Posts by Doph_Zügota

    Wir wollen ja ernst genommen werden und die Bezeichnung „Pförtner“ impliziert das gerade nicht auch wenn unsere Aufgaben mit dem Begriff im Einklang stehen! Nur gehen oftmals unsere Tätigkeiten weit über die Überwachung von Toren und Zufahrten hinaus. Aber da sage ich auch wieder „geschenkt“! Wenn mich ein Mensch (Besucher) als Pförtner bezeichnet, kommentiere ich das nicht weiter!


    Und mich persönlich nerven auch keine Fragen, weil ich in diesem Zusammenhang immer versuche, mich in mein Gegenüber hineinzuversetzen. Bis auf wenige Situationen komme ich immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich die Frage nicht anders gestellt hätte!


    Angesichts ungelöster Probleme im „Team“ von Summi1977 (siehe: "Die Stimmung im Team ist richtig übel! Keiner nimmt den Job irgendwie ernst!") möchte ich kurz darauf hinweisen, dass ihr offensichtlich kein „Team“, sondern nur eine „Gruppe“ darstellt.


    Ein „echtes Team“ ist etwas anderes, es hat eine eindeutige Zielformulierung, klar verteilte Verantwortlichkeiten und es ist geprägt von Kommunikation und somit dem wichtigen Punkt, sich immer ein wechselseitiges Feedback zukommen zu lassen. Was in der Gruppe wahrscheinlich fehlt, ist die Moderation, das Coaching und die Führung.


    Dabei muss es nicht immer gleich jemand sein, den man als Vorgesetzten bezeichnet, sondern es muss jemand sein, der imstande ist, unterschiedliche Sichtweisen zu bündeln, zwischen den gegensätzlichen Temperamenten zu vermitteln und dabei stets den übergeordneten Blick behält.


    Dabei sollte man den Verzicht der Dominanz üben, eine Geschäftsführung oder deren verantwortliche Schnittstellen offenbaren gerade im Bewachungsgewerbe – aus meiner Erfahrung - immer wieder, dass weder hartnäckig und konsequent geführt wird, noch Fach- und Kompetenzkonflikte im Vorfeld erkannt werden.


    Probleme werden dann oftmals mit einer „Anweisung“ gelöst. Gelöst? Nein, damit löst man keine Probleme, weil eine Anweisung nicht aus unterschiedlichen Perspektiven die Lage betrachtet. Ihr könnt ja mal versuchen mit Zusammenarbeit weiterzukommen! Dazu müssten allerdings alle Kolleginnen und Kollegen verstehen, wie wichtig es ist, bestimmte Rollen, die jeder Einzelne aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur mitbringt, zuzulassen.


    Dein Arbeitgeber umschreibt das im Grunde genommen, mit „drei Worten“! Für die Formulierung von Leitbildern ist das vielleicht schön, aber es muss dann auch als wesentliches Element bei den Beschäftigten ankommen. Diesbezüglich ist es wichtig, damit sich jeder im Unternehmen damit identifiziert, entsprechende Teams zu bilden und Ziele auszugeben.


    Bewerben kannst Du dich immer, vielleicht hast du aber auch Interesse an der Verbreitung einer Aufbruchsstimmung in eurer Gruppe.

    In erster Linie ist es der Glaube an die eigene Leistungsfähigkeit, sich damit selbst Ziele zu setzen und die Arbeit als Teil persönlicher Sinnhaftigkeit zu erkennen. Wenn ich also erkenne, dass kurz- und langfristig dem nicht Rechnung getragen werden kann, muss ich meinen beruflichen Lebenspfad neu ausrichten.

    Wiederholung ist die Mutter des Lernens (repetition is the mother of learning). Diese Erkenntnis muss ein Mensch immer beherzigen und wenn man in einem international ausgerichteten Unternehmen tätig ist und keine guten Kenntnisse der englischen Sprache hat, sollte man versuchen diesem Mangel Rechnung zu tragen. Wer sich – wie zu Schulzeiten – ein Vokabelheft anlegt und diese Vokabeln intensiv schreibt, liest und spricht wird seine Kenntnisse festigen oder sogar vertiefen können.

