Posts by DerSheriff

    Das kommt halt dabei raus wenn der Staat/Stadt/Kommune der Auftraggeber ist dann gewinnt meistens immer der das günstigste Angebot hat, Das wirklich schlimme daran das ist ja im Grunde kein Einzelfall sondern passiert überall im gesamten Bundesgebiet immer wieder, hat quasi Methode.


    Und solange die genannten drei nichts an ihren Vergabekriterien ändern wird das auch so bleiben. Also warten wir einfach auf den nächsten "Skandal" zum künstlichen Aufregen über das Sicherheitsgewerbe.

    Soviel schon mal vorweg Mindestanforderung für das Arbeiten in einem AKW ist GSSK. Hinzukommen Lehrgang im Bereich Strahlenschutz, WSK. Ü2 Sicherheitsüberprüfung ist obligatorisch.

    Wer weiß was der wirklich macht. Möglicherweise zählt er auf dem Parkplatz nur die Autos oder darf im Materiallager Die Ausrüstung der Mitarbeiter raus geben. Solche Leute erzählen viel wenn der Tag lang ist. Sicherheitsdienstleister machen ja auch Gebäudemanagment, möglich das er auch einfach nur den Boden der Büros wischt.

    Nein ist es nicht. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt 12Std Schichten, aber auch nur dann wenn von de 12Std mindestens 50% reine Bereitschaftszeit ist, bedeutet du bist 6Std einfach nur auf am Objekt und hältst dich einfach nur bereit falls was passieren sollte, diese Zeit muss nicht zusammenhängend sein sondern nur in Summe halt 50% der Arbeitszeit ergeben.


    Nur in ganz bestimmten Berufsgruppen(Ärzte, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr) ist das noch zulässig, anderes Thema.

    Waffensachkunde ist Waffensachkunde da gibt es keinen Unterschied. Es gibt zusätzlich eine Einweisung über die genutzte Dienstwaffe, diese führt der Arbeitgeber durch. Einen Waffenschein brauchst du nicht beantragen, wirst du auch gar nicht bekommen, der Arbeitgeber übergibt dir eine Trageerlaubnis während der Arbeitszeit.

    Nein. Ich im großen und ganzen kenne meine Rechte ziemlich genau. Nur hier bei dem Thema war ich mir zu dem Zeitpunkt nicht so sicher und wollte hier Fragen ob jemand damit schon Erfahrung hat. Den bei Dingen bei denen ich mir nicht sicher bin Frage ich erst mal nach bzw. suche die Information bevor ich was falsches sage. Und ich war vorher lange Zeit beim Bund da gab es solche "Diskussionen" nicht.

    So liebe Freunde ich bin jetzt schlauer was die Thematik angeht. Und mir war ja auch von Anfang an klar das ein Chef eine Mittel haben muss das er seine Mitarbeiter da hinsetzen kann wo er sich gerade braucht. Wie auch schon richtig erwähnt hat der Chef das Direktions-/Weisungsrecht nach §106GewO und es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Steht ein festes Objekt im Vertrag dann kann der Chef nur fragen, stehen mehrere Objekte oder gar keine drin und man ist eh für Dienste eingeplant kann man da hingeschickt werden wo man gerade gebraucht wird, wobei bei letzten zu beachten ist das es räumlich zumutbar ist. Überspitzt ausgedrückt heißt das arbeitet der Kollege sonst in Köln und wird jetzt in Frankfurt gebraucht kann der Chef in da zum Beispiel nicht hinschicken. Zusätzlich muss beachtet werden das es ungefähr die selbe Tätigkeit ist. Beispielweise man arbeitet an Objekt A als Werkschutzkraft und soll jetzt am Objekt B in einer Leitstelle aushelfen kann der SMA hier nein sagen das es nicht seiner üblichen Tätigkeit entspricht, würde es sich beispielsweise um Empfangsdienst handeln wäre dies zulässig. Und das wichtige letzten Endes dreht sich es für uns alle um das wovon wir leben müssen, der SMA darf dadurch finanziell nicht schlechter gestellt werden. Bedeutet egal wo mein einspringt oder aushilft es ist der Stundenlohn zu zahlen der vertraglich vereinbart wurde.

    Naja ganz so einfach ist es ja nicht. Wenn ich z.B. Frei habe und einer ausfällt kann der Chef auch nicht einfach sagen ich muss jetzt da hin ich muss an freien Tagen nicht mal erreichbar sein. Wir sind Mitarbeiter und keine Leibeigenen.


    Ich habe zwar einige Infos im Netz gefunden und da gibt es nur sehr spezielle Möglichkeiten wo ein Chef sowas anordnen darf diese Beziehen sich aber eher auf das Pflege bzw. Kaufmännische Gewerbe, aber ich finde halt nicht für unseren Bereich.


    Den dann fehlt mir ja am Objekt A jemand und der der frei hat muss nicht einspringen.

    Hallo Kollegen,


    ich hab da mal eine Frage die ich durch Internetrecherche nicht richtig gelöst bekomme, aber vielleicht hat hier einer Erfahrungen damit.


    Ich habe einem Kollegen bei mir am Objekt, nennen wir es Objekt A. Dieser Kollege hat aber noch eine Eiweisung für ein anderes Objekt, nennen wir das Objekt B.

    Er ist am Objekt A eingeplant und mit Diensten versorgt. Nun ist am Objekt B jemand Krank geworden und ausgefallen. Der Kollege will allerdings nicht beim Objekt B aushelfen da er sich am Objekt A wohl fühlt und dort lieber arbeitet.


    Jetzt die Frage könnte der Chef den Mitarbeiter zwingen beim Objekt B einzuspringen?