Beiträge von kriegsrat

    das sind doch relativ übliche Zustände in dieser Branche
    kaum ein AG zahlt Urlaubsentgelt/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall korrekt
    die meisten AN rechnen nichtmal nach, weil ihnen die dafür festgelegten Bestimmungen entweder nicht bekannt oder zu kompliziert sind oder sie keinen Ärger haben wollen


    hier fällt es halt dem AN richtig ins Auge, weil der AG gar nichts bezahlen will


    daß sich der AG hier u.U. strafbar macht nach 266a StGB, ist ihm auch egal,
    die Chancen, sich dafür verantworten zu müssen,, gehen gegen Null


    wer seine Rechte fordert, wird abgeschoben
    wer sie einklagt, ist oftmals in der Branche "verbrannt" ( AG erfahren die Namen von "Unbeugsamen")
    die Behörden schauen weg oder reagieren zaghaft bis uninteressiert


    irgendwann resigniert man, findet sich mit gewissen Umständen ab oder verabschiedet sich aus dieser menschenverachtenden Branche

    einklagen


    die von dir bemängelten Rechte stehen jedem AN unabdingbar zu


    aber den Job wirst du dann nicht mehr lange behalten

    wenn der MTV in NRW gelten soll


    macht der keine Angaben zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall


    also gilt die gesetzliche Regelung


    § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
    (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.


    du musst also das bekommen, was du von MO-FR verdient hättest, wenn du nicht krank gewesen wärest (Lohnausfallprinzip)

    Danke,


    aber ü50 kriegst du in dieser Branche nur noch ein Gnadenbrot


    klar, Fachkraftstelle ist immer drin,bei 240 Std Wechselschicht wären auch 2000 netto drin


    aber den dafür geforderte Schwachsinn Ernst zu nehmen und die dafür erforderliche Zeit opfern zu wollen,


    ist ein wirkliches Problem für Menschen, die noch über "Resthirn" verfügen :superbad:

    Ich wuchs auf in einer gutbürgerlichen Familie - Vater Beamter -Mutter Hausfrau, gelernte MTA
    das erste Problem tauchte auf, als meine Mutter starb (ich war damals 14)
    nach einigen Jahren tauchte eine "Stiefmutter" auf, es gab Ärger, mein Bruder konnte sich arangieren, ich nicht


    im Ergebnis lebte ich dann ab 17 alleine in einem Gartenhäusschen unserer damaligen Putzfrau, um mein Abitur zu absolvieren


    na ja, Abitur mit 2,3 bestanden, dann kam die Bundeswehr, 2 Jahre SaZ im Feldjägerdienst
    anschließend Einstellungstest für den gebohenen Polizeivollzugsdienst mit 2,5 bestanden, aber dadurch Wartezeit oder zwischenzeitliche Verwendung im mittleren Dienst


    na ja. hab mich für den privaten Sicherheitsdienst entschieden - Schwarzer Sheriff
    nach einer Woche festgestellt , es war Mist
    danach 4 Jahre in der iranischen Nationalbank im bewaffneten Obejktschutz beschäftigt
    als einziger Mitarbeiter in München für eine nordeutsche Firma


    1989 wurde eine neue U-bahn-Wache in München gegründet
    ich war dabei
    mit dem drittbesten Prüfungsergebnis von 75 Mitarbeitern
    und es lief weiter.....


    Dienstgruppenleiter, dann wieder "degradiert", weil zu Arbeitnehmerfreundlich,
    dann wieder befördert
    schließlich in den Betriebsrat nachgerückt
    und kurze zeit später Betriebsratsvorsitzender


    im Endeffekt war ich dort über 20 jahre beschäftigt,#bis der damalige Arbeistdirektor beschloß, alles umzustrukturieren
    er nutze dazu alle rechtlcihen Möglichkeiten, einen Betriebübergang zu vermeiden
    im Endeffekt wurden nur die Leute weiterbeschäftigt, die ihm nach der Nase standen


    es wurde prozessiert, ohne Erfolg, so musste ich mich nach über 20 jahren was anderes suchen