    Bei den Beiträgen vom Kollegen „Summi1977“ stellt sich natürlich die Frage, ob der Beschäftigte, wenn er die angesprochenen Hosen selber einkauft, dass Geld auch wiederbekommt, wenn er die entsprechenden Belege vorlegt?

    Jetzt wird es langsam interessant: Das Urteil (was mir auch bekannt ist) gibt darüber Auskunft, dass der Angeklagte den Fotografen „mehrmals lautstark aufgefordert hat, ihn nicht weiter zu fotografieren“ (siehe: OLG Hamburg, Beschluss v. 05.04.2012, Az.: 3-14/12). In der Definition der Erforderlichkeit im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist es diejenige Handlung, die zum einen geeignet ist, den Angriff wirksam abzuwehren, und zum anderen das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellt, geboten.


    Anhand dieses Urteils kann ich aber nicht per se ableiten, dass die Verletzung von besonderen Persönlichkeitsrechten, durch das Anfertigen von Bildaufnahmen ("Recht am eigenen Bild"), mit den Rechtfertigungsgründen aus dem § 32 Abs. 2 StGB zu begründen wäre.


    Beim Aufmacher „Fotos bei Maßnahmen“ und der folgenden Fragestellung löse ich im Übrigen auch nicht das Problem. Wir müssten also zunächst beim ersten Satz („Fotografieren ist ja erlaubt") anfangen, weil hier im Grunde genommen die Falllösung enthalten ist, wenn man sich die Rechtslage vor Augen führt.


    Aus dem in § 22 KunstUrhG gewählten Begriff Einwilligung folgt, dass vorher der Abgebildete seine Zustimmung geben muss, damit die Aufnahmen „verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen“ (vgl. § 22 KunstUrhG). Aus dem Wort „Maßnahmen“ lässt sich durchaus weiter ableiten, dass hierbei ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorliegen muss; also könnte ein Interesse bestehen, die Öffentlichkeit über den Vorgang (Maßnahmen) informieren zu müssen.


    Der § 23 Abs. 1 KunstUrhG gibt Auskunft darüber, wann die vorab angesprochene Einwilligung nicht erfolgen muss (bitte mal aufschlagen!). Wenn ein Pressefotograf (Fotojournalist) sich vorher von allen Beteiligten eine Einwilligung erholen würde, wäre das absurd. Anders verhält sich das bei der Personenfotografie im privaten Bereich, hier darf auch der „Papparazzi“ (oder die Presse, der Fotojournalist) kein Bild ohne die Einwilligung des Betroffenen anfertigen (vgl. Bilder vom Unfall Lady Diana, Grönemeyer mit Lebensgefährtin im Cafe usw.). Auch bei einer Gruppe müsste ich eigentlich von jeder abgelichteten Person eine Einwilligung einholen!


    Ausnahmetatbestände ergeben sich bei öffentlichen Versammlungen (Demonstration, Karnevalsumzug usw.), hier dürfen Bilder angefertigt werden, wenn die Versammlung selbst fotografiert wird. Einen Versammlungsteilnehmer beispielsweise mit einem Teleobjektiv herauszunehmen und abzulichten wäre dann auch nicht erlaubt.


    Nur könnte dann dieser Versammlungsteilnehmer diesem Fotograf nacheilen und ihn nach einigen Minuten stoppen um dann das Recht am eigenen Bild (angenommene Rechtwidrigkeit) durchzusetzen und eine Handlung dann, mit dem Recht der Notwehr begründen?


    Indessen möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Person auch ein sog. „Beiwerk“ auf einem Bild sein kann (Beispiel: Ich fotografiere den Kölner Dom im Weitwinkel und davor stehen mehrere Personen).


