Posts by Fynnarium
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Wird lediglich zu Beginn eine Schufa Auskunft verlangt oder regelmäßig?
Normalerweise Garnichts.
Ich musste das die letzten 5 Jahre, nicht mehr vorzeigen. -
Grundsätzlich ist es nie verkehrt, sich weiterzubilden. Selbst in einem Job während einer Privatinsolvenz ist dies ohne Probleme möglich und sogar sehr zu empfehlen. Allerdings wird es mit dem Geld- und Werttransport (GWT) sehr wahrscheinlich nicht möglich sein. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge, da es viele Bereiche gibt, in denen man mit einer soliden Ausbildung im Sicherheitsgewerbe arbeiten kann.
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Grüße
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Begriffsbestimmungen:
(1) Ein Sicherheitsgewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum oder fremden Besitz oder das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit Dritter bewacht.
(2) Sicherheitsmitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die als Beschäftigte eines Gewerbes die Bewachung von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit ausüben.
(3) Bewachungstätigkeiten werden in folgende Kategorien eingeteilt:
1. Bewachungstätigkeiten der Kategorie 1 sind alle Tätigkeiten, soweit sie nicht unter Kategorie 2 oder Kategorie 3 fallen.
2. Bewachungstätigkeiten der Kategorie 2 sind die Bewachung bei zugangsgeschützten Veranstaltungen ab 200 Personen in geschlossenen Räumen und ab 1.000 Personen im Freien.
3. Bewachungstätigkeiten der Kategorie 3 sind
a) Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, einschließlich in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr,
b) Bewachung im befriedeten Besitztum bei Objekten, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann,
c) Schutz vor Ladendiebstahl,
d) Bewachung von gastgewerblichen Diskotheken und von Prostitutionsstätten,
e) Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylbegehrenden dienen,
f) Bewachungstätigkeiten von Führungskräften, die für die Organisation der Bewachung am Einsatzort verantwortlich und weisungsbefugt sind
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Zu finden unter:
https://www.bmi.bund.de/Shared…erheitsgewerbegesetz.html
Größte Neuerung ist der Wegfall vom §34a der GewO.
Das wird ersetzt durch (ZITAT BMI):
§ 11 Sicherheitsgewerbegesetzes (Fachkundenachweis für Sicherheitsmitarbeiter)
Sicherheitsmitarbeiter haben den Nachweis der Fachkunde nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 erbracht, wenn sie:
1. für Tätigkeiten der Kategorie 1 und der Kategorie 2 eine Bescheinigung der Industrie und Handelskammer über die Teilnahme an einer Schulung oder
2. für Tätigkeiten der Kategorie 3 eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die bestandene Sachkundeprüfung
über die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen vorlegen.
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Viel Erfolg und Berichte uns doch in einer Zeit, wie es gelaufen ist.
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Auch ich kann Hildebrand da nur beipflichten.
Gerade der Klüh Akademieleiter, ist schon eine Größe im Gewerbe.
Auch ich durfte ihn als Prüfer haben und hätte beinah dort als Dozent begonnen. [nur war ich wohl zu teuer]
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Da Sie nicht geschrieben haben, für welches Bundesland, hier eine Übersicht. -
Gut, ich dachte schon, ich wäre der Einzige, der dass nicht versteht.
Zumal der selbe Post, in weiteren Foren steht. -
Danke
Es geht um einen Lehrgang im Bereich IT für Sicherheitsmitarbeiter, aktuelle ist der in keiner Norm hinterlegt.
Genau daran arbeite ich ja, dass es eines Tages mal soweit sein könnte.
Allerdings bekomme ich Druck vom Bildungsträger, dass es endlich ausgebildet werden kann.
Natürlich am Ende mit einem Schriftstück.
Jetzt wurde mir von anderen Dozenten gesagt, dass man ersten nicht einfach ein Dokument dafür ausstellen dürfe und weiter, man nicht einfach eine Prüfung erfinden darf.
Will mir da nichts zu Schulden kommen lassen, nur weil der Bildungsträger schnell schnell machen will.
Allerdings, gibt’s es auch viele Mythen und Falschannahmen in dem Bereich.
Aber ich merke, hier bin ich genau Richtig.
Großes Danke an euch.
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Jetzt hoffe ich, dass sich hier jemand auskennt.
Zu allererst habe ich die Unterschiede erfragt.
- Urkunde: Eine Urkunde ist ein offizielles Dokument, das eine Leistung, eine Auszeichnung oder eine Qualifikation bestätigt. Urkunden können von Institutionen wie Schulen, Universitäten oder Regierungsbehörden ausgestellt werden und haben oft eine formelle, rechtliche Bedeutung.
- Zertifikat: Ein Zertifikat ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person eine bestimmte Fertigkeit, Qualifikation oder Zulassung erworben hat. Zertifikate können von einer Vielzahl von Institutionen ausgestellt werden, einschließlich Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Berufsverbänden. Sie können als Nachweis der Kompetenz in einem bestimmten Bereich dienen und in der Regel ein formelles Testverfahren beinhalten.
- Zeugnis: Ein Zeugnis ist ein Dokument, das eine Person über ihre Leistung oder ihren Fortschritt in einem bestimmten Bereich informiert. Zeugnisse werden oft von Schulen oder Universitäten ausgestellt und geben Auskunft über Noten, Leistungen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler.
- Teilnahmeurkunde: Eine Teilnahmeurkunde ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Veranstaltung oder Aktivität teilgenommen hat. Dies kann eine Schulung, ein Workshop, ein Seminar oder eine Konferenz sein. Eine Teilnahmeurkunde bestätigt nur die Teilnahme und nicht die Leistung oder die erworbenen Fähigkeiten.
