"helfen" kann dir da so schnell niemand, denn es liegt an dir, ob du dem "Wunsch" des AG nachkommst oder nicht.
so wie du schreibst, hattest du jede Freitag Nacht frei, also ab 08.03. Nachtschichten, 6 Schichten pro Woche und 1 Schicht frei
das scheint erstmal in Ordnung wenn man eine 6-Tage-Woche als vertraglich vereinbart voraussetzt
und offenbar hättest du jetzt diese Woche eigentlich bis Samstag frei (?), aber deine Firma möchte dir anstatt der freien Tage eine Einweisung verpassen(?)
Das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten zu bestimmen, findet man im § 106 GewO :
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind
die Anweisung, jetzt kurzfristig diese Einweisung machen zu müssen, wäre also rechtmässig, außer :
1. "billiges Ermessen" nicht gewährleistet, z.b. zu kurze Ankündigungsfrist, bereits im Dienstplan als "frei" eingetragen und kein wichtiger Grund,
den Dienstplan ändern zu müssen, etc., , also alle Gründe, bei denen der AG nicht angemessen seine Interessen, da ß du diese Einweisung machen sollst, mit deinen Interessen, diese Einweisung nicht machen zu wollen, abgewogen hat
2. die gewünschten Einsätze sind nicht durch den Arbeitsvertrag vereinbart/gedeckt, weil z.b. eine genaue Beschreibung deines Einsatzes vereinbart wurde, und dieser neue Einsatz davon abweicht, weil bestimmte Höchstarbeitszeiten vereinbart wurden, die nun überschritten werden, wenn ein bestimmter Einsatzort vereinbart wurde, und nicht, daß du an verschiedenen Orten deine Arbeitsleistung erbringen sollst oder oder
3. Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrages sprechen gegen diesen Einsatz,
da muß man erstmal schauen, welcher Tarifvertrag gilt und was man daraus zur Hilfe nehmen könnte, um im vorliegenden Fall anzuwenden
4. Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.b. Überschreiten der Höchstarbeitszeiten laut ArbZG, Nichteinhalten der vorgeschriebeneen Ruhezeiten etc etc., da sind aber , z.b. im § 7 ArbZG soviele Ausnahmeregelungen vorgesehen, daß es im Einzelfall schwierig wird, konkret zu sagen "erlaubt" oder "nicht erlaubt"
und jetzt sind wir wieder am Anfangspunkt , so richtig helfen kann dir niemand bei deinem Vorgehen
entweder machst du das Ganze so, wie der AG will = alles in Butter (außer vielleicht für dich, weil du eigentlich nicht willst...)
oder du weigerst dich, weil du z.b. sagst, in meinem Dienstplan steht frei bis Samstag und ich will jetzt frei machen, weil ich z.b. schon was vor habe oder sowieso schon so viel gearbeitet habe etc etc
was der AG im zweiten Fall macht , gibt er nach, mahnt er ab, droht er mit KÜndigung oder kündigt er gleich, kann man nicht vorhersagen
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