    jetzt ging es los : kein Problem, was neues zu finden
    aber : jetzt wurde klar, welcher Sumpf dieses Bewachungsgeqwerbe darstellt
    der Stundenlohn ging gleich mal auf Fachkraft runter ( von 16 auf 12), gottseidank hatte ich die IHK-Fachkraft mittendrin mal gemacht - 12 Std-Dienste, der erste Hinweis meinerseits, das bei 12 Std-Diensten "erhebliche" Arbeitsbereitschaft liegen muß, führte zur ersten Probezeitkündigung


    na ja, kein Problem - neue Firma, Werkschutz
    ca. 220-250 Std im Monat, Geld war in Ordnung, aber es gab kein Leben mehr neben der Arbeit
    nach drei Jahren waren mir sowohl die einfältigen Aufgaben als auch die aufzuwendende Zeit genug Grund , zu kündigen


    ein Angebot einer anderen Firma wahrzunehmen, in eine Führungsposition zu wechseln
    im Ergebniss wurde ich verar...t, musste einspringen, wo Not am Mann war, der Dienst stellte sich täglich anders dar ( vornehmlich über Telefon, Anruf um halb Sechs in der Früh, man bräuchte heute nicht um 7 Uhr arbeiten........)
    als dann noch Dienstanweisungen erstellt wurden, bezüglich Anzugsordnung und Abzug von Lohn bei Nichtbeachtuing, führte meine diesbezügliche Kritik zu einer erneuten Probezeitkündigung
    vielleicht war auch ausschlaggebend, daß ich mich weigerte, 14,5 StdSchichten im 4erBlock abzuleisten,
    oder als ich erwähnte, daß der im Arbeitsvertrag vereinbarte Urlaubsanspruch zu gering wäre im Verhältnis zum TV, bzw. Jahressonderzahlungen, wie im allgemeinverbindlichen MTV vorgeschrieben, nicht gewährt würden


    egal,
    diese Branche ist für mich erledigt
    ich mach mich nicht mehr zum Deppen


    im Ergebnis bin ich nun arbeitslos, pleite, lustlos wieder irgendetwas anderes in dieser <Branche anzugreifen


    und werde mich deswegen verabschieden

    Zitat von "Nemere"

    [
    Clever wäre es gewesen, dieses Gespräch mit dem Niederlassungsleiter umzudrehen und ihm z.B. die Frage nach den Entwicklungsmöglichkeiten in der Firma zu stellen, also das bisher nicht erfolgte Aufzeigen von Perspektiven als Grund anzugeben, dass man sich auf den Markt umgesehen hat.


    .


    so schauts aus,
    das wäre die richtige Vorgehensweise


    wenn man aber in einer dieser "typischen" Firmen beschäftigt ist, die den "permutablen homo hopes" (austauschbaren Idioten) als Arbeitnehmerbild kommuniziert,
    (was eigentlich die meisten Firmen tun, außer es herrscht akuter Personalnotstand oder man ist ein unverzichtbares Mitglied im Firmenbereich, weil man unbedingt nötige Qualifikationen besitzt, deren Verlust für die Firma Auftragsverluste nachführt)


    kriegt man einen Tritt, sobald klar wird, daß man nicht mehr bedingungslos dazugehören will...........


    und das geht alles im Rahmen der geltenden Gesetze,
    schon alleine der Dienstplan bietet unendliche Möglichkeiten
    weil man niemals nachweisen können wird, daß z.B.
    das Maßregelungverbot (612 a BGB) verletzt wurde


    zur Not wird man solange schikaniert, bis man von selbst geht........................

    im "Mindestlohntarifvertrag" ist im § 3 festgelegt :


    "Hinsichtlich des in diesem TV Mindestlohn festgelegten Mindestlohnes ist auf den jeweiligen Ort der Erbringung der Arbeitsleistung abzustellen (Arbeitsortprinzip)


    und auch Bürokräfte unterliegen "mindestens" dem Mindestlohntarifvertrag, wenn sie in Betrieben arbeiten, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen, und in diesen Bereichen beschäftigt sind (§ 1)
    die Stundenlöhne ...stellen zugleich die untersten Vergütungen für alle unter den § 1 fallenden Arbeitnehmer dar (§ 2)

    wenn es nach dem Tarifvertrag von NRW gehen soll , läuft es so :


    du nimmst den Gesamtbruttoverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 91 Tagen vor Urlaubsantritt ( 13x7= 91 Tage)


