Posts by kriegsrat

    das "Anhalten" von Radfahrern nach etwaigen Verstößen gestaltet sich ziemlich schwierig, wenn es der Radfahrer nicht zulassen will


    anderer Fall :



    Gericht spricht von "unverhältnismäßigem Verhalten"


    Es ging um rund 200 Euro Behandlungs- und Therapiekosten, um 903 Euro für den Dienstausfall, sowie 76 Euro für Kratzer am Ehering des Polizisten.


    Ferner beschreibt das Gericht in der Urteilsbergündung das Verhalten des Ex-Polizeichefs als unverhältnismäßig: Der junge Mann war mit seinem Fahrrad in die Innstraße eingebogen, ohne auf die Ampel zu achten. Das wiederum beobachtete der damalige Polizeichef, der mit einem Kollegen zufällig des Weges kam.


    Als der Radfahrer auf seinen Ruf "Halt - Polizei!" nicht reagierte, stellte der Beamte sich ihm in den Weg, packte ihn am Oberarm und riss ihn so vom Rad. Beide stürzten und zogen sich leichte Verletzungen zu. Heute entschied das Gericht:


    "Hier standen die Risiken der Verfolgung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit durch den Polizeibeamten außer Verhältnis zu deren Zweck."


    Amtsgericht Rosenheim
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/rabiater-polizist-schadensersatz-100.html">http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... z-100.html</a><!-- m -->

    also bei uns hier in Bayern ist es noch kaum zu beobachten, daß sich Supermärkte Wachdienste leisten, die während der Öffnungszeiten für "Ordnung" sorgen sollen


    wenn dem aber so ist, nehme ich an, daß es sich um gewisse Brennpunkte handelt, an denen es öfters zu Problemen bzw. Konflikten kommt,
    so daß mir schleierhaft wäre, was nun ein einzelner Wachmann ausrichten könnte, ohne sich selbst in unzumutbare Gefahr zu bringen oder lediglich das Gewissen des Marktleiters zu beruhigen ("wir bezahlen ja jemanden dafür, daß er aufpasst, also soll er auch was tun")


    und da passen eben Realität und Erwartungshaltung des Auftraggebers oftmals nicht zusammen
    ist doch ähnlich wie bei Türstehern - wenn die bei jeder Störung die Polizei rufen, um z.b. jemanden aus dem Lokal werfen zu lassen, sagt sich der Wirt irgendwann auch, das kann ich eigentlich selber machen, wozu dafür einen Türsteher zu bezahlen,
    also wird erwartet, daß die Leute tätig werden und nicht nur weitermelden

    Als Türsteher der "Orange Bar" wies Georg Harfas Halloween-Hexen ab. Sekunden später lag er blutend am Boden
    Zu Halloween wurde Wiener Neustadt (NÖ) zum Hotspot des Heulens und Zähneknischens. In der engen Partyzone Herrengasse/Wiener Straße drängten sich Horden rauschiger Zombies, Draculas und höllisch aggressiver Hexen.


    Im Minutentakt kam es zu Stänkereien und Rempeleien. Mehrmals gingen ganze Gruppen mit geballten Fäusten aufeinander los. Am schlimmsten trieben es laut Polizei heuer die Mädchen: "Die trinken oft schon mehr als die Burschen und rasten völlig aus." Vor der "Orange Bar" kam es zum Eklat: Eine Mädchen-Gang wollte in das In-Lokal; Security Georg Harfas (50) stellte sich ihnen entgegen.


    Doch der gut trainierte Doorman hatte keine Chance. Er bekam Tritte gegen das Schienbein, spitze Fingernägel zerkratzten sein Gesicht. Harfas blutend: "Ich bin im Job manches gewöhnt, aber so eine Nacht habe ich noch nicht erlebt." Erst Polizeisirenen stoppten die Furien. Sie entkamen unerkannt im Halloween-Dunkel.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/art23654,816673">http://www.heute.at/news/oesterreich/no ... 654,816673</a><!-- m -->

    Halle/MZ/SIKI.
    Der Mitarbeiter einer Wachschutzfirma ist am Montagabend (18.03.2013) von drei betrunkenen Männern verprügelt worden. Hintergrund der Tat: Der 52-Jährige Wachmann hatte den drei Männern nach Angaben der Polizei einen Platzverweis erteilt. Die Angreifer hatten vor dem Eingangsbereich eines Einkaufsmarktes in der Südstadt gestanden und sich betrunken.


    Bei ihrem Angriff gingen die drei Männer äußerst brutal vor: Erst schlugen sie dem Wachmann gegen den Kopf und stießen ihn zu Boden. Danach schlugen gemeinsam auf ihr Opfer ein und traten ihm gegen den Kopf. Anschließend flüchteten die Angreifer in unbekannte Richtung. Der 52-jährige Wachmann musste laut Polizei ambulant behandelt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/schwere-koerperverletzung-drei-maenner-verpruegeln-wachmann,20640778,22153446.html">http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/s ... 53446.html</a><!-- m -->

    Er hatte einen Polizisten vom Fahrrad gerissen


    Pinneberg. Sicherheitsdienst gegen Polizei hieß es gestern( 26.11.2012) vor dem Amtsgericht Pinneberg.