- Teilnahmezertifikat: Ein Teilnahmezertifikat ist ähnlich wie eine Teilnahmeurkunde, aber es bestätigt nicht nur die Teilnahme an einer Veranstaltung, sondern auch den erfolgreichen Abschluss. Es wird oft nach Abschluss eines Kurses oder Workshops ausgestellt und bestätigt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Anforderungen des Kurses erfüllt hat.
Allerdings, als ich frage, was davon darf ich als Dozent ausstellen, bekam ich keine echte Antwort mehr.
So würde ich gerne für eine Lehrgang der mehrere Einzelprüfungen enthält am Ende ein Dokument ausstellen.
Finde aber niemanden der mir konkret erklären kann, was man darf und was es dazu enthalten muss.
Die Anerkennung des Dokuments ist wieder eine andere Sache, soll aber hier nicht Bestandteil sein.Kann mir da Einer Weiterhelfen, wie ich das lösen könnte?
Danke im Vorraus.
Jetzt hoffe ich, dass sich hier jemand auskennt.
Zu allererst habe ich die Unterschiede erfragt.
- Urkunde: Eine Urkunde ist ein offizielles Dokument, das eine Leistung, eine Auszeichnung oder eine Qualifikation bestätigt. Urkunden können von Institutionen wie Schulen, Universitäten oder Regierungsbehörden ausgestellt werden und haben oft eine formelle, rechtliche Bedeutung.
- Zertifikat: Ein Zertifikat ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person eine bestimmte Fertigkeit, Qualifikation oder Zulassung erworben hat. Zertifikate können von einer Vielzahl von Institutionen ausgestellt werden, einschließlich Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Berufsverbänden. Sie können als Nachweis der Kompetenz in einem bestimmten Bereich dienen und in der Regel ein formelles Testverfahren beinhalten.
- Zeugnis: Ein Zeugnis ist ein Dokument, das eine Person über ihre Leistung oder ihren Fortschritt in einem bestimmten Bereich informiert. Zeugnisse werden oft von Schulen oder Universitäten ausgestellt und geben Auskunft über Noten, Leistungen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler.
- Teilnahmeurkunde: Eine Teilnahmeurkunde ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Veranstaltung oder Aktivität teilgenommen hat. Dies kann eine Schulung, ein Workshop, ein Seminar oder eine Konferenz sein. Eine Teilnahmeurkunde bestätigt nur die Teilnahme und nicht die Leistung oder die erworbenen Fähigkeiten.
- Teilnahmezertifikat: Ein Teilnahmezertifikat ist ähnlich wie eine Teilnahmeurkunde, aber es bestätigt nicht nur die Teilnahme an einer Veranstaltung, sondern auch den erfolgreichen Abschluss. Es wird oft nach Abschluss eines Kurses oder Workshops ausgestellt und bestätigt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Anforderungen des Kurses erfüllt hat.
Allerdings, als ich frage, was davon darf ich als Dozent ausstellen, bekam ich keine echte Antwort mehr.
So würde ich gerne für eine Lehrgang der mehrere Einzelprüfungen enthält am Ende ein Dokument ausstellen.
Finde aber niemanden der mir konkret erklären kann, was man darf und was es dazu enthalten muss.
Die Anerkennung des Dokuments ist wieder eine andere Sache, soll aber hier nicht Bestandteil sein.
Kann mir da einer Weiterhelfen, wie ich das lösen könnte?
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Letztes mal hat er mit dem Account auch schon Links verteilt.
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Das hört sich doch gut an.
Viel Erfolg bei Ihrem Weg.
Sollten Sie Hilfe brauchen, bis zum Meister kann da sicher etwas anbieten.Für den Anfang, schauen Sie doch mal hier vorbei:
https://www.securityrichter.de/sachkunde.htm
Keine Sorge, das ist 4free -
Gut zusammengefasst.
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Wie wäre denn dieser Weg?
- Sachkundeprüfung zum einsteigen (es muss nur im Sicherheitsgewerbe sein, nicht unbedingt eine Sicherheitsaufgabe, Selbstständigkeit zählt auch dazu aber auch wer in der Verwaltung arbeitet)
- nach 3 Jahren die extern Prüfung für die "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" (zählt als Berufsausbildung)
- 2 Jahre Später der "Meister für Schutz und Sicherheit"
- dann das Studium oder Betriebswirt
Eine Schule oder Lehrgang brauchst für keiner der Prüfungen unbedingt, ist aber hilfreich.
Da würde sich eine Onlineschule und/oder Abendschule anbieten. -
DQR 2
IHK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Voraussetzung: ein anerkannter Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und Mindestalter von 24 Jahren
und ein Erste-Hilfe-Lehrgang, nicht älter als 24 Monate
Prüfung: 2x schriftliche Prüfungen mit (2x 150 Min.)
ca. 20 Min. mündliche Prüfung (Fachgespräch)
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DQR 3
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Voraussetzung zur Extern Prüfung: mindestens drei Jahre Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe
Prüfung: 4x schriftliche Prüfungen mit (1x 90 Min. / 1x 60 Min. / 2x 45 Min.)
ca. 20 Min. mündliche Prüfung (Dokumentation Vorstellung)
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DQR 4
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Voraussetzung zur Extern Prüfung: mindestens viereinhalb Jahre Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe
Prüfung: 4x schriftliche Prüfungen mit (2x 90 Min. / 2x 60 Min.)
ca. 30 Min. mündliche Prüfung (Konzeptvorstellung)
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Alle Prüfungen, setzten keinen Lehrgang voraus, dieser wird aber empfohlen.
Mehr Informationen, finden sie in meinem Videos.
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Da hätte ich das passende Video:
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