    Gesamtbrutto heißt nicht nur "Grundlohn", sondern tatsächlicher Lohn (mit etwaigen Zuschlägen für Mehrarbeit, Nacht,Sonn,Feiertag,Objektzulage etc.)
    abzuziehen wäre davon nur Einmalzahlungen, Gratifikationen, Aufwandsentschädigungen


    und teilst ihn durch 78 (13x6 Arbeitstage= 78), d.h, 6-Tage-Woche, also auch 6 Tage Urlaub pro Woche zu nehmen
    ( egal wäre, ob du nun bloß an 70 Tagen oder an 98 Tagen in diesen 13 Wochen gearbeitet hättest)


    hattest du dabei Kranktage ohne Lohnfortzahlung oder unbezahlten Urlaub, werden diese Tage von den 78 abgezogen, so daß sich der Teiler eventuell verringern würde


    dann erhältst du den Tagesatz, der dir für jeden Urlaubstag bezahlt werden muß

    die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses regelt der § 22 BBiG


    § 22 Kündigung
    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden


    1.
    aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
    2.
    von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.


    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.



    als erstes solltest du mal bei deiner IHK anrufen, ob ein Schlichtungsausschuß existiert
    wenn ja, ist erst ein Schlichtungsverfahren durchzufürhen, bevor man gerichtlich die Kündigung angreifen kann
    wenn nicht, reichts du mündlich und kostenlos bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Kündigungsschutzklage ein ( einfach vorbeimarschieren und dein Anliegen dort zu Protokoll geben)
    dann nimmt die Sache ihren Lauf, Anwalt braucht man keinen, in ca. 3 Wochen gibt es einen Gütetermin, dann sieht man weiter..................


    zu beachten wäre, wenn du nun drei Wochen lang nach Zugang der Kündigung nichts unternimmst (weder Schlcihtung noch Klage), wird sie wirksam

    wer die Eingangsfrage aufmerksam liest, erkennt, daß der Fragesteller bei einem Dienstleister beschäftigt ist, der nach Tarif Bewachungsgewerbe bezahlt


    es wird vom Tarif 5 b gesprochen, es wird vom "gleichen Kunden" gesprochen


    das erübrigt einige Betrachtungen und Mutmaßungen ;)

    erstmal ist es gut, daß es einen BR gibt
    das kann euch auch helfen, selbst wenn der nichts taugt, alleine durch seine Existenz
    es können nun folgende Szenarien eintreten :


    1. es liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor
    der BR muß unterrichtet werden und wird dann in der Regel mit dem AG einen Interessenausgleich ( die vom AG gewünschten Änderungen werden dort schriftlich festgehalten) und einen Sozialplan (Abfederung von Nachteilen, durch z.b. Abfindungen etc.) vereinbaren


    versäumt der AG mit dem BR einen Interessenausglich zu vereinbaren, entsteht für den betroffenen AN ein Anspruch, die durch diese Betriebsänderung erlittenen wirtschaftlichen Nachteile für einen Zeitraum von 12 Mo ausgeglichen zu bekommen (§ 113 BetrVG) , allerdings muß man dafür ein Gericht bemühen
    d.h. jetzt, dieser Anspruch entsteht alleine dadurch, daß überhaupt ein BR existiert, auch wenn er jetzt untätig bleibt