    Bei unserem Fall würde ich als Betroffener aber dafür Sorge tragen wollen, dass mein Bild nicht verbreitet wird und insbesondere dann nicht, wenn mir dadurch ein Schaden zugeführt werden kann und oder mit dieser Aufnahme noch Geld verdient wird, ohne dass ich daran beteiligt werde.


    Und weil ich annehmen muss, dass eine spätere Klage keinen hinreichenden Erfolg versprechen würde, käme nur die Aufforderung zum Löschen der Bilder in Frage und wenn das nicht hilft, die Wegnahme und oder Zerstörung der Speicherkarte. Wenn ich zudem aber merke, dass die Kamera WLAN-fähig ist oder eine andere Möglichkeit der externen Speicherung der Daten möglicherweise gegeben ist muss eine Klage auf Unterlassung erfolgen. Dazu vielleicht später mehr…


    Exkurs zu einem ausgedachten Fall:


    Du bist der Liebhaber von Gretchen Scharfzahn und triffst dich mit ihr auf einer Waldlichtung um euren Trieben freien Lauf zu lassen. Jetzt seit ihr gerade beim wilden ungezügelten Akt und werdet dabei von einer Wildkamera abgelichtet. Gretchen Scharfzahn befürchtet, weil ihr Mann in einem Gremium eines Gemeinderates sitzt (und viele Förster/Jäger persönlich kennt), dass ihr Mann, dieses Foto zu sehen bekommen könnte und sie fordert dich auf, dieses Gerät zu zerstören oder mitzunehmen. Weil ihr euch so lieb habt und du selber auch nicht beeinflussen kannst, was mit dem Bild letztendlich passiert, entnimmst du die SDHC Card aus der Kamera und zerstörst Diese, an Ort und Stelle. Natürlich zugegeben eine gewagte These, aber hier könnte man die Beschädigung oder Zerstörung der Sache rechtfertigen, oder?


    Schon meine erste Anmeldung bei einem anderen Forum das sich allgemein gesagt, mit „Security und Wachschutz“ auseinandersetzt, zeigte mir, wie schwierig es sein würde, eine faire Diskussion führen zu können.


    Schnell wurde man als „Troll“ bezeichnet und das nur weil man Diskussionsbeiträge (Postings) verfasste, die nicht in den Duktus einiger Moderatoren passten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich vorher noch nie mit einer solchen „Community“ zu tun gehabt und schon alleine die Höflichkeitsform „Sie“ anzuwenden, wurde übel kritisiert.


    Diese Tatsache führte natürlich später zu einer Art einlenken, weil ich einige wenige im Adressatenkreis nicht weiter verärgern wollte. Ich muss allerdings betonen, dass ich als wirklich „jungfräulicher Konsument“ an keinem Tag den Gedanken gehegt habe, andere User verärgern zu wollen. Und ich wollte (und konnte) auch Seinerzeit nicht den Anspruch erheben, über ein besonderes Fachwissen zu verfügen; meine einziges Bedürfnis war das Einholen von Informationen.


    Offensichtlich wurde ein Informationsbedürfnis schnell mit einem persönlichen Mitteilungsbedürfnis verwechselt und da entwickelt sich der aktive User schnell zu einem passiven User, weil er Angst haben muss, wieder abgestraft zu werden. Als Moderator hier im Forum lege ich großen Wert darauf, dass ungerechtfertigte Kritik vermieden wird.


    Alles kann man natürlich nicht dulden, aber im Grundsatz versuche ich mich in jeden User hineinzuversetzen und dementsprechend zu Wort kommen zu lassen, auch wenn mir nicht alle Kommentare zusagen. Reklamationen und Beschwerden anderer User nehme ich gerne an und ich glaube, dass gerade das „Wachschutzforum“ mit Eskalationen sehr fair umgeht und nicht nur Kritik sondern auch Lob äußert.

