Moin Mac,
hier mal ein Praxis Beispiel von zwei Kollege:
Fall A.)
50 Jahre,männlich, 2,5 Jahre Gefängnis wegen Drogenhandel, Bildung einer krimineller Vereinigungen. Ist schon 20 Jahre her. Hatte einige Anzeigen und Verurteilungen wegen Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Führen einer verbotenden Waffe,Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) , Urkundenfälschung u.s.w.
Letzte Strafanzeige ist ca. 5 Jahre her, wegen Körperverletzung. Letzte rechtskräftig verurteilten wegen Diebstahl 6 Jahre her. (Unter 90 Tagessätzen)
Hat im Herbst 2022, erfolgreich die Sachkundeprüfung abgelegt (Prüfung nach § 34 a Gewerbeordnung) und arbeitet jetzt als S-Bahnwache bei einem Subunternehmer für die Deutsche Bundesbahn.
Gab es Probleme bei dem Bewachungsregister oder sonst Probleme bei der Überprüfung?
Nein!
Fall B.)
51 Jahre, männlich keine Vorkommnisse in der Vergangenheit. Ausser dieser etwas doofen Geschichte.
Der gute hat einen Kollegen besuch in seinem Urlaub. Diese Person trinkt sonst kein Alkohol und ist auf dem bayerischen Dorffest nach zwei Maß völlig betunken gewesen. Ist mit seinem Kollegen auf dem Weg nach Hause, dabei führte der Weg an zahlreichen auf Altären in Kapellen/Bildstöcke ausgestellten Reliquien vorbei.
Es Regnet und die haben sich in einer Kapelle untergestellt, da es so unheimlich dunkel war, ist der Kollege auf die Idee gekommen, eine von diesen großen Kerzen aus der besagten Kapelle mitzunehmen und als Laterne umzubauen . Das ganze wurde von einer Videokamera beobachtet und von den Eigentümer zur Anzeige gebracht. Dieses Vergehen hat man in dem Landkeis und in dem Dorf sehr ernst genommen. Wahrscheinlich weil die Person auch noch dazu nicht aus der Gegend gekommen ist.
Wie wir gelernt haben. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls,Absatz 4.) Diese großen Kerzen, kosten mehr als nur 10 € das Stück, also wurde die Tat auch nicht als eine geringwertige Sache bewertet.
Kurzum Falsche Tat, falsches Dorf, falscher Landkeis, falsches Bundesland.
Mein Kollege hat zwei Jahre später eine Frau über eine Dating App kennengelernt, ist dann in den Landkreis gezogen, wo er vor der Pandemie diesen Mist gebaut hat.
Die Frau musste natürlich auch dort Wohnen und wurde wegen Kurzarbeit in der Pandemie, schliesslich doch Irgend wann Arbeitslos und wollte dann bei einem Sicherheitunternehmen in der Nachbarschaft als Werkschützer anfangen . Er hat in seiner Jugend, die Prüfung als geprüfte Werkschutzfachkraft abgelegt.
(Eine Stufe höher als die Sachkunde, wird aber seit dem Jahr 2006 nicht mehr angeboten, der Nachfolger ist die GSSK = geprüfte Schutz und Sicherheitskraft)
So weiter im Text. Er hat von dem Landkreis keine Freigabe für seine Zuverlässigkeit bekommen und konnte somit nicht als Werkschützer arbeiten.
Ist wieder zurück in den Norden und hat das ganze in Bremen beantragt und dort war das ganze kein Problem.
Was lernen wir aus der Geschichte?
Nehme keine großen Kerzen aus einer Kapelle mit