    2. es liegt keine Betriebsänderung vor
    2a. arbeitsvertragliche Vereinbarungen lassen eine Versetzung per Direktionsrecht zu
    2aa. im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich eine Verwendung als Fachkraft vereinbart, dann greift ein evtl. Versetzungrecht nur "horizontal", d.h.
    auf gleichwertige Positionen, für eine Versetzung auf geringwertigere Posten bedarf es einer Änderungskündigung, die man gerichtlich überprüfen lassen könnte
    2ab. im Arbeitsvertrag ist nur lapidar "Sicherheitsmitarbeiter" oder ähnlich ungenaues angegeben, dann müsste man feststellen lassen, daß sich der Vertrag auf eine Verwendung als "Fachkraft" konkretisiert hätte (da könnte u.U. die Stellenanzeige helfen), was uns wieder zu einer nötigen Änderungskündigung führen würde,
    Gelingt dies nicht, greift dann eine evtl. Versetzungsklausel, d.h. der AG könnte nach Direktionsrecht und vorheriger Anhörung des BR einfach einen anderen Arbeitsplatz anweisen, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ggfs. auch schlechter bezahlt als die vorherige Tätigkeit


    2b, arbeitsvertragliche Vereinbarungen lassen keine Versetzung per Direktionrecht zu
    dann bedarf es einer betriebsbedingten Änderungskündigung , nur wirksam möglich innerhalb der für alle Kündigungen geltenden Fristen und nach vorheriger Anhörung des BR,
    dem AN bliebe , dieses Angebot des AG unter Vorbehalt anzunehmen und innerhalb drei Wochen Klage vor einem Arbeitsgericht zu erheben, um die Wirksamkeit überprüfen zu lassen


    es empfiehlt sich, erstmal abzuwarten und ohne Rücksprache mit Fachleuten (wozu ich jetzt die Herrschaften von Verdi nicht ausnahmslos dazurechnen würde) nichts zu unterschreiben


    zudem würde ich den BR auffordern, eine Betriebsversammlung einzuberufen, um die aktuelle Situation zu erörtern und Informationen an die Mitarbeiter weiterzugeben ( nach § 43 BetrVG müssen vierteljährlich Betriebsversammlungen abgehalten werden)
    auch eine Teilversammlung nach § 42 BetrVG (nur die betroffenen AN) wäre möglich


    Fazit : was letztendlich passiert, steht in den Sternen


    - ist der AG rechtsfest in seinen Maßnahmen oder hat er keine Ahnung, so daß man erfolgreich gerichtlich dagegen vorgehen könnte
    - kommt der BR noch "in die Puschen"
    - unterschreiben Mitarbeiter aus Angst um ihren Job und/oder durch Druck vom AG irgendwelche Änderungsverträge
    - kommt es zu betriebsbedingten Beendigungskündigungen (auch dann bliebe letztendlich nur das Arbeitsgericht übrig, um eine Weiterbeschäftigung, die man dann ganz am Ende auch unter schlechteren Bedingungen akzeptieren müsste)

    den Vertrag an sich will man ja nicht angreifen


    der eine will arbeiten, der andere zahlt im dafür Geld - soweit ist ja alles in Ordnung


    ein Verzicht auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wäre aber nicht sittenwidrig, sondern schlicht unwirksam, weil vertraglich nicht regelbar


    Ein Arbeitsvertrag ist sittenwidrig im Sinne des § 138 I BGB, wenn er nach Inhalt, Beweggrund der Beteiligten und seiner Zwecksetzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und den oder einem Beteiligten der Widerspruch des Rechtsgeschäfts mit dem Anstandsgefühl der Gemeinschaft zum Vorwurf gemacht werden kann


    Ein Verzicht auf Urlaub oder Lohnfortzahlung ist aber ungesetzlich, also muß man die "Sitten" gar nicht zu HIlfe nehmen

    selbstverständlich sind diese Klauseln unwirksam


    jeder Arbeitnehmer (und dazu zählen auch Minijobber - offiziell Teilzeitbeschäftigte - genannt) hat gesetzlich gesehen unabdingbar Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html">http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html</a><!-- m -->
    unabdingbar, egal welche Klauseln du zu diesem Thema unterschreibst
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html">http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html</a><!-- m -->


