Beiträge von Senator

    Klar war der Post der Polizei mit dem Begriff "Nafris" unglücklich und hat das auch inzwischen eingeräumt.


    Nichtdestotrotz haben die Polizeibeamten und auch die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter in Köln einen verdammt guten Dienst gemacht!!!Leider wird dieses mal wieder viel zu schnell vergessen. Wenn da aus Erfahrungswerten heraus vermehrt Nordafrikaner und nicht die Oma Krause aus der Nachbarschaft kontrolliert werden halte ich dieses für gut. Ich finde es peinlich wenn Politiker wegen eines vielleicht falsch gewählten Begriffes einen solchen Aufriss machen und die Arbeit der Sicherheitskräfte schmählern.

    Hallo Dodger67,


    wenn du, wie von @Artanis gut beschrieben, einen Antrag auf Übernahme des Resturlaubes gestellt hast darf dein Arbeitgeber deinen Resturlaub nicht verplanen (findest du auch im Bundesurlaubsgesetz).


    Solltest du dieses nicht gemacht haben sieht es schlecht aus. Die meisten Arbeitgeber zahlen dann mit dem Januargeld die Urlaubstage aus wobei dieses nach dem Bundesurlaubsgesetz nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnis erlaubt ist und der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann. Bei anderen Arbeitgebern verfallen diese und bei wieder anderen wird dieser direkt ab 1. Januar automatisch genommen.


    Da du aber geschrieben hast das du länger erkrankt warst dürfte dein Urlaub automatisch aufs Folgejahr übertragen zu sein. Allerdings gibt es ein Urteil des BAG nachdem Langzeiterkrankte ihren Resturlaub aus dem Vorjahr zeitnah und direkt nach der Gesundung zu nehmen haben. Ich denke mal das sich dein Arbeitgeber darauf bezieht.


    Ich würde die bittere Pille so schlucken und die 3 Tage Urlaub so nehmen. Oder willst du deswegen einen betrieblichen Unfrieden haben? Sehe zu das du dieses Jahr deinen Urlaub gut geplant nimmst, denn wie schon oben beschrieben ist die Auszahlung von Urlaubstagen ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtskonform.

    In der "normalen" Dienstwoche kommen wir so schon auf 84 Stunden,


    Das Arbeitszeitenschutzgesetz greift hier voll. Maximale wöchentliche Arbeitszeit sind auch bei uns 60h in der Woche. Klar kann es schon mal vorkommen das im Notfall mal eine Schicht mehr dazu kommt, aber das planen von 84 Stunden Wochen halte ich für sehr fragwürdig.



    Meines Wissens gilt hier in NRW doch eine max. Arbeitszeit von 228h oder leige ich da falsch?


    Im Manteltarifvertag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland findest du im § 6 Abs. 1.4 das die monatliche Regelarbeitszeit wie folgt ausgedehnt werden kann: ab 01.01.2016 bis zu 228 Stunden


    Somit ist es bundesweit gültig.



    Oft kommen dann kurz vor Feierabend noch Einsätze rein, die die 12h natürlich auch überschreiten aber am nächsten Morgen muß man pünktlich da sein, egal ob die vorgesehene Ruhezeit eingehalten wird. (egal ob nun 11h oder 9h )


    Hier würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Es bringt ihm ja auch nichts wenn unachtsame und übermüdete Sicherheitsmitarbeiter Dienst tun. Sollte es nichts bringen eventuell es einmal ratsam die Berufsgenossenschaft zu informieren.


    Oder noch besser... suche dir eine Firma die solche Praktiken nicht oder nur im absoluten Notfall umsetzt.

    Bei öffentlichen Gebäuden gibt es meistens einen Brandschutzbeauftragten. Versuche doch bei einem Gespräch mit dem deine Fragen zu stellen. Des weiteren sollten bei feuergefährlichen Arbeiten (trennen, schleifen flexen, schweißen, usw.) eine s.g. "Schweißerlaubnis" vorliegen und eine Kopie der Brandwache vorliegen. Sollte es wieder erwarten keinen Brandschutzbeauftragten geben versuch es über den Bauleiter.


    In der Praxis werden die Auflagen für eine Brandwache von der Brandschutzversicherung des Gebäudebetreibers gefordert wenn die Brandmeldeanlage nicht voll funktionstüchtig arbeitet. Also könntest du auch von dieser Seite her noch genauere Informationen bekommen.
    Sprich der Facility Manager oder die Liegenschaftsverwaltung.


    Eine genaue gesetzliche Regelung wie du sie dir wünscht gibt es leider nicht, zumindest ist mir als Brandschutzbeauftragter keine bekannt. Es gibt da nur die Vorgaben von den Versicherungen und auch einige von den Berufsgenossenschaften.

    Interessant wäre noch in welchem Bundesland du arbeitest. Da ich in Hessen arbeite kann ich dir sagen das hier bei 12h Schichten die Pausen voll bezahlt werden.
    Geregelt ist das im § 6 des Manteltarifvertag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen.


    Zitat

    § 6 Pausen
    Bei gewerblichen Arbeitnehmern werden die Pausen bei täglichen Arbeitszeiten von über 10 bis zu 12 Stunden voll bezahlt.

    Hallo liebe Kollegen,


    bin auf der Suche nach einer gebundenen Ausgabe des Fachbuches:


    Die 103 Geheimnisse der Entwendungstechniker
    (Das Fachbuch zum Thema Ladendiebstahl für Detektive und den Einzelhandel)


    Autor: Claus Endress
    ISBN: 978-3-000310393
    Datum der Erstveröffentlichung: 2010


    Leider ist das Buch über den Fachhandel nicht mehr zu bekommen und ich konnte auch im Internet keine gebrauchte Version finden. Eventuell hat ja jemand von euch noch das Buch bei sich rumliegen und möchte sich davon trennen. Ich würde mich freuen...

    Hab arg mit mir gerungen wie ich entscheiden würde als Schöffe. Hab mich dann für einen Freispruch entschieden. Klar kann man Leben nicht gegen Leben aufwiegen, aber hier habe ich mich für das "kleinere Übel" entschieden.

    Ich halte es für durchaus denkbar das bewaffnete Sicherheitskräfte in Zügen eingesetzt werden, ob dieses allerdings umzusetzen ist halte ich auch für sehr schwierig. Allerdings nicht in zivil, sondern uniformiert. Die Abschreckung vor Uniformierten Sicherheitskräften halte ich für wirkungsvoller als Zivilkräfte. Grade im Bereich der Kleinkriminalität, und Vandalismus.