Quote from "Lüblow"wer zu dieser Zeit im Dienst ist nimmt automatisch daran teil. Wer an diesem Tag Frei hat kann
„Freiwillig“ daran teilnehmen.
Hr. Soundso (Name geändert ;-)) sie sind in der Probezeit, wenn Sie in ihrer Freizeit nicht zum Diensthundetraining erscheinen schmeiße ich sie raus.
erstmal verstösst hier der AG gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, indem er Diensthabende unter Bezahlung freistellt, wenn sie diese Ausbildung mitmachen, Leuten die stattdessen freihaben, diese Zeit nicht vergüten will
das ist eine willkürliche Schlechterstellung und damit unzulässig
zum zweiten entsteht natürlich ein Vergütungsanspruch, wenn der AG anweist, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen (§§611,612 BGB)
zum dritten wäre der § 612 a BGB interessant :
§ 612a
Maßregelungsverbot :.Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
das "zulässige Recht" ist eben, über seine Freizeit frei zu verfügen,
und keine als freiwiilig getarnten Pflichtveranstaltungen des AG besuchen zu müssen
.
hier mit Kündigung zu drohen, falls man an dieser "freiwilligen" Ausbildung nicht teilnimmt, im Bewusstsein, erstens die aufgewendeten Stunden dafür nicht bezahlen zu wollen und zweitens daß man sich während der Probezeit nicht wirklich gegen eine Kündigung wehren kann, ist natürlich starker Tobak, da könnte man in meinen Augen ,je nach genauem Wortlaut des Gesagtem und auch späterer Beweisbarkeit dieser Aussage schon was mit "Nötigung" konstruieren)
zudem könnte man eine darauf folgende Kündigung angreifen , obwohl man sich noch in der Probezeit befände :
Eine fristgemäße Kündigung, die vom Arbeitgeber vor Ablauf der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, kann gemäß § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot), § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) und unter Umständen gemäß § 242 BGB (Verstoß gegen Treu und Glauben) rechtsunwirksam sein.
BAG, AZ 2 AZR 469/71, Urteil vom 28.09.72
soviel mal zum rechtlichen
wieweit man dann bei diesem AG noch glücklich wird, sei dahingestellt
die andere Seite (was macht man alles mit, weil einem der Job so gut gefällt) wurde ja schon ausführlich dargestellt