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Zitat von Georg Büchner
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ähnlich der immer noch vermittelten "Kollektivschuld" für die Scheiß Zeit von 33 - 45 ( war wirklich hochgradiger Mist was uns der Gefreite aus Ösiland eingebrockt hat, das kann keiner bestreiten, ich schon garnicht ) habe mich viel mit Geschichte befasst denn in meinem Heimatort stand ein Aussenlager eines Konzentrationslagers
Falls ich mal wieder ins Fettnäpfchen getreten habe, lasst es mich ruhig wissen, kann Kritik mittlerweile vertragen. :lol: :lol: :lol:
Der "Gefreite aus Ösiland" war, historisch gesehen, Ur-Bayer und diente im Weltkrie I auf der Seite des heute eigenartiger Weise noch immer nicht offiziell als verbrecherisch deklartierten deutschen Angriffskriegs. Sein bis 1932 existierender Pass sollte nicht zur Geschichtsklittung herangezogen werden. Du solltest deine Geschichtskenntnisse unbedingst erweitern. Was würdest du sonst sagen zu BW-Zeitsoldaten, die ebenfalls 2 und mehr Pässe haben und ihren Treueeid auf D ablegen?
Auch ich lernte im Sicherheitsgewerbe einige Ex-Stasileute kennen, die sich eigenartiger Weise immer öfter outen. Manchmal klingte das schon nach Angeberei, was sie so berichten über ihren Einsatz in Kasachstan, ihre Kalashnikov-Beherrschung und den Sonderdienst für Honnecker. Auch die Sprüche von wegen "die lahmarschige BW binnen 8-12 Stunden überrennen gekonnt zu haben" sind nervig. Sonst, wenn die den Mund halten, ist nichts dagegen einzuwenden.
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Das Geschrei um die angebliche Ausbildung kann ich nicht verstehen.
Wenn ein Bundeskanzler einem Ober-Terroristen die Hand drücken darf ohne "beschädigt" zu werden, warum sollte das nun Angeprangerte verwerflich sein? Ex-GSG 9 -Angehörige, jetzt in der privaten Sicherheitsbranche z.T. in führender Position tätig, werben ja auch recht unverblümt mit ihrer Vergangenheit als Ausbilder in Terror-Staaten wie damals in Chile oder Saudi Arabien. Sie werben auch für Einsätze im Irak und bilden im hierzulande verbotenen kampfmäigen Schießen in der Slowakei aus - wobei die Prospekte dafür und Lehrgänge u.a. von der Bundesagentur bezahlt wurden.
Deutsche Konzerne wie S. haben seit Jahrzehnten technische Supporter/Service-Ingenieure in Wien stationiert, von wo aus sie regelmäßig nach den kerntechnischen Anlagen bzw. Prozessrechnern in Libyen und in den Irak flogen. Alles selbstverständlich mit Wissen des BND und unter Duldung eines vielfach durch Korruption in Erscheinung getretenen deutschen Bundesamtes.
Absurde Aufgeregtheit bei gleichzeitiger Duldung und Förderung des Kriegswaffenexports in Diktaturen. Man neidet wohl den Nebenverdienst, wenn man selber nebenberuflich nicht mehr erreicht als halbseidene Sicherheits-"Beratung" für die Fussball-WM oder Euro 2008 mit den dabei stattfindenen Bürger-Bespitzelungen.
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Zitat von guardian_bw
Sorry, aber selten solch einen Schwachsinn gelesen.
Aber eines stimmt natürlich: Auch der Hochbau-Ingenieur kann Pech haben und nach Arbeitslosigkeit nur einen Job als Bauhelfer bekommen. Nur macht der dann auch nur die Arbeit des Bauhelfers, und keinesfalls die Arbeit des Ingenieurs.
Und entsprechend seiner Arbeit (nicht seiner Ausbildung!) wird er auch bezahlt.
Ja, "Schwachsinn" ist es auch, wenn der Separatwachmann auf der Baustelle die Arbeit des SiGeKo übernimmt bzw. übernehmen muss, will er nicht seines Jobs verlustig werden. Wer behauptet, es werde stets (nur) "für die Arbeit bezahlt", hat wohl noch nicht lange gearbeitet. Siehe auch unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männer, In- und Ausländer für ein und dieselbe Arbeit, Besoldungsschemata im öfftl. Dienst gem. Bildungsgang, Mediziner als Taxifahrer, Promotionszulage bei S. und Versicherungskonzernen für dieselbe Arbeit, die auch Abiturienten und Leute mit Mittlerer Reife verrichten.
