Danke für den Tipp, mit den Youtube Videos.
Werd ich später gleich mal suchen.
Posts by Fynnarium
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ja, dazu Outlock und Powerpoint
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Willkommen
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Nice
Welche IHK prüft das? -
Das mit dem Grund, gilt nur bei einer außerordentlichen Kündigungen. (ohne Kündigungsfrist)
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Ja, am besten, Sie studieren OpenOffice.
Vorlagen wurden bisher keine erfunden.So etwas gab es nur für Word5 in den 90igern.
Oh verdammt, mein Sarkasmusschalter, war noch auf ON. -
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden beschäftigt werden, wobei die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
In den meisten Branchen ist der Sonntag ein Ruhetag. In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen.
In Bezug auf Ihre Fragestellung bedeutet dies:
Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich.
Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.
Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem in der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.
Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich (vgl. §§ 7 und 12 ArbZG).
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Willkommen
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Im Allgemeinen bedeutet das für den Arbeitnehmer, dass die Arbeitszeit pro Tag 9 Stunden inklusiv der Pausenzeiten nicht überschreiten darf. Dies ist festgeschrieben im § 3 ArbZG. In Absatz 2 sind aber auch Ausnahmefälle geregelt, die besagen, dass die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden kann. Allerdings ist der Arbeitgeber, bei Ausdehnung der Arbeitszeit, dazu verpflichtet, Ausgleich zu schaffen.
12h sind eigendlich dafür gedacht, wenn davon min. 6h Bereitschaft herschen.
Das trifft nicht auf den einfachen Revierdienst zu.
Ausnahme Revierdienst mit Alarmverfolgung, wenn Bereitschaftszeiten dabei sind. -
Ja
Jedenfalls theoretisch. Denn es kommt automatisch zu Unterstunden, wenn man weniger arbeitet, als im Arbeitsvertrag steht.
Minusstunden können nur angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst verantwortlich ist für die Minderarbeit.
Sprich: Er hat zu wenig gearbeitet, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre.Aber auch bei der Arbeitszeit gilt: Ohne Konto kein Minus. Werden in Ihrer Firma keine Arbeitszeitkonten geführt, gibt es theoretisch keine Minusstunden.
Bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit gleichen Sie eine längere Pause oder einen früheren Feierabend einfach selbstständig aus, indem Sie an einem anderen Tag länger arbeiten.Darf die Firma bei Minusstunden das Gehalt kürzen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie damit gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, z.B. wenn Sie- mehr Minusstunden anhäufen als ggf. erlaubt sind.
- Minusstunden nicht im vereinbarten Zeitraum ausgleichen.
- weniger arbeiten als vertraglich vorgesehen (s. o.).
Am Ende, ist es so.
Lehnen Sie Arbeitsaufträge ab, sind auch Sie verantwortlich.
Wird Ihnen die Arbeit nicht angeboten, ist der Chef/Firma verantwortlich.Freiwünsche sind keine Grund, und können ja vom Arbeitgeber abgelehnt werden.
Wenn sie dann drauf bestehen, liegt die Verantwortung, wieder bei Ihnen. -
Willkommen
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Ich persönlich, gehe davon aus, dass sich das Gewerbe immer mehr aufspalten wird.
Low Dienst und gehobenen Dienst.
Würde auf einfachen Weg den Mangel etwas abmildern.
Macht wenig Sinn, ein Facharbeiter auf der Baustelle zu verheizten.
Das zieht die Moral runter und die Person wird langfristig das Gewerbe verlassen.
Das gibt es in anderen Bereichen auch.
So kauft jemand eine Premiumfahrzeug und ein anderes ein gerade so fahrendes Auto.
So wird es auch mit Kunden sein, im Sicherheitsgewerbe.
Wer billig will, bekommt Billig.
Aber, wer Wertigkeit verlangt, sollte diese auch angeboten bekommen werden.
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Fynnarium: Wurde deine Frau aufgrund Ihres Geschlechts angegriffen?
Nein;
Aufgrund des betrunkenen Zustandes der Person, vermutlich.
Sie hat die Person später nicht gefragt. -
Meine Frau ist seit 7 Jahren in der Sicherheit.
Und leider ist genau so etwas in der Nachtschicht vorgekommen.
Sie wurde bei einer nächtlichen Streife von einem Betrunkenen, der eine Bierflasche als Waffe nutzte angegriffen.
Sie hat das einzig richtig gemacht, und hat den Rückzug angetreten und die Zentrale verständigt.
Das war genau die Zeit, in der die Doppelstreifen eingespart wurden und nur noch Einzelstreifen tätig waren.
Kunde will ja sparen.
Da Verteidigungsmittel, so eine Sache sind im Sicherheitsdienst, gab es so etwas auch nicht.
Bin dann mit ihr zum Wing chun, was meine Frau aber nicht gefallen hat.
Zum Glück hat sie durch Weiterbildung es bis in die Sicherheitszentrale geschafft.
Ich kann dein Chef also verstehen.
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Magic Arena
Leider, sehr selten Zeit dafür. -
finde das einfach zu teuer
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Der Tag, an dem selbst eine Schokoriegel 950$ kostet.
Wie konnte das nur geschehen?Ach ja, wer an der Kasse bezahlt bekommt 949$ Nachlass.
Hausrecht 4tw
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Markus, erst einmal Willkommen.
Ich kenne Kollegen die werden jede Nacht von Außerirdischen entführt.
Oder andere sind Mitglied in Geheimbünden.
Würde nicht alles Glauben…
Natürlich kann es auch Wahr sein, was ich nicht hoffe.
Ja es gibt Kontrollen, aber wie überall, haben die zu wenig Personal.
https://www.welt.de/sport/fuss…ngskraefte-fluechten.html
Da kommt dann gerne mal so was raus, es ist aber ein Fass ohne Boden.
Meine Anfänge waren auch so, geh hin und sei Security, fertig.
Ich hatte damals keine Ahnung, wusste nicht was die Gewerbeordnung ist.
Genau dafür ist auch mein Video, das Aufklären, was es gibt und mehr.
Nimm dir also bitte kein Beispiel an deinen Nachbarn.
Die Wahrheit ist, aber auch, dass die Security eine Niedriglohnsektor ist.
Der aber auch Möglichkeiten bietet kann, diese sind aber oft an Weiterbildung geknüpft.
So gibt es sehr viele Kollegen die mit 11-12€/h arbeiten, dafür aber 280h machen.
Aber es gibt auch Stellen über 20€/h, dort fehlen dann aber meist die Nachtzuschläge oder die Feiertage.
Für mich selbst, reichen 180h und ein Nebenerwerb als Dozent.
Das Thema Security ist bei Weiten nicht nur der Bereich, großer starker Kerle.
Wünsche dir viel Glück, und schau dich hier im Forum um.
Das sind 99%-mal besser Informationen als einen Nachbarn, der x-mal vorbestraft ist.