Nein.
Nur weil ein Segway 20 km/h Höchstgeschwindigkeit hat, bedeutet es nicht gleich, dass man sie ständig fährt. Schließlich gibt es Regeln im Straßenverkehr. Wenn ein Dienst-BMW 200 km/h Höchstgeschwindigkeit fährt, bedeutet dieses auch nicht gleich, dass Einsatzbeamte ständig mit 200 km/h durch die Stadt fahren...
Es gilt auch für den Segway §1 der StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer.
Daher wird der Segway für den Geh- und Radweg zugelassen. So fährt man mit dem Segway auf dem Bürgersteig, wenn man Schrittgeschwindigkeit fahren möchte und auf dem Radweg, wenn man schnell vorankommen möchte.
Der Segwayfahrer kann sich so den Weg aussuchen, auf dem er am besten vorankommt, ohne die anderen Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden. Eine, so finde ich, sinnvolle Entscheidung.