Es gibt aber auch "einfache" Werkschutzmitarbeiter, ohne IHK-Prüfungen etc, die direkt beschäftigt sind z.B. in einem Industrieunternehmen und wesentlich mehr verdienen als ein Werkschutzmeister von einer Bewachungsfirma. Die Branchen-Tarifverträge kennen für objektiv ein- und dieselbe Arbeit sehr große Unterschiede, wie es auch für die Berufsgenossenschaften wesentlich ist, ob der Wachmann auf der Baustelle beim Bauunternehmer (BAU-BG) oder bei einer Bewachungsfirma (VBG) auf der Lohnliste steht.
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Zitat von klaus
Zweitens, seitdem der Tarifvertrag für das Wach-und Sicherheitsgewerbe in NRW für allgemeinverbindlich erklärt worden ist haben unfaire Wettbewerber keine Chance mehr auf dem Markt, da hohe Bussgelder drohen und MA´s ihr Geld sogar noch 3 Jahre im Nachhinein einklagen könnten.
Hallo Klaus,
die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags hat nur dann einen Sinn, wenn deren Einhaltung auch überwacht wird. Eine solche findet so gut wie nie statt. Nicht einmal die öffentlichen Auftraggeber, welche in den Vergaberichtlinien eine schriftliche Erkärung über "Tariftreue" fordern, führen solche Kontrollen anhand der realen Lohnzahlungen durch. Ich kenne nur aus dem Bereich der Dt. Rentenversicherung Berichte über einige seltene Aufdeckungen.
Auch bei tarifliche Beachtung kann gemauschelt werden: Man braucht lediglich entsprechend niedrig einzustufen. Da wird der Werkschutzmeister rasch zum Separatwachmann (der froh sein muss, wieder einen Job zu haben). Dem Kunden braucht nur zu suggeriert werden, er könne auch einen Meister zum Preis eines Mannes mit 40 Stunden Absitzen einer "Unterrichtung" bekommen.
Was nun die "hohen Bußgelder" betrifft: Bei solchen Ordnungswidrigkeiten sind es max. 20 tausend, und wie die Praxis bei Strafen nach Schwarzarbeiterbeschäftigung zeigt, ist mit Stundungsansuchen oder gar Gnadengesuchen auf Nachlass zu rechnen "wg. Sicherung der Arbeitsplätze"...
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Zitat von medicus
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wenn ich das aber überschlage, dass der kläger 500,- € schmerzensgeld erhält und 600,- € belaschen soll, ist es fraglich ob es sich für ihn gelohnt hat. vieleicht zahlt seine rechtschutz den betrag oder die gdb.
Vor Gericht geschlossene Prozessvergleiche "lohnen" sich nur dann, falls überhaupt, wenn man als Kläger schlechte Karten hat oder als Beklagter eigentlich chancenlos ist. Sie lohnen sich auf jeden Fall für die eingeschalteten Anwälte.
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@ Landgraf
Es ist immer erquickend, aus berufenem Munde über gute Umgangsformen belehrt zu werden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Landgraf
Erkläre mir aber bitte, wie ein übergewichtiger Fettwanst dazu kommt, einen Menschen nur des Alters wegen abzuqualifizieren?
Der Frust von damals war rasch verflogen, es tat sich eine viel bessere berufliche Betätigungsmöglichkeit auf. Übrigens, der Gute wurde in der BW wg. Unfähigkeit nicht mehr befördert und machte sich daher in der Privatwiortschaft breit. Mein damaliger Chef, höherer Offizier a.D. wusste Bescheid und stufte diese absurde Entscheidung als Angriff gegen sich selbst ein...
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Nicht verhandelbar sind die Gerichts- und Anwaltkosten. Die volle Übernahme durch eine Streitseite ist lebensfremd. Warten wir mal die Honorarnote für den Beklagten ab, vielleicht kann er uns auch eine volle Kostenaufstellung zur Kenntnis bringen.
