Beiträge von Spanky

    Hallo Leute,


    ich brauche mal einen Rat von euch. Wie kann man am Besten sich gegen ältere Herrschaften wehren bzw. sich durchsetzen. Aktuell geht es um eine ältere Frau, die angefangen hat in einer Bank zu randalieren und Sachen (Computer) kaputt zu machen.


    Ich habe die Frau erst an einer Hand festgehalten. Sofort fing dann die "Sirene an" - Hilfe ich werde geschlagen. Dann fing die Frau an, mit den Fingernägeln an der Hand zu kratzen. Dann habe ich mir auch die zweite Hand gegriffen und wollte die Frau rausbringen, da ließ sie sich dann fallen mit der "Sirene - Ich falle, ich falle, jetzt hast du es geschafft und mich umgebracht". Und das ganze natürlich schön vor Publikum. Und hätte ich jetzt alle Handy-Aufnahmen der anderen Kunden, könnte ich mir wie in Matrix ein 360° Film zusammenstellen von einem brutalen Security, der eine alte Frau zusammenschlägt.

    Ich kenne zwar genug Mittel um mit solchen Situationen umzugehen und Personen leise ohne große Aufmerksamkeit rauszuschaffen. Allerdings beziehen sich all diese Mittel auf normale Leute. Nicht auf eine 1,40 große Oma, bei der ich das Gefühl hatte, ich würde ihr jetzt alles Brechen oder die umwerfen.

    Ich würde Deine zuständige Behörde aufsuchen und den Sachverhalt klären, letztlich müsstest Du eh hin um Dich von der Steuer befreien zu lassen, einfach nur nicht zahlen solltest Du eher vermeiden... unter bestimmten Voraussetzungen ist man von der Hundesteuer befreit....


    Naja, der Hund ist aktuell einen Tag alt ;) Deshalb ist bis dahin noch genug Zeit. Das generelle Problem ist, dass ich und das Amt unterschiedliche Interessen verfolgen. Und jede falsche Äußerung im Worst Case gegen mich ausgelegt werden kann.



    Da die Hundesteuer eine Gemeindesteuer ist, kann das jede Gemeinde für sich regeln, wie sie lustig ist. Es gibt keine generelle Befreiung von der Hundesteuer für "Diensthunde".


    Ich habe mal in unsere Satzung reingeschaut, da steht folgendes:



    Mir war bisher nur das Urteil des BVerwG bekannt, dass für einen Diensthund (der BPOL) keine Hundesteuer kassiert werden darf. Ich muss aber sagen, dass ich hier eine Unterscheidung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bereich unfair finde. Bzw. das BVerwG hat ja geurteilt, dass es darauf ankommt, ob ein Hund aus privaten Gründen gehalten wird oder nicht. 120 Euro ist der normale Satz, 60 wäre der reduzierte Satz. Da würde es sich lohnen mal dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Denn mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist aktuell wegen der Überlastung mit den Asyl-Klagen nicht zu rechnen.

    Hallo Leute,


    ich habe mal eine Frage an die Halter von Diensthunden: Wenn ich es richtig verstanden habe, muss für einen Hund, der überwiegend Dienstlich genutzt wird keine Hundesteuern bezahlen. Doch ab wann ist ein Diensthund ein Diensthund? Denn jeder Hund fängt ja "klein" an - als Welpe. Und die Diensthundeprüfung wird erst mit einigen Monaten abgelegt bzw. es ist ja noch nicht gesagt, dass der heutige Welpe die Prüfung überhaupt besteht.


    Kann mal jemand den Prozess beschreiben?

    Ich stelle mal die Gegenfrage: Wieso glaubst du das?


    Aber es ist tatsächlich so, dass sowohl im OS als auch beim PS oder GWT der Unternehmer entscheidet, ob er bzw. sein Mitarbeiter mit Waffe arbeitet. Stellt sich allerdings später heraus, dass es keine Gefährdung gab, die durch den Einsatz einer Schusswaffe reduziert werden kann, vorhanden ist, hat man ein Problem. Öffentlich geführt evtl. etwas mehr als im Hausrechtbereich anderer, aber es kann passieren.


    Und noch einmal zum Nachdenken mal eine andere Frage: Worin unterscheidet sich auf einem Privatgrundstück eine Schusswaffe von einem Teleskopschlagstock?