    Grundsätzlich ist bei der Personenfotografie die Herstellung einer Aufnahme von Personen, ohne Einwilligung des Betroffenen, eine Persönlichkeitsverletzung. Die Rechtsprechung begründet das insbesondere damit, weil betreffende Personen nach der Herstellung keine Kontrolle mehr darüber haben, was mit dem Foto letztendlich passiert.


    Gerade in der heutigen Zeit, im digitalen Zeitalter, ist dieser Faktor als besonders problematisch anzusehen. Wir können uns grundsätzlich merken, dass bei einer Personenaufnahme immer die Einwilligung vorausgesetzt wird. Dabei bitte nicht „Einwilligung“ mit „Genehmigung“ verwechseln; eine Genehmigung ist etwas anderes. Jetzt hat der Kollege „Siegfried“ um eine präzise Darstellung (einen Fall) gebeten, weil natürlich nur dann eine Fallprüfung möglich ist.


    Man kann sich aber merken: Handeln im Sinne der Tatbestandmäßigkeit, also die Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes, „indiziert die Rechtwidrigkeit der Tat mit der Folge, dass diese Rechtswidrigkeit nur dann entfällt, wenn zugunsten des Täters Rechtfertigungsgründe eingreifen“ (siehe BGH JR 2012, 204; Wessels/Beulke/Satzger Rz. 270).


    Grundsätzlich kann man also vom Vorliegen einer Rechtwidrigkeit ausgehen, es sein denn, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen die eine Rechtfertigung des Täters, oder hier besser gesagt desjenigen, der dieses Foto anfertigt, vorliegen. Für die Anfertigung eines Bildes können für den Fotografen aber sehr wohl Rechtfertigungsgründe vorliegen, die sich dann besonders aus dem Urheberrecht und dem Grundgesetz ableiten lassen.


    Zurück zur Notwehr: Im § 32 StGB wird bei der Notwehr von einem Angriff ausgegangen. Ein Angriff ist in seiner Definition eine durch menschliches Verhalten verursachte Beeinträchtigung oder Bedrohung von Rechtsgütern. Diese wichtige Botschaft nämlich das der Angriff von einem Mensch ausgehen muss, lässt aus meiner Sicht die Notwehr als Rechtfertigungsgrund beim Anfertigen von Fotos zunächst nicht zu, weil hier eine Gefahr selber von einer Sache, dem Fotoapparat ausgeht und nicht direkt von einem Menschen.


    Durchaus kann – und so ist es auch wahrscheinlich in der Frage vom Kollegen „themis“ gemeint – das Bild nur angefertigt werden, wenn ein Mensch den Auslöser betätigt. Das steht dort aber nicht!


    Ich würde dies mit der Abgrenzung „Gefahr zu einem Angriff“ begründen wollen. Somit käme, wenn überhaupt nur der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB oder § 228 BGB in Betracht, wenn Du die Sache (den Fotoapparat) beschädigen oder wegnehmen willst/würdest, um das „Recht am eigenen Bild“ zu schützen.


    Willst du dem Fotografen die Kamera nach mehrmaligem Auffordern, das Fotografieren zu unterlassen aus der Hand schlagen und verletzt du diesen Fotografen deswegen am Kopf, könnte man diese Handlung durchaus mit einer Notwehrhandlung nach § 32 StGB begründen.

    Ein sinnvoller erster Schritt, um die Frage des Kollegen „josef“ beantworten zu können setzt in jedem Fall voraus, dass man sich vor Augen führt, dass ein gewaltsames Eingreifen und somit die Schädigung der körperlichen Unversehrtheit des oder der ARGE-Angestellten, ein rechtswidriges Handeln darstellt. Somit kann zunächst ausgeschlossen werden dass die entsprechenden Täter einen Rechtfertigungsgrund für ihr Verhalten haben.


