Posts by Postpone

    @Postpone
    Mit der "Gesinnung" ist das immer so ne Sache. Die steht sicher nicht in irgendeinem Führungszeugnis etc. und liesse sich auch nur über die nachgewiesene Mitgliedschaft der betreffenden Person in einer bestimmten Partei, Verein etc. tatsächlich nachweisen.(...)


    Manchmal geht es einfacher, viel einfacher. Der aktuelle Ministerpräsident von Thüringen, Ramelow, war ja auch mehr als 20 Jahre Zielperson des VS. Obwohl der immer ein hundsbraver sozialdemokratischer Gewerkschafter war. Ausgangspunkt bei ihm war eine Heiratsanzeige mit seiner Frau in "der falschen Zeitung".

    Moin Theoderich,


    interessantes Thema. Finde ich vor allem auch für das Sicherheitsgewerbe in jenen Punkten, an denen die typische Auskunft mittels "Führungszeugnis" des Bundesamtes für Justiz, einfach nicht weiterhilft, da sie eine mögliche (nicht strafbewährte) Gesinnung eines potentiellen SMA überhaupt nicht erfasst (bspw. Flüchtlingsunterkünfte, aber auch sensible Anlagen der Grundversorgung, Verkehrsinfrastrukturen/Häfen).


    Ich hatte mal Fälle, die ich "betreut" habe, wo es um Einschätzung von Sicherheitsbehörden der Länder ging, ob Vorbehalte zu einer Person bestehen.
    Daraus kann ich sagen:
    Für die Nachrichtendienste der Länder und des Bundes gilt in aller, dass die Informationsfreiheitsgesetze sowie das BDSG auch bei ihnen vollumfänglich anwendbar ist, außer:
    Die angefragte Person befindet sich aktuell unter Beobachtung (kann),
    eine Informationsweitergabe würde operativ Schaden anrichten,
    die Quellen- und Informationslage würde zunichte oder erheblich beeinträchtigt,
    ...


    Beispielhaft hier mal:


    Der angesprochenen Person wurde mit Hinweis u.a. auf diesem Katalog der Auskunftsanspruch verwehrt.


    Im Bereich der Luftsicherheit muss ein entsprechend eingesetzter (bzw. vorgesehener) SMA einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSG unterzogen werden, welche federführend die jeweilige Behörde für Luftsicherheit abnimmt.
    In Hamburg ist dies z.B. die Behörde für Wirtschaft:
    Luftsicherheit - Stadt Hamburg


    Viele Grüße

    Ich verstehe nicht, warum - sobald es eine extreme Massierung von Straftaten in sachlichem und örtlichem Zusammenhang von Ausländern, Migrationsbehindergrundeten (Achtung, Satire) und sonstigen, nicht der biodeutschen Mehrheitsgesellschaft angehörigen gibt - Asylrecht, Hetze, Eigenwehr etc. wie selbstverständlich zum Hauptschwenk der politischen Diskussion werden sollen.


    Asylrecht ist Menschenrecht. Wer irgendwelche Obergrenzen einzieht oder vorhandene Papiere als Voraussetzung für individuelle Ansprüche auf ein Asylverfahren (noch weit vor dem Asylrechtsschutz selbst!), der argumentiert einfach mal verfassungswidrig. Punkt. Wer dies näher erläutert haben möchte, darf sich gerne melden.


    Wer Gewalt-, Sexual- und Eigentumsdelikte verübt, hat strafrechtlich angemessen auf die Omme zu kriegen. Herkunft egal. Gibt kein rassen-, ethnisch oder herkunftspezifisches Strafrecht (jedenfalls seit dem 8. Mai 1945 nicht mehr).


    Wer das alles abgesprochen, organisiert tut, wer sich also zusammenschließt zu dem Zwecke der Begehung von Straftaten, bildet eine Kriminelle Vereinigung. Da muss auch kein Gesetz geändert, verändert, erfunden werden.


    Justizminister Maas hat das mit der "neuen Qualität" organisierter Kriminalität, verbunden mit entschlossener Souveränität, die an den Tag gelegt werden soll, schon sehr gut auf den Punkt gebracht.

    Die Dame vom DAS Rechtsschutz, wie auch das Urteil, ziehen eine Analogie aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das scheint auch o.k., denn bei einer Regelungslücke ist es nicht verboten, die für den Betroffenen günstigste (naheliegende) Regelung hinzuzuziehen.
    Wäre das nicht der Fall, hätten wir ja Dauerbereitschaft, die zwar auf einige Tage begrenzt sein muss, jedoch 24 Std. bzw. pauschal verrechnet wird und darüber hinaus einen längeren Freizeitausgleich zur Folge hat.


    Vollzitat entfernt. Siegfried

    Das kommt darauf an.
    Wenn der Sicherheitsunternehmer nach DIN 77200 zertifiziert ist, gehört dies zu den Anforderungen, die ein Sicherheitsunternehmer erfüllen soll/kann:


    Quote

    Auf Wunsch des AG muss der AN offen legen, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien im Einzelnen die Auswahl und Überprüfung der Eignung der Beschäftigten erfolgt.


