Ich verstehe nicht, warum - sobald es eine extreme Massierung von Straftaten in sachlichem und örtlichem Zusammenhang von Ausländern, Migrationsbehindergrundeten (Achtung, Satire) und sonstigen, nicht der biodeutschen Mehrheitsgesellschaft angehörigen gibt - Asylrecht, Hetze, Eigenwehr etc. wie selbstverständlich zum Hauptschwenk der politischen Diskussion werden sollen.
Asylrecht ist Menschenrecht. Wer irgendwelche Obergrenzen einzieht oder vorhandene Papiere als Voraussetzung für individuelle Ansprüche auf ein Asylverfahren (noch weit vor dem Asylrechtsschutz selbst!), der argumentiert einfach mal verfassungswidrig. Punkt. Wer dies näher erläutert haben möchte, darf sich gerne melden.
Wer Gewalt-, Sexual- und Eigentumsdelikte verübt, hat strafrechtlich angemessen auf die Omme zu kriegen. Herkunft egal. Gibt kein rassen-, ethnisch oder herkunftspezifisches Strafrecht (jedenfalls seit dem 8. Mai 1945 nicht mehr).
Wer das alles abgesprochen, organisiert tut, wer sich also zusammenschließt zu dem Zwecke der Begehung von Straftaten, bildet eine Kriminelle Vereinigung. Da muss auch kein Gesetz geändert, verändert, erfunden werden.
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§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren
Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an
einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder
oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Justizminister Maas hat das mit der "neuen Qualität" organisierter Kriminalität, verbunden mit entschlossener Souveränität, die an den Tag gelegt werden soll, schon sehr gut auf den Punkt gebracht.