    Aus Sicherheitsgründen werde ich hier keine Firmen aufzählen, die bewaffnet in Asylunterkünften herumlaufen. Ich sage nur, dass es genug sind.


    Zitat

    Geh doch mal zum BKA und lass Dir eine schriftliche Bestätigung geben das Anschläge in Flüchtlingesheimen die bewaffneten OS erfordern aushändigen....


    Das ist nicht die Aufgabe des BKA. Ich habe einen Waffenschein, in dem steht, dass die Waffe zur Bewachung gefährdeter Objekte verwendet werden kann. Die Einschätzung ob ein Objekt gefährdet ist oder nicht, habe ich zu treffen. Und aufgrund der bisherigen Anschläge auf Unterkünfte und der Forderung nach einer Wachpolizei wird mir keiner Widersprechen, dass das Objekt gefährdet ist. Die Anfrage beim BKA ist nur eine Frage nach der Meinung. Die werden nicht sagen, dass bewaffneter OS erforderlich ist. Die werden nur sagen, dass Anschläge nicht auszuschließen sind.


    Aber gehen wir weiter, da ich es für ein sehr spannendes Thema halte. Denn eine Flüchtlingsunterkunft ist ein befriedetes Gelände. Das bedeutet, dass ich da überhaupt keinen Waffenschein brauche. Es darf vom Hausrechinhaber nur nicht verboten sein, dort Waffen zu tragen.


    Aber schauen wir noch Mal. Die Polizei trägt auf dem Gelände Waffen. Der Zoll genauso, die BPol auch. Private Sicherheitsdienste während der Taschengeldausgabe genauso. Worin soll das Problem beim bewaffnetes OS durch private geben?


    Ich sehe da momentan nur ein Problem. Die privaten, die momentan auf dem Gelände mit einer Waffe herumlaufen, die wissen was die tun. Die können sich auch ohne Waffe wehren und kennen die Rechte. (Und verdienen ca. das doppelte eines 0815-Wachmanns). Kommt die Anforderung nach bewaffnetem OS, dann bekommt jeder Pfuzzi, der im Rahmen der Umschulung vom Arbeitsamt mal die Waffensachkunde bezahlt bekommen hat, eine Waffe. Und spätestens dann will auch ich nicht mehr in solchen Einrichtungen arbeiten.

    Jeder hat da seine eigene Meinung zu.
    Ich kann dir nur sagen, dass heute schon genug Leute mit Schusswaffen in den Heimen herumlaufen. Einige Sicherheitsdienste haben von Anfang an gesagt, dass die Schusswaffen führen möchten und haben es genehmigt bekommen. Dann ist genug Polizei in den Heimen unterwegs - bewaffnet und oft auch in Zivil. Und zu guter letzt findet in einigen Unterkünften die Ausgabe des Taschengelds statt. Natürlich wird das Geld bewaffnet dort hin transportiert. Und wenn es keinen separaten Raum gibt, dann wird bewaffnetes Personal bestellt, dass das Geld absichert. Oft bleiben die Geld-Transporter auch vor Ort, da sie das nicht abgeholte Geld eh wieder zurück fahren müssen.


    Eine Schusswaffe selbst stellt in meinen Augen noch kein Problem dar. Mit entsprechenden LVL2 oder 3 Holstern kann man auch in unübersichtlichen Situationen die Waffe tragen. Okay, bei Flüchtlingsheimen könnte man auch über Signaturwaffen reden.

    und wieso sollte ein Flüchtlingsheim bewaffneten Objektschutz haben? Scheren wir hier gerade alles über einen Kamm?


    Wird die "Wachpolizei" etwa unbewaffnet arbeiten?
    Und mal so als Gegenfrage: Wenn ich zum BKA gehe und nach der Gefährdung frage, wird deren Antwort mindestens sein, dass Anschläge nicht ausgeschlossen sind. Damit habe ich eine Gefährdung und mein Waffenschein ist gültig. Wobei ich auf dem befriedeten Gelände eh keinen Schein brauche. Auf der anderen Seite muss ich davon ausgehen, dass meine Gegner hoch bewaffnet sind, siehe NSU & co. Und da wird es dann auf einmal nix mehr mit #ichhabpolizei.