    Insbesondere in den Fällen der tätlichen Angriffe ist es auch Aufgabe des Staates das mittlerweile grundsätzlich gefährdete Personal der ARGE (Bundesagentur für Arbeit) zu schützen. Es fällt mir aber nicht schwer, die umfangreichen Bezüge zur gewollten Hartz-Politik der Schröder-Administration zu verstehen. Genau dieses Zusammenspiel mit den Arbeitsmarktreformen (Hartz-Gesetzte) des vergangenen Jahrzehnts schlägt sich dabei im sektoralen Strukturwandel in den Arbeitsverhältnissen der abhängig Beschäftigten extrem negativ wieder.


    Vergleicht man die konjunkturellen Aufschwungphasen vor und nach den „Hartz-Reformen“ dann wird deutlich, dass die Zahl der neu entstandenen Stellen je Prozentpunkt Wirtschaftswachstum gesunken statt gestiegen ist (vgl. Logeay/Zwiener 2008; Horn 2011). In der Summe haben wir eine starke Zunahme von atypischen (prekären) Beschäftigungsverhältnissen zu lasten der Normalarbeitsverhältnisse.


    Und wie sagte seinerzeit der Altbundeskanzler Gerhard Schröder: „Faule Arbeitslose haben keinen Anspruch auf gesellschaftliche Solidarität“! Was für eine ökonomische Logik ist das denn bitteschön? Das wurde einzig und allein gesagt, weil das markwirtschaftlich-kapitalistische System mit seiner ausbeuterischen Profitfunktion nicht allen Menschen unter diesen Bedingungen eine adäquate Erwerbstätigkeit geben kann. Dann muss ich die „Überflüssigen“ ausgrenzen und ruhig stellen. Das führt dann zu einer Unterwerfung der Arbeitslosen, denn nichts lähmt mehr als die Demütigung.


    Jede Tatkraft wird damit untergraben und man degradiert den Arbeitslosen zu einem beliebig beeinflussbaren Subjekt. Wenn also das Selbstwertgefühl und die soziale Anerkennung organisiert geschädigt wurde, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn Menschen irgendwann zum Messer (oder zur Flasche) greifen. Das ist dann natürlich auch noch kein Rechtfertigungsgrund, aber arbeitswissenschaftliche Studien belegen, dass Arbeitslosigkeit zu mehr körperlichen und vor allem seelischen Erkrankungen führt als berufliche Belastungen.


    Arbeitslose sind drei- bis viermal so häufig krank wie Erwerbstätige. Dass dadurch auch mittel- und langfristig Kontakte und die Tagestruktur verloren gehen und im Ergebnis der Status zerstört wird, interessiert die wenigsten Menschen, die den Arbeitslosen ja ohnehin schon abgeschrieben haben.


    Dann kommt es weiter noch zu dieser unsäglichen Mystifikation in Bezug auf die Veröffentlichung von Arbeitslosenzahlen; aber offensichtlich fressen die Menschen ja dieses in der Tagesschau immer wieder verabreichte Statistik-Verblödungs-Menü. Was ist den mit den Ein-Euro-Jobbern, den Kranken, den älteren Menschen ab 58 oder den Arbeitslosen in Weiterbildungsmaßnahmen? Sind diese Menschen nach unseren Sozialgesetzen voll Erwerbstätig? Dazu kommen natürlich noch die Menschen, die unter 15 Wochenstunden arbeiten.


    Ach ja, dass nennt die Bundesagentur für Arbeit im Kleingedruckten dann „Unterbeschäftigung“ und in der Tagesschau werden dem Volk dann die Zahl 2.800.000 verabreicht und der Satz: „Noch nie hatten wird so viele Beschäftigte wie Heute“! Das nenne ich gesellschaftliche Täuschung!


    Und dann haben wir auch noch Fachkräftemangel in Deutschland. Natürlich gibt es eine Lücke bei den Ingenieurinnen und Ingenieuren oder auch in der Informatik. Das Paradoxe: Studien mit ihren Untersuchungen kommen immer wieder zu dem Befund, dass derzeit in Deutschland kein genereller Fachkräftemangel vorherrscht.