Siehe auch : http://www.zr1.jura.uni-erlangen.de/justizreform/e227.htm
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@ Fachkraft-H
< und viele Unternehmen wie bsp. BOSCH (in Ottobrunn) oder Thyssen Krupp suchen für Sicherheitsrelevante Führungsaufgaben "geprüfte Meister Schutz und Sicherh >
Bei einer dieser Firmen versuchte mich mein Arbeitgeber vor einigen Jahren einzusetzen. Er musste den kompletten Personalakt und meinen Lebenslauf vorlegen. Anschließend kam ohne weiteres Vorstellungsgespräch die Ablehnung meiner Person wegen zu hohen Alters. Gesehen hat man mich vorher nicht - ich aber eine Woche später per Zufall diesen Entscheidungsträger. Es war ein kleines, fettes Männchen um die 50, auf Plattfüßen daher watschelnd....
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Zitat von Trapper
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Genau deswegen ist ja das Bewachungsgewerbe im Prinzip für den Mindestlohn. Ab 2009 gilt die Freizügigkeit für Arbeitnehmer im EU-Raum. Diese müssen aber nach den jeweiligen traif-gesetzlichen Regelungen entlohnt werden und dürfen einen Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Höhe des Mindestlohnes hat damit also erstmal gar nichts zu tun.
Die GÖD zählt zu den Gewerkschaften, die dann für Arbeitgeberverbände im Diensleistungssektor aktuell werden, wenn sie mit ver.di nicht klarkommen. Ein diffuser willfähriger Haufen, die alles unterschreiben was ihnen die Arbeitgeber vorher diktiert haben.
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WER glaubt an das Märchen von der Nichtunterschreitung eines Mindestlohnes?
Da werden, wie die Baustellen-Praxis beispielhaft schön aufzeigt, einfach mehr Stunden geleistet als aufgeschrieben...
Der treffende Ausdruck "diffuser Haufen" sollte m.E. jedoch auch auf den FB 13 angewendet werden, dem die meisten der bestehenden Lohntarifverträge im Bewachungsgewerbe zu "verdanken" sind (und an die man sich häufig genug in der Praxis auch nicht zu halten pflegt, ganz einfach durch falsche Eingruppierungen).
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Zitat von medicus
wir verglichen uns auf 500,- € schmerzensgeld und er trägt 2-drittel der entstandenen kosten.
Hallo,
ist es nicht so, dass im Vergleichsfall jede Partei ihre eigenen Kosten trägt und lediglich die (geringen) Gerichtskosten aufgeteilt werden? Das ist doch vielfach die Triebfeder von Anwälten, als friedfertig sich darzustellen und in Wirklichkeit auf die Vergleichsgebühr zu spekulieren, die in gleicher Höhe wie die Streitgebühr anfällt....
Zur Haftung des Arbeitgebers: Denk mal an die armen Fernfahrer, die vom Chef in Akkord-Fahrten gehetzt werden und letztendlich die Bußgelder selber bezahlen dürfen, Flensburger Punkte eingeschlossen.
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Da bin ich wohl in ein Fettnäpfchen getreten?
Wie auch immer:
1) Die Mindestanforderung "Hauptschulabschluss" betrachte ich in der heutigen Zeit nicht als ordentlichen Schulabschluss.
2) Das Scheitern in fünf vorausgegangenen Jobs bis zum 33. Lebensjahr ist in einem mir nahestehenden Fall bekannt
3) Die Polizeiausbildung stellt jede nur denkbare Wachleute-Ausbildung weit in den Schatten
4) Ein Testergebnis von 3,8 war trotzdem kein Hindernisgrund für die Aufnahme, ein Tattoo musste jedoch entfernt werden
5) Es laufen genügend Wachleute herum, die vorher bei der Polizei waren
6) Es gibt Werkschutzmeister, die müssen ihren Abschluss verschweigen und sich als Separatwachleute verdingen (7,85)
Wenn ein junger Mensch sich für das Thema "Sicherheit" interessiert, ist das Wach- und Sicherheitsgewerbe bestimmt das letzte, dem er sich als Azubi nähern sollte. Ab Herbst wird übrigens auch die letzte Hürde abgeschafft, die "Ausbildungsbetriebe" derzeit noch überwinden müssen zur Anerkennung. Dann braucht man nicht einmal mehr einen 3-Tage-Kurs für die Ausbilder-Eignungsprüfung, und jeder Gewerbeinhaber mit einer "Unterrichtungsbescheinigung" kann und darf "ausbilden". Fragt mal Berufsschullehrer oder IHK-Beauftragte über das herrschende Chaos...