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    unabdingbar, egal welche Klauseln du zu diesem Thema unterschreibst
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__12.html">http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__12.html</a><!-- m -->


    der Arbeitsvertrag an sich ist aber gültig, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam wären
    d.h. dir stehen diese Ansprüche zu,
    wirst sie aber vermutlich einklagen müssen, falls der AG nicht einsieht, welchen Mist er da unterschreiben lässt


    aber das geht auch völlig kostenlos und recht einfach :
    Einfach zum Arbeitsgericht gehen, dort die Rechtsantragsstelle aufsuchen und mündlich vortragen, was du gerne einklagen möchtest
    das wird dann aufgeschrieben, somit ist die Klage eingereicht und in ca. 3 Wochen hast du den ersten Gütetermin vor Gericht
    der Richter wird auf eine Einigung hinarbeiten, gelingt dies, bleibt die Sache für dich kostenlos,
    Anwalt braucht man dafür keinen


    zu beachten wäre noch, daß du Urlaub beantragen musst, am besten nachweislich (schriftlich z.B:)
    beantragst du keinen Urlaub, verfällt er spätestens am 31. März des Folgejahres
    und der AG könnte sich ins Fäustchen lachen


    so im Groben würde ich sagen, du hast dir da einen üblen AG ausgesucht, den du schnellstens wechseln solltest
    Urlaub und Krankheit werden sicher nicht die einzigen Probleme bleiben, die du bei diesem AG lösen musst........................

    Zitat von "froschbein"

    unterm Strich leider billiger als die Bahn --> trotz des Alleinfahrens...


    das kann ich jetzt nicht bestätigen


    ich würde locker 1/3 der Fahrtkosten sparen mit dem ÖPNV, alleine nur anhand der Spritkosten


    bei 20 Schichten hätte ich ca. 1700 km im Monat, bei 1,60€ pro Liter Super und 6,5l/100 km ( bei moderater Fahrweise)
    lägen die Spritkosten bei ca, 180 €


    die Monatskarte kostet ca, 120 €


    und das wären nur die Spritkosten....................................................

    Mal eine kurze Umfrage zum Thema , wie ihr an eure Arbeitsstelle gelangt


    bin mal gespannt :cheers:


    ich könnte im Moment mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wäre zwar billiger, aber auch umständlicher ( dauert länger aufgrund der Abfahrtszeiten der Bahn, ca. 15 min Fußweg vom Bahnhof zum Objekt, 40 min Fahrzeít Bahn, ca. 10 min vom Bahnhof nach hause),
    dauert um die 70/80 min (ohne S-bahn-Störung)


    mit eigenem Auto ist es bequemer, man hat alles, was man braucht im Kofferraum dabei, Fahrzeit (ohne Stau) ca. 30 min


    bei 12 Std -Schichten zählt für mich jede Minute, die man später losmuß bzw. früher heimkommt

    also ich kenne die Geschichte auch aus zwei Seiten


    zum einen durch jahrzehntelange Tätigkeit im ÖPNV, zum anderen als (privater) Fahrgast
    und muß sagen, es ist wirklich erstaunlich, wie sich die Sichtweise und das Empfinden ändert, abhängig davon, auf welcher Seite man steht


    im Dienst hatte ich in den wenigsten Fällen Bedenken oder ungute Gefühle, wenn ich mich auf Bahnhöfen bewegte oder Züge begleitete


    privat, wenn es zum Beispiel die spätabendliche oder frühmorgendliche Heimfahrt anbelangte, war immer ein blödes Gefühl dabei,
    es besserte sich, wenn man sich in einem videoüberwachten Zug befand und besserte sich noch mehr, wenn eine uniformierte Streife den Zug (zufälligerweise mal) begleitete


    meine größte Sorge als Privatperson war immer, wenn man sich z.b. in einem fast leeren Zug/Bahnhof zur Nachtzeit mit ein paar betrunkenen Randalieren auseinandersetzen müsste, nicht der Umstand, mit denen nicht fertig zu werden, sondern das TamTam hinterher , die Beweislast, wenn man diese Typen platt macht, auch in Notwehr gehandelt zu haben, ohne Zeugen, falls dann noch Gegenanzeigen dieser Typen im Raume stehen,


    so hat mich dann diese Videoüberwachung, die in manchen S-Bahnen eingeführt wurde, schon sehr beruhigt