Beiträge von Holmeise

    Unsere DGUV 23 schreibt vor:

    § 9 Objekteinweisung

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das jeweilige zu sichernde Objekt und die spezifischen Gefahren eingewiesen wird.
    (2) Die Einweisungen sind zu den Zeiten vorzunehmen, zu denen die Tätigkeit des Wach- und Sicherungspersonals ausgeübt wird.
    (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für alle Objekte und Objektbereiche, in denen Hunde eingesetzt sind, das Wach- und Sicherungspersonal über das Verhalten bei der Begegnung mit diesen Hunden unterwiesen wird.

    Zu § 9:
    Diese Forderungen beinhalten z. B., dass

    • die Versicherten vor Aufnahme der Tätigkeiten, bei Bedarf und darüber hinaus regelmäßig auftrags-, tätigkeits- und objektbezogen eingewiesen und unterwiesen werden und
    • über die Einweisungen und Unterweisungen Aufzeichnungen objekt- und personenbezogen geführt werden.

    Ein Bedarf für die Einweisungen und Unterweisungen besteht bei der Übernahme neuer Aufträge sowie wesentlichen Änderungen des Auftrags oder der Arbeitsbedingungen.
    Bei Nacht eingesetzte Versicherte sollen nicht nur in der Dunkelheit, sondern zusätzlich auch bei Tageslicht eingewiesen werden, damit sie in die Lage versetzt werden, möglichen Gefahren mittels ausreichender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu begegnen. Zeitabstände sind angemessen, wenn die regelmäßigen Unterweisungen mindestens jährlich erfolgen.


    Quelle: http://regelwerke.vbg.de/vbg_uvv/bvc7/bvc7_0_.html

    das sind alles Vermutungen,denn du kennst die dortige Wachanweisung und auch die Qualifikationen des Wachpersonales genauso wenig wie ich.

    In den meisten Tarifverträgen sind den Lohngruppen die typischen Tätigkeiten zugeordnet. Musumsbewachung/-dienst ist wie gesagt in den meisten Tarifverträgen einfache 34a-Klasse und damit bescheiden bezahlt.

    Und wie willst du ein Gebäude gegen das "Kappen" der Energiezufuhr von außen absichern ??

    Jede gute EMA hat zusätzlich eine USV, eben gegen Stromausfall und Sabotage. Eine Meldung geht deshalb trotzdem raus.

    Hallo Nick,

    wo sind denn in meinem Text "Vermutungen"?

    Dass Museumspersonal vom Dienstleister schlecht bezahlt ist, kannst in den Tarifverträgen nachlesen!

    Dass sie ausser "melden" keinen weiteren Widerstand gegen Straftäter leisten, ist der Normalfall!

    Dass die verbaute Sciherheitstechnik, bzw. der bauliche Einbruchschutz, nicht genügt hat, zeigen die Tatsachen!

    ... und was hat das mit der Love-Parade Duisburg zu tun?

    Sicherheitspersonal in Museen hat meist ausser dem 34a-Schein nichts zu bieten und ist schlecht bezahlt.

    Gemeldet haben sie, damit ihrer "Pflicht" Genüge getan. Irgendwelchen Widerstand leisten? ... Diese Behauptung ist doch der schlechte Witz! Eigensicherung geht allemal vor.


    Wenn der bauliche Einbruchschutz nicht genügend Widerstand gegen Einbruchversuche bis zum Eintreffen der Polizei bietet, ist er falsch konzipiert.

    Mich wundert, dass der Schadensversicherer das bauliche Schutzkonzept abgenommen hat! (?)

    Dazu kann ich aus eigenen Erfahrungen beitragen ...

    1. Eine Betriebsprüfung kann dir piepegal sein, so lange du keine Prokura oder gar Verantwortung als (Teil-) Geschäftsführer hast.


    2. Gehalt bekommen im Gewerbe so genannte Führungskräfte, die sich im mitteren Management in der AG-AN- Zwickmühle wiederfinden.


    3. Als Gehaltsempfänger hast du nach den meisten Gehalts-Tarifverträgen 40-Stunden-Woche, ergo 173 Stunden pro Monat. Vielfach werden Zeit- und Überstundenzuschläge usw. in dieses Gehalt mit eingerechnet und nicht weiter vergütet = aufpassen!