    @Aufseher
    Ich kann deinem Posting bez. der Maschinisierung und Digitalisierung nur bedingt folgen. Eigentlich hätte es so sein müssen, dass während die Maschinen für uns unsere Arbeit erledigen, wir mehr Zeit haben uns mit wichtigeren Sachen zu beschäftigen wie z.B. der Kunst oder Kultur. Stattdessen verbringen wir - unabhängig unserer Gehaltsklasse - unser Leben damit, Sachen zu machen, die uns selbst menschlich nicht weiterbringen.


    Ich glaube nicht an den 0-Bock Bodensatz, den du beschreibst. Wieso? Weil ich bei mir zu Hause momentan jemanden habe, der tatsächlich 0-Bock hat. Allerdings krankheitsbedingt. Und das hat mit den Jugendlichen heute relativ wenig zutun. Die Jugendlichen haben einfach nur kein Bock das zu tun, was die heutige Gesellschaft ihnen heute als sozialen Rahmen vorgibt. Jeder von uns braucht eine Beschäftigung, man muss nur für jeden die richtige finden.


    @Ex-Rezi
    Nur weil es ungebildete Menschen sind, bedeutet es nicht, dass man sie nicht in unsere Gesellschaft integrieren kann. Nur werden die tatsächlich nur einfachste Aufgaben übernehmen können, auf die die Leute tatsächlich kein Bock haben.


    Die Zukunft wird echt lustig!

    Auswüchse?
    Nicht wirklich. Das ist meiner Meinung nach die Antwort der Leute darauf, dass so Sachen wie die Flüchtlingsheime einfach so beschlossen und eingerichtet werden, ohne vorher mit der Bevölkerung zu sprechen. Für mich selbst mag es Selbstjustiz oder Brandstiftung sein, aber noch kein Terror.


    Und zumindest wäre es in meinen Augen (und Brieftasche) 1.000 Mal besser, wenn die Heime nun langsam aber sicher bewaffneten Objektschutz (zumindest in der Nacht) kaufen würden. Ausgeführt von normalem Sicherheitspersonal und nicht von den Spacken die aktuell dort arbeiten, die Leute provozieren und Situationen schaffen, wo die mal zuschlagen können. (Oder mit der Taschenlampe mit eingebautem E-Schocker auf die Leute losgehen).

    Vielen Dank für die Aussage, ich fasse es also noch ein Mal zusammen. In der VBG sind Nebentätigkeiten, die in der DA nicht enthalten sind, nicht versichert. Und auch wenn die dort stehen, dann evtl. trotzdem nicht. In der Haftpflicht muss man sich mit der Police beschäftigen, die der Mitarbeiter eh nicht kennt.


    Ich hoffe, dass ihr nun gesehen habt, dass es keine so gute Idee ist, (vor allem von sich aus ohne dass der Chef es weiß) sich als Sozialarbeiter, Berater oder Hausmeister aufzuspielen. Auch wenn es gut gemeint ist, kann es für euch sehr schnell nach hinten losgehen.


    Wie sagt man so schön: Schuster, bleib bei deinem Leisten!


    Ob diese Arbeiten über deinen Arbeitgeber haftpflichtversichert sind, kann Herr @Confirmo fachkundig beantworten. Ob diese Arbeiten unfallversichert sind, das weiß die VBG - Startseite (würde mich auch mal interessieren).


    Das Thema Unfallversicherung und Nebentätigkeiten hatten wir relativ ausführlich bei der SIKO-Schulung. Die Auskunft der VBG war da eindeutig. Nebentätigkeiten sind evtl. nur dann versichert, wenn diese in der Dienstanweisung stehen.


    Als Beispiel hatten wir folgenden Fall:
    Ein Wachmann wird dazu eingesetzt, einen Parkplatz zu bewachen. Wenn ich ihm jetzt als Chef einen Stapel Prospekte in die Hand drücke, damit er die unter die Scheibenwischer klemmt, dann ist es eine Nebentätigkeit. Steht diese nicht in der Dienstanweisung, dann ist diese Tätigkeit nicht unfallversichert.