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Du solltest deinen Versuch bei der Polizei nicht grundsätzlich aufgeben!
Die Einstellungsvoraussetzngen sind Ländersache und extrem unterschiedlich. Ich kenne direkt nur die Verhälnisse in Bayern. Da wurden vor Jahren wegen "9/11" sogar die Anforderungen extrem herabgesetzt. Es gibt sogar ein "Sonderprogramm München", in das auch alte Knaben bis 34 ohne ordentlichen Schulabschluss oder in zahlreichen Jobs gescheitert aufgenommen werden. Nachteilig erscheint Vielen die Dienstverpflichtung für München mit nicht gerade idealen Wohnverhältnissen. Jedoch, sogar wenn du nach der Polizeiausbildung nicht behalten/übernommen werden solltest, kannst noch immer im Wach- und Sicherheitsgewerbe unterkommen und dann auf jeden IHK-geprüften Werkschutzmeister (fachlich) hinunter gucken...
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http://www.ihk-muenchen.de/int…ntation_am_20_02_2006.pdf
Daran kannst dich grob informieren.
Falls es noch nicht zu spät ist - verzichte darauf, lerne was Ordentliches! Mit diesem "Ausbildungsberuf" kannst nur arbeitslos oder unglücklich werden. Anders als in Handwerksbetrieben, die mindest einen echten Handwerksmeister als Ausbilder benötigen, kann im Bewachungsgewerbe praxtisch jeder halbseidene Betrieb "ausbilden". Es gibt Unternehmer, die selber nicht mehr haben als ihre 80 Stunden Unterrichtung, wenn überhaupt, und auch in praxi nicht mehr benötigen. Azubis werden immer häufiger als billige Kräfte eingesetzt bzw. dem Kunden in beztrügerischer Absicht als Fachkräfte untergejubelt. Schade um die verlorene Zeit. In wenigen Jahren wird gem. EU-Freizügigkeitsregelungen der Markt zusätzlich überschwemmt werden von Leuten, die vielleicht gerade mal etwas lesen und schreiben können...
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Zitat von bushido
Hallo,
trotzdem verwechselst Du die Meinung mancher Chefs mit dem Begriff aus der rechtssprache: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Dieser Begriff ist eben nur, wie einer der Vorposter schon schrieb, relevant wenn ich ein Gewerbe anmelden möchte.
Ansonsten ist es entscheidungssache der Firma im einzelnen.
Der einzige Bereich wo dieser Begriff auch eine relevanz im Angestellten Bereich hat ist bei der Geld - und Wertpapierverarbeitung oder beim DuW Transport.
Gruß
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Leider muss ich dir widersprechen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Auftraggeber/Kunde vom Sicnherheitsunternehmen den Nachweis nicht nur keiner Eintragungen im Strafregister der eingesetzten Mitarbeiter verlangt, sondern auch eine Schufa-Selbstauskunft; in Einzelfällen auch den Auszzug aus dem Schuldnerverzeichnis. Einige Großkunden, wie z.B. die Landeshauptstadt München oder der Freistaat Bayern verlangen darüber hinaus noch eine Erklärung des Mitarbeiters, "nicht an die Lehren des L. Ron hubbard zu glauben und mit Scientology nichts zu tun zu haben". Außerdem gibt es seit Jahrzehnten Missbrauchsversicherungen, die ebenfalls Wert legen auf "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" der Mitarbeiter des Versicherungsnehmers.
Nicht ohne Hintergrund wurde auch das bundesweit umfassende Insolvenzregister eingeführt mit Einverständnis der sonst so peniblen "Datenschutz" - Beauftragten, damit nicht nur jeder potentielle Arbeitgeber und dessen Kunden, sondern auch jeder Nachbar und Arbeitskollege nachgucken können!
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Hallo Frank,
"Dummfug hoch drei"?
< Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben (§ 304 I InsO).>
Der Fragestelle berichtet nur von "Pleite gemacht", daher durfte Verbraucherinsolvenz unterstellt werden. Empfehle dir übrigens, wenn du schon mit Breitseite vorgehen musst, dich der juristischen Terminologie zu bedienen oder zumindest einen Versuch dazu erkennen zu lassen.