    4. Evtl. bekommst - je nach Aufgabe - einen Dienstwagen, den du vielleicht auch privat nutzen darfst(?) incl. Tankkarte für den nötigen Sprit. Den kannst - je nach Klasse - mit ca. mit 300 bis 500 € im Monat zum Gehalt dazu rechnen. Dafür musst wahrscheinlich die Steuer für die Leasingrate als "geldwerter Vorteil" übernehmen. Bei mir war das so, dass die Tankkarte nur werktäglich Dienstag bis Donnerstag genutzt werdn durfte (nicht das der untreue Mitarbeiter am Freitag und folgend am Montag seinen Tank voll macht, um am freien Wochenende große Privatausflüge zu veranstalten!).


    5. Rechne dir vorher aus, ob du als Lohnempfänger mit der entsprechenden Qualifikation und durchschnittlichen Werten der Zuschläge plus Gratifikationen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) mehr verdienst, wie mit Gehalt = das geht mal gar nicht!


    6. Vorteile mit Gehalt:

    > Feiertage sind eigentlich freie Tage! Wenn du arbeiten musst, sind das Überstunden plus Feiertagszuschlag.

    > Bist du krank, bekommst dein Gehalt 6 Wochen lang weiter bezahlt, und das zu 100 %.

    > Du hast (wahrscheinlich) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche, der werktägliche Feiertag ist kein Urlaubstag = Nutzung von Brückentagen!


    7. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zeitzuschläge sowie Überstundenbezahlung oder Überstunden abfeiern (der Zuschlag muss eigentlich immer bezahlt werden), sind vielfach Verhandlungssache. Meist liegt die Bezahlung eines Gehaltsempfängers über dem Tarifgehalt der entsprechenden Tarifvertrag-Kategorie, deshalb muss vieles frei verhandelt werden.


    MfG Holmeise

    Der Herr Einbrecher sucht sich die schwächste Stelle am Haus aus, wenn er dich unbedingt besuchen will. Sehr beliebt in der Zunft sind auch:

    - ungesichtere / schwach gesicherte Kellerschächte oder Kellerfenster

    - Kellernebentüren

    - Garagen

    - Zugangstüren von den Garagen aus in das Haus

    - Hast du ne Leiter hinter dem Haus, scheuen die Herrschaften nicht davor, dir auf`s Dach zu steigen.


    Die Fenster und Balkon-/Terassentüren mit abschliessbaren Griffen zu sichern macht durchaus Sinn. Das vorgenannte "Panzerglas" ist jedoch Quatsch! Allein schon um das Gewicht von Fensterscheiben mit Sicherheitsglas in steigender Kategorie zu tragen, braucht es andere Fensterrahmen und Fensterzargen. Es gibt alternativ die Möglichkeit, Fensterscheiben mit z. B. "durchrwurfhemmenden" Folien zu vershen, dadurch werden sie zumindest etwas sicherer. Was abschreckt, ist eine zuschaltbare Festbeleuchtung an Hausseiten, die im Schatten, auf der Gartenseite, wie auch immer schwer einsehbar, liegen. Kameraatrappen und son Zeug besser nicht. Wenn ich jetzt Herstellerlinks einstelle, schimpft der Admin! :S


    Anmerkungen:

    Leider sind Profi-Einbrecher oft Mitglieder von Clans, die aus anderen Ländern kommend, in D auf Tournee gehen. Selbst wenn die erwischt werden, ist das Diebesgut meist schon im Transporter nach Osten unterwegs, vom Herrn Einbrecher selbst ist kein Schadenersatz zu holen.


    Schliesst du eine besondere Versicherung über die Hausratversicherung hinaus gegen Diebstahl / Einbruchdiebstahl ab, um deine van Gogh`s zu versichern, steht oft im sogenannten Kleingedruckten, dass installierter Einbruchschutz VdS-zertifiziert sein muss. Das Zeug aus dem Baumarkt ist es sicherlich nicht!

    https://vds.de/de/laboratorien…nische-sicherungstechnik/


    Deshalb:

    - erst zur Kripo und beraten lassen

    - dann entsprechende Sicherheitselemente von einem Fachmann(! siehe auch VdS) einbauen lassen

    Solltest du in ein Vorstellungsgespräch kommen, würde ich an deiner Stelle folgende Punkte abklopfen:


    1. Zuerst die Aufgabe

    - So ne Art Objektleiter oder ... so ne Art mehrere Objekte-Leiter

    - Einweisungen durchführen

    - Begehungen durchführen

    - Dienstanweisungen erstellen

    - Objektabrechnungen erstellen

    - Personalabrechnungen erstellen

    - Kundenbetreuung

    - Lass dir zusichern ... wenn du frei hast, dann hast du frei: ohne Diensthandy und Dienstplanordner oder Laptop unter dem Arm!