    Das brauch dir nicht leid tun. Aber vielleicht könntest du das mal ein wenig konkretisieren?:


    Kann ich gerne machen. Bleiben wir doch einfach mal bei der Hausordnung. Sobald man anfängt dort Ausnahmen zu machen oder Verstöße nicht zu ahnden, fangen die Leute an, einem auf der Nase herum zu tanzen. Doch irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem es einen Interessenskonflikt gibt. Dein Vorgesetzter wird von dir verlangen, dass du die Punkte umsetzt (evtl. auch weil er vom Betreiber dazu gezwungen ist), du bist aber den Leuten befreundet und hat denen bisher immer alles durchgehen lassen. Tja, was machst du dann?



    Wenn wir also in den Abend- und Nachtstunden als "billiger Sozialarbeiter, Betreuer und Hausmeister" eingesetzt werden, - denn nichts anderes sind die primären, tatsächlichen Aufgaben- um, in meinem Falle 130 und 170 untergebrachte Flüchtlinge, alleine (Du würdest jetzt bestimmt sagen "zu beaufsichtigen", "zu sichern"), dann ist das schlicht und ergreifend nicht möglich!


    Ich zeige dir gerne noch ein anderes Problem. Ich möchte mal eine Zeile aus den Versicherungsbedingungen der Ges. Unfallversicherung zitieren:

    Zitat

    Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.


    Wenn du als Wachmann angestellt bist, dann ist die von dir zuvor bezeichnete Tätigkeit als "billiger Sozialarbeiter, Betreuer und Hausmeister" eine Nebentätigkeit, die wahrscheinlich nicht einmal in der DA angeführt ist. Wenn du also während deiner Nebentätigkeit einen Arbeitsunfall erleidest, bist du nicht versichert. Und ein Arbeitsunfall ist in dem Fall auch, wenn du eins auf die Nase bekommst.

    Tut mir Leid, aber ich halte diese "Vorgehensweise" für falsch. Viele haben es auf diese Weise bereits versucht und was ist dabei rausgekommen? Nichts gutes!


    Sobald man anfängt irgendwelche persönliche Beziehungen mit den Flüchtlingen aufzubauen, dann halten sie dich für ihren Freund. Also werden die das tun, was die möchten. Du als SMA bist ja mit denen befreundet und stehst auf einer Seite. Dann schaut man schon mal über irgendwelche Verbote mal hinweg oder lässt den Flüchtling einfach so aufs Gelände ohne Check, usw. Und am Ende hat man in einer Unterkunft einen florierenden Drogenumschlagplatz, weil der Sicherheitsdienst bei allem wegschaut und einen auf freundlich macht. Und wenn man dann dagegen etwas unternimmt, hat man sehr schnell einen Messer im Rücken.


    Die Erfahrung in dem Bereich zeigt doch, dass man mit klaren durchgesetzten Regeln und Strukturen deutlich besser unterwegs ist.


    Dann falle ich im Allgemeinen aber auch nicht auf, weder unangenehm noch nach Möglichkeit überhaupt irgendwie. Allerdings sind die Betretungsverbote für Bewaffnete auch nicht allzu üblich und meist auf Einkaufszentren o.ä. beschränkt, durch die ich bei meinen Tätigkeiten nicht besonders häufig durchmuss. Das macht mein Leben natürlich etwas einfacher.


    Hmm... Ich habe / hatte in meiner Zeit als Sub / Aushilfe bei einem Sicherheitsunternehmen relativ häufig den Fall, dass z.B. GAAs in einem Einkaufszentrum standen oder Geld von einzelnen Geschäften entsorgt wurde. Klar hing da überall die Hausordnung, aber glaubst du dass ich die jemals gelesen habe? Wenn ich 10 oder 15 Geldkassetten auf dem Wagen habe, interessiert mich das Hausrecht dort eher weniger. Genauso wenig wie irgendwelche Haltverbotschilder. Der Fahrer stellt das Auto ab, wir gehen bewaffnet rein, erledigen unseren Kram, kommen wieder raus und verschwinden wieder. Und bisher hatte da jeder Verständnis dafür. (Bis auf irgendwelche Rentner, die meckern wenn der Panzer auf dem Gehweg steht und denen die übrigen ca. 2m zu wenig sind, obwohl wir genau für den Ort eine Ausnahmegenehmigung haben.)


