Ich möchte nochmal den Versuch unternehmen zum eigentlichen Aufmacher zurückzukehren. Gegenwärtig können wir beobachten, dass es in den Unternehmen immer noch einen stabilen Trend zum Outsourcing gibt. Deutlich wird das, wenn man sich einmal die wichtigsten Aufgabenfelder in einer Auflistung ansieht:
Schutz von Industrieanlagen (z.B. durch den sog. Werkschutz)
Schutz von Transporten (z.B. Geld- und Werttransporte, Handelsschiffe)
Schutz von Personen (Bodyguards, Sicherungsposten im Gleisbau)
Flugplatzkontrollen (Überprüfung der Passagiere nach gefährlichen Gegenständen)
Bewachung militärischer Anlagen (Kasernen, Munitionsdepots)
Bewachung von Kernkraftwerken, Urananreicherungsanlagen
Verwaltungs-, Ordnungs- und Schutzdienste bei Großveranstaltungen (Open-Air-Konzerte, Fußballspiele, andere Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Messen…).
Bei den vorgenannten Aufgabenfeldern schließe ich den Streifendienst, Empfangsdienst, Telefonzentralendienst, Ermittlungsdienst usw. mit ein. Dazu kommt neben den Leistungen die sich allgemein formuliert auf den Bereich Facility-Management beziehen noch die der Notruf- und Serviceleitstellendienste.
Betrachtet man weiter Ergebnisse aus Umfragen mit Sicherheitsverantwortlichen dann stellt man schnell fest, dass ein Großteil immer wieder als Grund für eine Vertragskündigung oder Nichtverlängerung, die mangelnde Leistungserbringung angibt. Das ist jetzt wahrscheinlich nicht „nur“ dem abhängig Beschäftigten zuzuschreiben, sondern auch den betreffenden Sicherheitsdienstleistungsunternehmen selber, aber hier steckt auch die Forderung nach mehr Sicherheitsqualifikation drin.
Insgesamt wird als wichtige Rolle immer wieder von den Auftraggebern betont, dass die Ausbildung des Dienstleisterpersonals für die Entscheidung zur Fremdvergabe an oberster Stelle steht. Ob und in welchem Umfang die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit davon profitieren können ist nicht klar. Bislang ist man sich bei den Auftraggebern immer noch nicht einig, welche Ausbildung hinsichtlich der Frage nach dem wichtigsten Kriterium zur Vergabe notwendig ist. Nahezu gleichermaßen wird als Mindestqualität die abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder der Sachkundenachweis genannt.
Das ist im Ergebnis wieder eine turbulente Situation und die Verbände wären gut beraten, dahingehend weiter Aufklärung zu betreiben, weil dadurch weiterhin das Image der Branche in das zwingend notwendige richtige Licht gerückt werden könnte. Die Verbände und andere Institutionen unternehmen allerdings schon seit Jahren umfassende Versuche! Es gibt demnach die Sehnsucht nach besser ausgebildetem Fachpersonal und die abhängig Beschäftigten könnten jetzt sagen: Dann bildet uns doch aus!
Ja richtig und je länger die Unternehmen zögern, desto mehr Komplikationen werden auftreten. Vieles spricht daher aus meiner Sicht dafür sich von der fragilen Personalpolitik, also Personalentwicklung die in einigen Unternehmen vorherrscht zu entfernen und selber seinen individuellen Nutzen zu maximieren.
Abhängig davon ist in erster Linie die Frage des abhängig Beschäftigten: Wie lange ist die zu erwartende Nutzungsdauer meiner erworbenen Qualifikation? Folglich werden jüngere abhängig Beschäftige (oder von mir aus auch Mitarbeiter) bereit sein, die Kosten ihrer Qualifikation selber zu übernehmen.
Aber auch den älteren Kolleginnen und Kollegen rate ich dazu, weil Berufserfahrung im Dienstleistungssektor auch immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und somit als Einstellungskriterium eine bevorzugte Haltung beim Arbeitgeber hat.