    - Wenn sie dir Aufgaben zuschanzen wollen, von denen du bisher wenig verstehst oder noch nicht gemacht hast, frag nach Weiterbildungslehrgängen. Wenn sie dir das anbieten, haben sie entweder sehr sehr große Personalnot, oder sie meinen es ehrlich.


    2. Personelle Zuständigkeit oder auch Verantwortung

    - im Notfall (also regelmäßig!?!) einspringen wenn Personal ausfällt

    - Mitarbeiterkontrollen durchführen

    - Abmahnungen aussprechen oder zumindest "gestalten"

    - Für wieviel Mitarbeiter zuständig

    - Regel-Dienstplanung erstellen

    - Personalersatz bei Ausfällen organisieren


    3. Deine Bezahlung

    - Lohn- oder Gehaltsvertrag, demnach Stundenlohn plus welche Zulagen, bzw. Höhe vom Gehalt

    - Wieviel Monatsstunden als Lohnempfänger, ab wann Überstunden

    - Gehaltsempfänger haben 40-Std.-Woche = 173 Monatsstunden, danach sind alles Überstunden

    - Überstundenzuschlag

    - Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen

    - Sollest du ein Diensthandy bekommen, bedeutet das nichts Gutes: Die Leute aus den Objekten rufen bei dir an, du musst für Ersatz sorgen. Diese Zeiten sind Bereitschaftszeiten und zu vergüten ... lass dir das in den Arbeitsvertrag schreiben.

    - Lass dir eine Kopie vom Arbeitsvertrag mitgeben und werde bei verdi vorstellig zum prüfen (falls du Mitglied bist). Wenn sie das ablehnen, ist was faul!


    So weit mal meine Ideen in der Kürze. Kannst mich gerne anschreiben, wenn du Fragen hast ...


    MfG Holmeise



    PS: erhebe keine Vollständigkeit auf die Punkte,

    Kk freut sich bestimmz über jeden weitere Idee!

    Das kommt darauf an! ... wäre jetzt eine dir nicht helfende Antwort ...


    "Betriebsinspektor" ist eine firmeneigene Defintion von WAS?

    In Tarifverträgen findest du die Bezeichnung nicht!


    Selbst ob du Lohn oder Gehalt bekommst, hängt von den Umständen ab:

    - Arbeitest du im Schichtbetrieb = nachts, an Wochenenden, Feiertagen ... oder nur tagsüber an Werktagen?

    - Wieviel Stunden im Monat?

    - Überstundenregelung?

    - Dienstfahrzeug?


    Unter Umständen fährst du als Lohnempfänger besser wie als Gehaltsempfänger!

    In BaWü ist der Gehaltsempfänger in den Tarifverträgen beschrieben definiert ... welche Gehaltsgruppe?


    Du siehst allein schon an den paar genannten Punkten ... die Antwort ist nicht einfach.

    Es ist durchaus möglich, dass die Beschäftigten in Lubmin 2-3 € weniger die Stunde verdienen als in BaWü. Den eigenen Tarifvertrag KTA M-V findet man nicht online. Jedoch sind die Lebenshaltungskosten dort bedeutend geringer als im relativ teuren BaWü.


    An fast allen AKW-Standorten in Deutschland steht ein Zwischenlager für die Castoren. Deren Bewachung wird grob geschätzt über die nächsten 50 Jahre hinweg Beschäftigung bieten.


    Ironie: Irgendwie geht das mit dem Endlagersuchgesetz nicht voran!

    So lange die Anlagen von der zuständigen Behörde nicht aus dem Atomrecht entlassen werden,

    ist GSSK (alt WSFK) gefordert, und wird auch so bezahlt. Die Leute dort verdienen sehr gut!

    Selbst die von Nick sogenannten "Nachtwächter" verdienen in BaWü nach Tarifvertrag € 16,32 plus Zuschläge!

    ... ein nach meiner Ansicht im Gewerbe fürstlicher Nachtwächterlohn ...