    4.11.1 Auswahl und Überprüfung [des Personals]


    sowie


    Quote

    Vor dem ersten Einsatz der Beschäftigten beim jeweiligen AG sind diese dem AG auf dessen Wunsch hin vorzustellen.


    4.11.2 Vorbereitung der Beschäftigten

    Moin Kollegen,


    ist überall immer sehr ärgerlich.
    Aber in allen Gebieten der Arbeitswelt ist grunds. für sowas das Teilzeit- und Befristungsgesetz einschlägig.


    ... sonst wäre nämlich "Arbeit auf Abruf" (ständige Bereitschaft) einschlägig. Aber wo kein Kläger...


    Moin Massaker!


    Deine Antwort ist mir bisher die klarste und ehrlichste zu dem Thema.
    Natürlich kann man sich überlegen, was alles an Sonderqualifikationen (an denen, und nicht nur denen, es häufig mangelt) sinnvoll wäre:


    1. Brandschutz? - Ja klar. Ein Training mit Feuerlöschern (angeboten durch die Berufsfeuerwehr, costa ca. € 40 pro Teilnehmer, 3 Std. inkl. Löschtraining) ist sinnvoll. Kann aber auch nur bedingt zur Anwendung kommen; Stichwort: Entstehungsbrand.
    2. Fremdsprachen? - Aber immer! Verhandlungssicheres Englisch sollte eigentlich ein Muß sein. Arabisch und/oder Französisch dazu wäre auch nett.
    3. Erweiteter Erst-Helfer? - Unbedingt!
    4. Umgang mit Menschen? - Mehr denn je. Nicht nur abstrakt-theoretische Annahmen sondern gezielte Schulung für den Umgang mit Traumatisierungen (Krieg/Gewalt - Altersspezifisch: Kinder und Erwachsene haben andere Verarbeitungsstrategien).
    4. "Sicherheit produzieren?" - Gewiss. Aber mit einem der Bedrohungslage angemessenen und realitätsnahen Verständnis. Natürlich gibt es Gewalt in den Unterkünften. Bestimmt auch nicht wenig. Mir macht aber eher Sorge, die Sicherheit der Bewohner gegen externe Gefahren zu gewährleisten. Und auch dafür braucht es gute Ausbildung: Wissen über das aktuelle innenpolitische Geschehen, Lesen und Wissen polizeilicher Lageeinschätzungen, Observationstraining für eine Vorfeldaufklärung außerhalb der Objekte, Kontaktpflege mit den Sicherheitsbehörden.


    Ja, das klingt viel. Ist es im Vergleich zum status quo auch. Aber es ist auch zu verlangen. Die Menschen die dort wohnen (zumindest der absolute Löwenanteil), beruft sich auf das Menschenrecht auf Asyl. Und die Unversehrtheit dieser Menschen ist sicherheitsmäßig das Schutzziel #1.


    Und ja. Diese Tätigkeit ist unverschämt bezahlt. Vielleicht als Gewichtung könnte man sagen das Verhältnis von Sozialarbeit zu Sicherheit wäre in diesem Bereich 60:40.
    Ich habe früher als freier Gruppenleiter das Nachmittagsangebot für lernschwache deutsche und ausländische Kinder (7-11 Jahre) in einer Einrichtung in freier Trägerschaft mitgestaltet. Dort wurde ich auch aus öffentlichen Mitteln (Budget kommunale Jugendsozialarbeit) bezahlt. Ich habe dort die Stunde für € 15 abgerechnet. Dies scheint mir auch eine angemessene Vergütung fü den SMA in EAE zu sein.
    Vorausgesetzt, die personelle Qualität nimmt zu.


    Viele Grüße

    Moinsen!


    Natürlich ist es zuerst die Pflicht des Finders, Eigentümer (falls möglich) zu informieren und die Sache(n) dem Fundbüro anzuzeigen.
    Die Frist, nach derer bspw. der Finder das Gut erwerben kann (bzw. nach derer das Fundbüro) die Sache von Rechts wegen veräußern darf, beträgt sechs Monate - angefangen bei der Anzeige beim Fundbüro der Stadt (Kommune...).
    Daher sollte ein Fundsachenwesen, bei dem der Sicherheitsdienst involviert ist, in geordnetem Verfahren mit dem Kunden abgestimmt werden.
    Negative Folge könnte nämlich sein in folgendem Szenario:
    Finder beansprucht Finderlohn. Fundsache liegt seit der Abgabe in der Pförtnerloge. Eine Anzeige beim Fundbüro ist nicht erfolgt. Damit ist die Frist von 6 Monaten auch nicht eröffnet worden.
    Nicht schwer zu beantworten, wer nun dem Finder den Finderlohn zu zahlen hat ;)
    Richtig spaßig wird es, wenn der Finder sogar Interesse am Erwerb des Fundes signalisiert hat (z.B. neuestes iPhone mit Restwert vielleicht € 700).


    Viele Grüße
    Postpone