Beiträge von Holmeise

    Je niedriger die Anforderungen in der Ausschreibung - um so niedriger die eingereichten Angebote der Dienstleister.
    Traurig ist, dass Bund, Länder und Kommunen mit ihren Ausschreibungen erheblich im untersten Level mitspielen! :thumbdown:
    Bei privaten Ausschreibungen kommt der Wildwuchs vom Sub-Sub-Sub- Unternehmertum dazu. Am deutlichsten auf Großbaustellen erkennbar, dort spricht kaum ein Arbeiter Deutsch.

    § 132a StGB - Einzelnorm
    Erwerben kann das jeder (vergleichbar mit Verbotenen Gegenständen nach [lexicon='Waffengesetz'][/lexicon]).
    Oben genannt ist das der wichtigste Strafgesetz-§ für das "Tragen" dieser [lexicon='Dienstkleidung'][/lexicon], [lexicon='Uniform'][/lexicon], wie auch immer.


    Erwerben kann "Security"- oder "Sicherheitsdienst"-Bekleidung jeder, tragen auch.
    Ausgenommen: der jeweilige Hausrechte-[lexicon='Inhaber'][/lexicon] legt für sein umfriedetes Besitztum entsprechendes fest!

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 900/07


    Leitsätze des Gerichts


    Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten
    zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu
    machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer
    bestimmten Bindungsdauer beendet.


    Die Bindungsdauer darf den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von
    Treu und Glauben benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich
    nach Regelwerten, die jedoch einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich
    sind.


    Gibt der Arbeitgeber eine zu lange Bindungsdauer vor , ist die daran
    geknüpfte Rückzahlungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein
    Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Jedoch kann im Wege der ergänzenden
    Vertragsauslegung die unzulässige Bindungsdauer auf eine zulässige
    zurückgeführt werden, wenn es wegen der einzelfallbezogenen Betrachtung
    für den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zulässige Bindungsdauer
    im Einzelfall zu bestimmen. Verwirklicht sich dieses Prognoserisiko, ist
    die Bindungsdauer durch ergänzende Vertragsauslegung zu bestimmen.

    Die "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006" war bzw. ist ein schlechtes Beispiel!
    Anfangs bestand damals bei den Organisatoren der Wille, dass jede [lexicon='Sicherheitskraft'][/lexicon] die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] nach 34a haben muss.
    Als die Nachfrage nach Sicherheitskräften das vorhandene Potential bei weitem überstieg, wurde über diese Regel sehr sehr großzügig hinweggesehen. So meine Erfahrung mit Direktbeteiligung.

    In vielen, wenn nicht gar den meisten Arbeitsverträgen, stehen keine Stundenzahlen. Oft wird auf den/die Tarifverträge verwiesen. Wenn der genannte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, hast du das Recht auf die Bezahlung. Weigert sich der Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit den Lohn einzuklagen. Bitte bedenken: das Verhältnis zum Arbeitgeber wird danach ein anderes sein!

    1. Hier zu finden: Mantelrahmentarifvertrag.pdf ...
    2. Im Manteltarifvertrag deines Bundeslandes ...
    3. Was steht in deinem Arbeitsvertrag? ...


    Falls du selbst kündigen willst, evtl. über einen "[lexicon='Aufhebungsvertrag'][/lexicon]" mit kürzerer [lexicon='Frist'][/lexicon] machbar. Das bedarf jedoch gegenseitiger Zustimmung.


    Das Vorgenannte findest du alles hier im Forum mit etwas Mühe über die Suchfunktion (im Bildschirm oben rechts)!

    Durch das Auseinanderdividieren der Fachbereiche in der Sicherheit


    - Flughäfen
    - Geld & Wert
    - Separtadienste


    wird ein für die Arbeitegeber empfindlicher Streik ausschließlich innerhalb der vorgenannten Gruppen wirksam. Das es mit guten Ergebnissen funktionert, haben die Streiks auf den Flughäfen in jüngster Zeit gezeigt.


    Die am wenigsten organisierten der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon], die Beschäftigten in den Separatdiensten, krebsen in den unteren Lohngruppen knapp über gesetzlichen Mindestlohn.

    So pauschal lässt sich das nicht beantworten, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind. Beispielhaft:


    - Welches Bundesland
    - Tarifliche Eingruppierung
    - Angestelltenvertrag oder Lohnempfänger
    - Arbeitsstunden / Arbeitszeiten / Überstundenregelung / Bereitschaften
    - [lexicon='Dienstfahrzeug'][/lexicon] / auch zur privaten Nutzung
    - Größe des Unternehmens / des Betriebes
    - Struktur des Vorgenannten (Aufgabentrennung)
    - Gibt es eine Stellenbeschreibung
    - Erwartete Qualifikation für die Stelle: [lexicon='SKP'][/lexicon] / GSSK / FaSchuSi / Meister / [lexicon='Studium'][/lexicon]
    - Wieviele Mitarbeiter/innen sind zu betreuen
    - In welchen Tätigkeitsbereichen: Werk- oder Objektschutz / Baustellen / Veranstaltungen uvm.
    - Zuständikeit des Stelleninhabers für: Nur eigenes Personal / Kundenbetreuung / [lexicon='Beratung'][/lexicon] des Kunden bezgl. Personaleinsatz / Technik uvm.
    Die Liste liese sich noch über viele Punkte hinweg fortsetzen...


    In vielen vor allem kleineren bis mittleren Unternehmen und Betrieben ist der sogenannte "Einsatzleiter" der Depp vom Dienst!
    Nicht endene Arbeitszeit, Tag und Nacht incl. Wochenenden erreichbar, für alles zuständig, die wichtigen Entscheidungen aber trifft sein Chef, Prokurist oder Geschäftsführer!

    Laufhaus? .... Vermutlich ein Bordell? ...
    Die Betreiber dort sind meist - vorsichtig ausgedrückt - etwas seltsame Seilschaften oder Organisationen. Sie tendieren eher nicht dazu eine seriöse Securityfirma zu beauftragen. Als Türsteher vor so einem Etablissement sind 30 Öcken die Stunde schon möglich, jedoch nicht als angestellter Sicherheitsmitarbeiter. Ganz ungefährlich ist der Job bestimmt auch nicht!

    Vielleicht bekommst du deinen Lohn?....
    Mit gleicher Post jedoch eine Schadenersatzklage von deinem Arbeitegeber wegen Nichterfüllung arbeitsvertraglicher Leistungen. Das wird erheblich teurer!


    Beispiel:
    Beauftrage ich einen Handwerker und der bringt nicht alle vereinbarten Leistungen, bekommt der weniger Geld von mir ... ist zwar juristisch vielleicht nicht einwandfrei... jedoch logisch.