    Ich habe jetzt ganz ehrlich gesagt die Befürchtung, dass wenn ich anfange mich durchzufragen, ich auf ein Mal schlafende Hunde wecke und irgendein Waffenhasser-Hausrechtinhaber dann Nein sagt.



    Und andere bewaffnete SMA bekommen an der Dönerbude ihre Schusswaffen abgenommen.
    Es gibt halt immer solche und solche... :whistling:


    Irgendwie habe ich noch nicht gehört, was jetzt aus den Mitarbeitern geworden ist.
    Aber die Geschichte ist ja tatsächlich, dass ein Zivil-Polizist die Leute angesprochen hat und quasi direkt angepöbelt wurde, was es ihn denn angeht. Und so weiter.


    Und wie man in den Wald schreit....
    Aber ich kann auch den Frust und Stress der Mitarbeiter zum Teil auch nachvollziehen....


    Und was ist die Folge aus diesem Fall? Einige Sicherheitsmitarbeiter legen nun ihre geladene Waffe im Panzer ab, bevor die rausgehen.... Und nicht selten mit dem Lauf direkt in meine Richtung.....

    .... Du hast wunderbar beschrieben, was ein SMA eigentlich haben sollte, der in den Flüchtlingsheimen arbeitet. Und jetzt vergleich das mal mit der Realität.


    Ich war letzte Woche seit langem mal wieder in so einem Flüchtlingsheim. Die SMA sind überfordert mit dem, was die tun sollen, weil einfach das Grundwissen im Umgang mit Menschen fehlt. Da wird herumgeschrien, da wird handgreiflich durchgegriffen - obwohl man es nicht muss. Und vor allem kamen da verbotene Gegenstände zum Einsatz.

    Eine schriftliche Genehmigung benötigt man nicht.
    Man darf allerdings auch nicht gegen den (bekannten) Willen des Hausrechtsinhabers verstoßen.


    Diesen muss er mir zur Kenntnis geben, andernfalls ist er mir nicht bekannt.


    Ja, wobei ich dir deiner Argumentation jetzt nur zum Teil folgen kann. Was passiert denn, wenn ich gegen den bekannten Willen des Hausrechtsinhabers verstoße? Er kann mich bitten, den Hausrechtsbereich zu verlassen. Mich evtl. auch abmahnen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.


    Ich habe z.B. zwei Objekte, in die ich bewaffnet reingehe. An beiden Objekten ist vorne an der Eingangstür ein Schild angebracht mit einer durchgestrichenen Waffe. Wenn mich ein Auftraggeber für bewaffneten Objektschutz an diesem Objekt anfordert, dann gehe ich automatisch davon aus, dass er wohl nichts dagegen hat, wenn ich dort mit einer Waffe herumlaufe.


    Das andere Objekt ist eine Tankstelle. Auch da ist an der Eingangstür ein Schild mit einer durchgestrichenen Waffe. Ich habe den Auftrag bekommen, dort Geld abzuholen und zur Bank zu transportieren. Auch da gehe ich davon aus, dass der Besitzer es schon für in Ordnung hält, wenn ich dort eine Waffe trage.


    Etwas anderes wäre jetzt, wenn ich an die Tankstelle fahre um dort zu tanken oder etwas zu essen. Da hätte ich evtl. den Pächter vorher gefragt.



    Wenn ich regelmäßig im Rahmen eines Auftrages bewaffnet den Hausrechtsbereich Dritter betreten muss (und keine Möglichkeit habe, das zu vermeiden), dann sollte ich das mit denen natürlich nach Möglichkeit abstimmen/abklären. Wenn ich gelegentlich oder gar nur ein einziges mal irgendwo im Zusammenhang mit einem Auftrag (und da zählt die Pause und der Toilettengang entgegen der Ansicht einzelner verwirrter Richter eben dazu) hinein muss und nirgens sichtbar ein Verbot ausgehängt ist, mache ich da keine Welle und erzeuge unnötig Unruhe.


    Da würde mich jetzt mal aber ein Beispiel interessieren, wo du denn z.B. etwas abgeklärt hast. Das habe ich bisher noch nie.


    Dann benehme ich mich natürlich auch nicht wie ein Affe und erzeuge unnötige Aufmerksamkeit.
    Bisher habe ich in deutlich mehr als einem Jahrzehnt des Waffenführens, offen wie verdeckt, damit noch nie Probleme gehabt.