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen auch simple Türschließer und Schrankenöffner als unzuverlässig für den Job eingestuft wurden, sobald Insolvenzdaten, aus welchen Gründen auch immer, zugänglich waren. Im Gegensatz dazu konnten Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis, die nicht unbedingt auch Insolvenzdaten beinhalten, als weniger bedeutsam für die Zuverlässigkeit angesehen werden. Pfändungen oder eidliche Vermögensangabe lassen immerhin den Schluss auf Schadenbereinigung zu. Insolvenzen haben im Regelfall, besonders bei den Privaten, das Drücken vor Schadenregulierung zum Gegenstand. Das hat auch mit deinen "sozialkritischen" Anmerkungen nichts zu tun. Niemand ist gezwungen über seine Verhältnisse zu leben. Mir persönlich wäre jeder Bewerber mit einem Berg voll offener Schulden lieber als einer, der sich durch "Wohlverhalten" von seinen Verpflichtungen drücken möchte. Dass nun aber so Viele zur Verbraucherinsolvenz verführt bzw. falsch beraten werden, macht das Thema so schwierig. Hast mich verstanden, Sicherheitsexperte?
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GWTSchreck
< Man müsste doch sagen dürfen was wirklich los ist. >
Klar doch, und den Wahrheitsbeweis kannst auch antreten! Sei dann aber im Klaren, dass du auf eine Schwarze Liste gesetzt wirst, auch von der Konkurrenz (!), nach dem Motto "Geliebt ist der Verrat, nicht der Verräter".
Hatte im Vorjahr selber so einen Fall. Der Staatsanwalt beantragte Strafbefehl wg. vier "Beleidigungen" zu je 30 Tagessätze, bekam (Mengen-) Rabatt mit Endsumme 90 Tagessätze, und nach Einspruch wurde das Strafverfahren vom Amtsgericht eingestellt...
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Dienstanweisung an das Bewachungspersonal und Dienstleistungsvereinbaruzng zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind zwei Paar Schuhe. Wer sich auf die "Dienstanweisung" stützt und daraus ableitet, gewisse, angeordnete Tätigigkeiten nicht ausführen zu müssen, der kann schneller ausgetauscht werden als er zu denken vermag. Um Berufsgenossenschaften braucht man sich keine Sorgen zu machen. Die quer durch die Bank froh, wenn sie in Ruhe gelassen werden und geben dies auch genügend deutlich zu erkennen durch ihre sträfliche Vernachlässigung der Präventionsaufgaben.
Habe selber auch schon "so nebenbei" Autoklaven überwacht, auf Produktionssituationen reagiert oder sogar die Arbeit des hoch bezahlten SiGeKo wahrgenommen. Bis auf das noch stärker gewordene Gefühl der Ausbeutung und Schlechtbezahlung waren dies aber interessantere Tätigkeiten als stumpfsinniges Herumlaufen mit dem Deister.
Die eingangs mit aufgeworfene Frage in Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung kann auch alleine im Bewachungsumfeld geklärt werden, dazu bedarf es keiner "berufsfremden" Nebentätigkeit bzw. Ausschöpfung der Anwesenheitszeit. Ein Großteil sämtlicher Bewachungsaufträge sind im Kern ohnedies nichts als (illegale, d.h. ohne AÜG-Erlaubnis ausgeübte) Arbeitnehmerüberlassungen. Einklagemöglichkeiten beim Auftraggeber sind möglich und wurden auch schon erfolgreich praktiziert (u.a. bei Mercedes oder ZDF/Mainz). Es git einige wenige Kriterien, die das de facto Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftraggeber nachweisen lassen. Die Frage ist nur, ob der Mann damit glücklich wird.
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@ Zeitwesen
Direkte Alarmaufschaltung zur Polizei ist doch eher die Ausnahme als die Regel. Ich kenne kein großes Industrie-oder Behördenobjekt, wo dies vorgesehen ist. Auch bei allen mir bekannten Großbanken geschieht dies im Einbruchsfall nicht. Wenn die Polizei und/oder Feuerwehr verständigt wird, hat der Alarm doch schon eine Reihe vom Maßnahmen zur Folge gehabt. Nur Dummköpfe oder nicht Eingewiesene unter den Wachleuten melden trotz "Fehlalarm" weiter. Aber auch dies muss nicht unbedint zu einer Rechnung führen; ich kenne genügend Fälle, in denen herbei eilende Einsatzkräfte froh waren über die Abwechslung, sie wären sonst bei der (kostenlosen) nächtlichen Lektüre der aktuellen Tagespresse eingeschlafen...