    Ein ehemaliger Mitarbeiter des von der Stadt Wedel beauftragten Sicherheitsdienstes musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 18. Mai einen 25 Jahre alten Polizeibeamten, der in seiner Freizeit ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs war, festgehalten und sich mit ihm eine Rangelei geliefert zu haben.


    Sicherheitsmann
    erschien ohne Anwalt


    Dass sich der 32 Jahre alte Angeklagte unschuldig fühlte, war offensichtlich. Er war ohne Anwalt zum Prozess gekommen und schilderte, wie er gemeinsam mit einem Kollegen für die Stadt im Einsatz war, um für Ordnung zu sorgen. Das wollte er auch, als der Polizeibeamte mit seiner Freundin vorbeiradelte. Ohne Licht sei der 25-Jährige bei Rot über die Ampelkreuzung auf dem Weg von der Bahnhofstraße in Richtung ZOB Wedel geradelt. Der Polizist habe ihn jedoch nur mit "Hurensohn und Arschloch" beschimpft und sei weitergefahren. Deshalb sei er hinterhergelaufen, habe den Polizisten am Arm festgehalten. Dieser sei abgestiegen und auf ihn losgegangen. "Wir haben uns festgehalten. Dann hat er gesagt, ich raste gleich aus. Da habe ich losgelassen. Er hat mir dann gegen den Kiefer geschlagen", sagte der Angeklagte aus.


    Die angeblichen Beleidigungen konnten jedoch weder der Sicherheitsdienst-Kollege noch die Gegenseite bestätigen
    "Halt den Sabbel", habe der Polizist geantwortet, waren sich alle drei Zeugen einig. Dass der Angeklagte den Polizisten vom Fahrrad gezerrt und in den Schwitzkasten genommen habe, die Rangelei auf einer Wiese endete, sagten der Polizist und seine Freundin unisono aus. Während der Kollege des Angeklagten eher dessen Version bestätigte. Unstrittig war, das der Polizist den Sicherheitsdienstmann am Ende gegen den Kiefer schlug. "Ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen", so der 25-Jährige. Als die Sichheitsdienstleute daraufhin von ihm abgelassen hätten, sei er mit dem Fahrrad davongefahren. Gravierende Verletzungen trug der 25-Jährige nicht davon.


    Bei der Urteilsfindung stellte sich heraus, dass der Angeklagte kein ganz unbeschriebenes Blatt ist. Zwar ist er nicht einschlägig vorbestraft, wurde aber etliche Male schon wegen Erschleichens von Leistungen, einmal wegen Betrugs und zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Zuletzt im August 2012, weswegen er heute nicht mehr bei dem Sicherheitsdienst arbeitet, sondern als selbstständiger Subunternehmer. Das letzte Vergehen musste das Gericht einbeziehen.
    Am Ende fiel Harders Urteil um zwei Wochen härter aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.


    Gegen den Kollegen des Angeklagten läuft ein gesondertes Verfahren. Die Verhandlung steht noch aus.




    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.shz.de/nachrichten/lokales/elmshorner-nachrichten/artikeldetails/artikel/rabiater-wachmann-verurteilt.html">http://www.shz.de/nachrichten/lokales/e ... teilt.html</a><!-- m -->

    Servus, Steffi


    viel Spaß hier


    hoffentlich ist dein Nickname nicht "Programm" , "Trolle" sind in Foren im Allgemeinen nicht gerne gesehen :D


    wie es bei "Trolldamen" ausschaut, werden wir sehen :D

    erster Zwischenbericht :


    dieser "Bellini"-Rasierer fühlt sich schonmal wesentlich "klumpiger" an als das Gillette-Produkt, das schwerer ist, qualitativ einen höheren Eindruck hinterlässt und "satter" in der Hand liegt


    die Klingen "flutschen" nicht so flüssig wie Gillette und es kommt auch ein paarmal zum "rupfen", das ganze gleitet nicht so mühelos wie gewohnt,
    das Ergebnis ist in Ordnung bzw. etwas schlechter, es bleiben ein paar Stellen, wo man zweimal drüber muß


    erster Eindruck : etwas zwiespältig, aber aufgrund des Preisvorteils von 2/3 akzeptabel


    mehr Spaß macht der Gilette-Rasierer

    soooo


    heute stand ich vor der Wahl : entweder 10 neue Ersatzklingen für meinen super-Dooper-Gilette für 22 Euro



    ooooder


    Lidl-Rasierer mit 3 Klingen-System und 13 Ersatzklingen für 7 Euro


    ich hab mich für die billige Alternative entschieden - und werde nach einer Testphase berichten, ob es ein Fehler war oder nicht :)

    ist natürlich toll, wenn man jede Änderung sofort dem Mitarbeiter zur Kenntnis bringen kann oder der sich dann selbst informieren kann, ob sich nicht wieder was geändert hat :bad:


    da braucht es dringend einen Betriebsrat, der hier Auswüchse verhindert


    man muß ja nochnichtmal den Mitarbeiter anrufen und fragen, einfach ändern - passt schon :eek:


    so toll diese Programme sind, wen sie richtig bedient werden, so schlimm sind sie für die Mitarbeiter, wenn der Willkür Tür und Tor geöffnet ist

    also ich meine, wenn in Stellenangeboten "Fachkräfte" gesucht werden, mit dem HInweis auf "übertarifliche" Bezahlung,
    und letztendlich Stellen für 34a-Unterwiesene mit ein paar Cent über dem Mindestlohn besetzt werden sollen (das soll nämlich "übertariflich" bedeuten)


    kann man schon von bewusster Täuschung sprechen anstatt mit "Nichtwissen" zu entschuldigen

    Schönen guten Tag und willkommen im Forum ;)


    Ja, ja, das Leben hat soviele Fragen
    schon gut, wenn jemand dafür zur Verfügung steht :D


    in diesem Sinne , hau in die Tasten und viel Spaß hier :)

    "helfen" kann dir da so schnell niemand, denn es liegt an dir, ob du dem "Wunsch" des AG nachkommst oder nicht.


    so wie du schreibst, hattest du jede Freitag Nacht frei, also ab 08.03. Nachtschichten, 6 Schichten pro Woche und 1 Schicht frei
    das scheint erstmal in Ordnung wenn man eine 6-Tage-Woche als vertraglich vereinbart voraussetzt


    und offenbar hättest du jetzt diese Woche eigentlich bis Samstag frei (?), aber deine Firma möchte dir anstatt der freien Tage eine Einweisung verpassen(?)


    Das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten zu bestimmen, findet man im § 106 GewO :


    § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind


    die Anweisung, jetzt kurzfristig diese Einweisung machen zu müssen, wäre also rechtmässig, außer :


    1. "billiges Ermessen" nicht gewährleistet, z.b. zu kurze Ankündigungsfrist, bereits im Dienstplan als "frei" eingetragen und kein wichtiger Grund,
    den Dienstplan ändern zu müssen, etc., , also alle Gründe, bei denen der AG nicht angemessen seine Interessen, da ß du diese Einweisung machen sollst, mit deinen Interessen, diese Einweisung nicht machen zu wollen, abgewogen hat


    2. die gewünschten Einsätze sind nicht durch den Arbeitsvertrag vereinbart/gedeckt, weil z.b. eine genaue Beschreibung deines Einsatzes vereinbart wurde, und dieser neue Einsatz davon abweicht, weil bestimmte Höchstarbeitszeiten vereinbart wurden, die nun überschritten werden, wenn ein bestimmter Einsatzort vereinbart wurde, und nicht, daß du an verschiedenen Orten deine Arbeitsleistung erbringen sollst oder oder


    3. Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrages sprechen gegen diesen Einsatz,
    da muß man erstmal schauen, welcher Tarifvertrag gilt und was man daraus zur Hilfe nehmen könnte, um im vorliegenden Fall anzuwenden


    4. Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.b. Überschreiten der Höchstarbeitszeiten laut ArbZG, Nichteinhalten der vorgeschriebeneen Ruhezeiten etc etc., da sind aber , z.b. im § 7 ArbZG soviele Ausnahmeregelungen vorgesehen, daß es im Einzelfall schwierig wird, konkret zu sagen "erlaubt" oder "nicht erlaubt"


    und jetzt sind wir wieder am Anfangspunkt , so richtig helfen kann dir niemand bei deinem Vorgehen


    entweder machst du das Ganze so, wie der AG will = alles in Butter (außer vielleicht für dich, weil du eigentlich nicht willst...)


    oder du weigerst dich, weil du z.b. sagst, in meinem Dienstplan steht frei bis Samstag und ich will jetzt frei machen, weil ich z.b. schon was vor habe oder sowieso schon so viel gearbeitet habe etc etc


    was der AG im zweiten Fall macht , gibt er nach, mahnt er ab, droht er mit KÜndigung oder kündigt er gleich, kann man nicht vorhersagen


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf">http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/s ... zbrief.pdf</a><!-- m -->

    Schweiß an sich riecht nicht und besteht vor allem aus Wasser. Daneben gilt laut der Expertin: „Beim Schwitzen scheiden wir hauptsächtlich Kochsalz aus. Der unangenehme Geruch entsteht erst, wenn Bakterien, die auf der Haut sind, zum Schweiß hinzukommen.“ Die Bakterien zersetzen den Schweiß und produzieren dabei unter anderem Buttersäure – diese riecht bekanntlich penetrant und stechend. Geschlossene Schuhe hindern den Schweiß am Verdunsten und schaffen eine regelrechte Schwitzkammer - ideale Bedingungen für Fußgeruch.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.apotheken-umschau.de/Fuesse/10-Tipps-gegen-Schweissfuesse-168995.html">http://www.apotheken-umschau.de/Fuesse/ ... 68995.html</a><!-- m -->