    Wenn man in der Branche arbeitet, benimmt man sich eh nicht, wie ein Affe. Und Probleme hatte ich da bisher auch noch nie. Ich habe am Freitag letzte Woche auf einer Veranstaltung gearbeitet, bei der wir Wertsachen abgesichert haben. Die Polizei war auch vor Ort, in Uniform und in Zivil und der Sicherheitsdienst vor Ort wurde gerade vom Zoll überprüft. Mit einer Frage im Nebensatz, ob ich denn hier eine Waffe tragen darf, war (meine) Überprüfung zu Ende.

    Hallo Leute,


    ich diskutiere gerade mit anderen Kollegen, wie das nicht öffentliche Führen von Waffen geregelt ist. Ich sage, dass ich eine Waffe führen darf, ein Kollege von mir sagt, dass ich eine Erlaubnis brauche.


    Ich möchte das ganze mal an zwei Beispielen demonstrieren.
    Ich werde beauftragt, einen Geldtransport durchzuführen. Im öffentlichen Bereich habe ich dafür einen Waffenschein. Im privaten Bereich gehe ich automatisch davon aus, dass es vom Besitzer OK ist, wenn ich da mit einer Waffe auf seinem Besitz herumlaufe. Mein Kollege sagt, dass ich dafür eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers brauche.


    Zweites Beispiel.
    Ich führe mal wieder Werttransporte durch. Doch dann muss ich z.B. aufs Klo. Auch da gehe ich mit der Waffe raus und in irgendeinen Markt oder ähnlichem - wenn ich nicht weiß, dass der Inhaber des Hausrechtes etwas dagegen hat, dass Waffen geführt werden.


    Auch da sagt der Kollege, dass ich das ohne Genehmigung nicht darf.


    Was meint ihr?

    Also als PC-Spanky würde ich mich so verteidigen:
    "Verehrter Richtx (wir wollen ja gender-neutral bleiben), Ich habe den Beamten nicht als Arschloch beleidigt, sondern ihn als Arschloch diagnostiziert. Ich bin dazu durch aus in der Lage, denn ich habe Arschtrologie studiert, ich bin Arschtronaut!". :D

    Lange Rede kurzer Sinn.......Keine Chance in einem seriösen Sicherheitsunternehmen. Ich kann mich auch nur wundern warum soviele mit Vorstrafen in diese Branche wollen.....da könnte man gleich jeden Bock zum Gärtner machen .


    Die Arbeit im Sicherheitsdienst ist sehr vielschichtig. Deshalb finde ich es ehrlich gesagt falsch, Straftätern den Zugang zur Branche einfach zu verweigern.


    Ich sehe es so:
    Wenn ich jemanden an ein Notausgangstor bei einer Veranstaltung stelle, dann muss der Mann oder die Frau keine Intelligenzbestie sein. Und wenn der eine Vorstrafe wegen Diebstahl hat, dann ist es mir auch wurscht. Da geht es dann 99,9% darum, die Auflagen des Ordnungsamtes zu erfüllen.


    Und wenn ich einen Mann einsetze, der etwas tatsächlich bewachen soll, dann ist es mein Problem (oder das Problem meiner Versicherung), wenn ich Straftäter beschäftige und etwas abhanden kommt.


    Wenn ich einem ehem. Straftäter eine zweite Chance gebe, so wird er mir in der Regel treuer gegenüberstehen, als andere Mitarbeiter.
    Das nur mal so vorab.


    Aber mich würde mal eine andere Sache Interessieren: Was glaubst du, in welcher Branche ehemalige Straftäter wieder Fuss fassen sollen?


    Und jetzt noch einmal ganz kurz zum Abschluss:
    In meine Ausbildung in der Sicherheitsbranche habe ich in den letzten Jahren ca. 10.000€ und sehr viel Zeit investiert. Theoretisch riskiere ich bei jedem Einsatz mehrmals das eingesetzte Kapital.


    Eine Anzeige / Strafantrag ist recht schnell geschrieben, auch 3 Monate nach dem Einsatztag. Und Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe können vor Gericht relativ schnell wegbrechen, sodass am Ende eine Verurteilung rauskommt.