jedoch aus Sicht anderer ehemaliger Kollegen bei mir in der Firma, wo ich mal gearbeitet habe. Die Jungs aus einem anderen Gebiet kamen nicht mehr hinterher, selbst mit bescheißen haben die nicht alles geschafft und die hatten 12 Stunden Dienst. Irgendwann wurden die Beschwerden zu viel und mein Chef hat dann alles neu geregelt bzw. die Zuteilung der Objekte. Danach waren die Probleme gelöst...
Dein Chef könnte für den Schlaganfall und dem Herzinfarkt noch ganz Böse auf die Nuss bekommen. DGUV Vorschrift 23 beachten. Gerade wenn deine beiden Kollegen deinen Chef über die zu hohe Belastung im Streifendienst aufmerksam gemacht haben, dann hat er sich ggf. Schadensersatzpflichtig gemacht. ich denke mal, von den anderen 6 wird da auch mal der eine oder andere was gesagt haben.
Das kann auch strafrechtlich relevant werden, wenn dein Chef da wissentlich mit der Gesundheit seiner Mitarbeiter spielt.
Ich gehe auch sehr stark davon aus, wenn die beiden aussteigen wollen, dann würde denen jeder Arzt eine "Kündigung auf Ärztlichen Rat" unterschreiben, damit man bei der Agentur für Arbeit nicht gesperrt wird, für die ersten 3 Monate. Alternativ kann ein Arzt auch ein formloses Gutachten erstellen.
Wichtig ist allerdings, 1. Die Arbeitsagentur informieren und kurz mit der Leistungsabteilung sprechen und 2. erst das Gutachten in die Hand bekommen und dann kündigen (nicht anders herum). Am besten 1 Tag danach kündigen.
Zur Kündigung des einen Kollegen von dir:
Sehr schwer zu beurteilen...
Zwar hat @MartinL bereits "Gesundheitsgefährdung" aufgelistet und deine Beschreibung lässt diese Annahme durchaus zu, doch wird die Arbeitsagentur (sollte er nichts neues haben) sehr genau nachfragen. Unter Umständen wäre es für ihm ratsam wenn er dich als Zeugen hat. Positiv wäre es auch, wenn er etwas aus der DGUV Vorschrift 23 erzählen kann und wogegen euer Chef verstoßen hat bzw. welcher eurer Hinweise er ignoriert hat.
Dir und deinen Kollegen wünsche ich jedenfalls eine bessere Zukunft!
"Wo kein Kläger, da kein Richter", sagt man immer...
"Wo ein Kläger, da ein zukünftiger Arbeitsloser", sagt man auch immer...
Ist vom Prinzip her keine einfache Frage. Mich hat es nicht gestört, wenn mal etwas früher / später kam. Auch hab ich nichts dagegen, wenn auf dem Arbeitsvertrag der 20. steht. Ist allerdings keine Kritik an die Richter, da diese nur nach Recht / Gesetz geurteilt haben. Andere bekommen ihren Lohn auch am 30. Vom Prinzip her eine Einstellungssache.
Wenn der Chef jedoch zu spät zahlt, dann geht das absolut nicht, denn damit ist er in für mich unzuverlässig und beim Thema Unzuverlässigkeit gibt es bei mir keine 2 Meinungen. In meinen Augen ein Kündigungsgrund bzw. ein Grund den Arbeitgeber zu wechseln.
---> Ausnahmen sind natürlich in Ordnung, wenn man im Vorfeld schriftlich / mündlich informiert wird.
Parkkrallen sind rechtlich gesehen sehr umstritten. Die Rechtsprechung tendiert zu folgendem:
Das Anbringen der Parkkralle ist nicht vom Selbsthilferecht gedeckt . Das Selbsthilferecht berechtigt den Inhaber des Parkplatzes nur, die Beseitigung der Störung zu verlangen. Das Anbringen der Parkkralle dient aber im Gegensatz zum Abschleppen gerade nicht der Beseitigung der Besitzstörung. Vielmehr sei der Falschparker dadurch gerade am Wegfahren gehindert worden.
Wobei ich das schon schade finde.
Auf meinem gemieteten Parkplatz (nicht nummeriert und zufällig gewählt, aber mit Nummernschild) parken auch gerne mal fremde Fahrzeuge. So eine Parkkralle wäre aus meiner Sicht ein schönes Ärgernis und würde einige verärgern, wenn sie erst mal *HandyNr.* anrufen müsste, damit ich dann runter kommen müsste und die erst mal "freundlich aber bestimmt" aufkläre, zum Thema Besitzstörung...
Dumm nur, was passiert, wenn da ne Drollige Person die Parkkralle nicht sieht und sich den Wagen beschädigt?
Das es sich dabei um eine Personalvermittlung handelt habe ich gesehen, ja. Die Bewertungen zu der Personalvermittlung nicht.
Allerdings habe ich schon früher die Erfahrung gemacht, dass die besten Angebote häufig über eine Personalvermittlung laufen und somit ein Vermittlungsgutschein erforderlich ist.