Dass ein Wachmann selbst in einen Einbruch verwickelt sein kann, ist ebenfalls keine Seltenheit. Es gab sogar den Leiter des gesamten Sicherheitswesens einer großen Flughafen-Betriebsgesellschaft, der gemeinsam mit dem BR-Vorsitzenden Kopf einer Einbrecherbande war. Und der ehemaliger Niederlassungsleiter einer großen, sehr großen Wach- und Sicherheitsfirma hat nach seiner 2-jährigen Knastpraxis wieder einen schönen Verwaltungsjob im Sicherheitsgewerbe bekommen. Vielfach erfährt die Polizei auch gar nichts von Dienbstählen und Einbrüchen. Bei einer Frankfurter Großbank war es verboten, die Polizei zu verständigen nach Laptop-und Kameradschaftsdiebstählen.
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Eine objektive Beurteilung ist nicht möglich.
Es kann in der Tat als Ausschließungsgrund gewertet werden, wenn die "wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geordnet sind".
Wo dies anfängt, bleibt dem Entscheidungsträger vorbehalten - sofern es sich um eine unselbständige Beschäftigung handelt.
In der Praxis vielfach genutz wird der "Insolvenz-Pranger" im Internet, an den jeder Insolvenzantragsteller von Amnts wegen rascher gestellt wird als als die Schufa es erfährt. Wer dort aufscheint, hat in der Regel keine Beschäftigungschance im Wach- und Sicherheitsgewerbe, auch bei jenen Arbeitgebern, die selber kurz vor der Pleite stehen und bei denen es jeden Monat einen Kampf gibt um pünktliche, dem LTV entsprechende Lohnzahlungen.
Die Phalanx der "Schuldnerberater" und am Hungertuch nagender Rechtsanwälte ist natürlich daran interessiert, Schuldner möglich rasch und ohne Aufklärung über die wahren Folgen in die Privatinsolvenz zu treiben. Dabei ist ihnen fast jedes Mittel recht, vor allem Lügen und Halbwahrheiten. Manche Tussies aus Sozialämtern etc. wissen es aber auch nicht besser. Gefährlich sind Rechtsanwälte, denen vom Anwaltsverein die Mandanten zugeteilt werden. Das bringt Geld von der öffentlichen Hand, ohne das man seine Küchenbüro-Klitsche schließen müsste. Ein dermaßen gebrandmarkter Stellenbewerber sollte daher, falls Kundenauflagen nicht explizit dagegen sprechen, auch noch nach anderen Kriterien beurteilt werden. Der Arbeitgeber-Mehraufwand bei der Lohnabrechnung ist zu vernachlässigen trotz gegenteiligen Behauptungen. Eine Zigarettenpause weniger bringt schon den Ausgleich..
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http://www.focus.de/jobs/beruf…erwachung_aid_267013.html
Mich würden Meinungen aus der Kollegenschaft interessieren, die, abgesehen von der angeblich verbotenen heimlichen Überwachung, die Massnahmen an sich beurteilen.
Was ich nicht verstehen kann:
a) "Heimliche" Überwachungen per Videokameras sind auch in zahlreichen Personenaufzügen von Verwaltungsgebäuden vorhanden, d.h. vom Kabinendach eines Fahrstuhls herab erfolgen Übertragungen zu Monitoren.
b) Wenn Mitarbeiterinnen stundenlang herum schwätzen etc und dies gemeldet wird - wo ist da eine Verletzung der Privatsphäre? Sollte in der bezahlten Arbeitszeit nicht auch gearbeitet werden?
Keine Ahnung, welche Sicherheitsfirmen hier involviert sind. Die bisher veröffentlichten Berichte lassen Professionalität vermuten, man spricht auch von "Stasi-Methoden". Etwas gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter? Habe in den vergangenen vier Jahre eine ganze Reihe davon persönlich kennengelernt, auch in Behörden (!), für die sie nach der Wende nicht direkt eingestellt werden durften. Die sich nun so aufplusternden "Datenschützer" haben Bespitzelung und Schnüffeleien im Auftrag der FIFA-Fußball-WM 2006 ja auch zugelassen auf Grundlage gefälschter oder überhaupt nicht vorhandener Einverständniserklärungen der Betroffenen. Sie lassen auch zu, dass US-amerikanische Mafiosi Einblick nehmen können in DV-gespeicherte Daten eines Innenministeriums u.s.w.