Beiträge von MartinL

    Danke für die Erinnerung an diesen Thread. :thumbup:

    (zweites Gerät in Planung, um die dauernde Einrichterei in der Dienstwohnung für das Gerät in der nächsten Zeile einzusparen, ausserdem ist lüfterlos genial!)

    Said & Done...


    Zotac ZBOC CI660 Nano mit i7 Quadcore

    https://www.zotac.com/de/product/mini_pcs/ci660-nano#spec


    Dazu eine Samsung EVO 860 mit 1 TB und 32 GB DDR4 RAM.

    https://www.samsung.com/de/mem…-5-inch-ssd/MZ-76E1T0BEU/

    https://geizhals.de/kingston-h…4s14ibk2-32-a1408221.html

    https://www.hyperxgaming.com/d…ity=16GB&Kit=Kit%20of%202


    :love:


    Damit sollte endlich Youtube auch bei 720p und 1080p mit 60 FPS nicht mehr ruckeln, so wie derzeit... :evil:

    Damit wird der Laptop aus #3 oben künftig nur noch für Schulungen eingesetzt.

    Und das ganze natürlich schön vor Publikum.


    Das ist doch wunderbar.


    Verwende exakt die Methode, die sie Dir gegenüber angewendet hat:


    Sage laut, was sie grade tut. Beispiele: "Sie begehen grade Hausfriedensbruch! Sie begehen grade Sachbeschädigung! Sie begehen grade eine Körperverletzung!"

    Sage laut, was sie lassen bzw. machen soll. Beispiele: "Hören sie mit den Sachbeschädigungen auf! Verlassen Sie das Gebäude! Verhalten Sie sich ruhig bis die Polizei kommt! Kratzen Sie mich nicht!"

    Sage laut, was Du machst, wenn sie es nicht lässt. Beispiele: "Ich werde Sie festhalten, wenn Sie meine Anweisungen nicht befolgen! Ich werde Sie herausdrängen, wenn Sie meine Anweisungen nicht befolgen! Ich werde Sie bei Notwendigkeit fixieren, wenn Sie meine Anweisungen nicht befolgen bzw. die Sachbeschädigung/den Hausfriedensbruch fortsetzen! Ich übe hier das Hausrecht aus!"

    Sage laut, dass Du jetzt tust, was Du angekündigt hast. Beispiel: "Ich setze jetzt meine angekündigte Maßnahme um, bleiben Sie vernünftig und ruhig und folgen Sie meinen Anweisungen!"

    Sage laut, dass sie mit dem aufhören soll, was nicht erwünscht ist, damit Du mit Deiner Maßnahme aufhören kannst.

    Dazu gehört z.B. auch "Hören Sie auf, mich zu kratzen, sonst werde ich das unterbinden!"



    Schön vor "Publikum" bzw. Zeugen. Eine bessere Situation kann es IMHO gar nicht geben. Incl. eventueller Handyaufnahmen, die damit "automatisch" zu Beweismaterial zu Deinen Gunsten werden.


    Das ist das Gleiche wie Demonstranten mache, die laut skandieren "Wir sind friedlich, was seid Ihr?", wärend sie von der Kamera ungesehen an die Schienbeine der vor ihn stehenden Polizieten treten. Da geht es häufig einfach um eine geeignete und für einen vorteilhafte Aussenwahrnehmung durch Dritte, die in Deine Karten spielt.


    Sich leise, möglichst unauffällig und damit letztendlich "verzweifelt" gegen eine sich lautstark wehrende Person durchsetzen zu wollen ist mehr oder minder unmöglich und Du kannst eigentlich nur verlieren und als "Der Böse" dastehen. Du bietest diesen Menschen in diesem Fall eine perfekte Plattform, ihre "Version" darzustellen. Das durchbrichst Du damit, wenn Du in der Situation als der Vernünftige erscheinst, der im Recht ist und berechtigte Maßnahmen zum Schutze aller durchsetzt. Dazu gehört eben auch, dass die dumpfe Masse, die drumrumsteht und von allem nur die Hälfte mitbekommt Deine Sicht der Dinge als aktuelle Tatsachen ansieht. Dazu gehört bei Bedarf auch eine für alle deutlich hörbare Kommunikation.


    Ich habe dabei nach Möglichkeit auch noch ein "Bitte" verwendet, so dass daraus ein "Bitte hören sie mit xxx auf!" wurde. Das kann man bei Bedarf auch noch um ein oder zwei Eskalationsstufen erweitern, im Sinne von "Ich bitte sie noch einmal, mit xxx aufzuhören!", mit Erklärung was Du im Falle des Nichtbefolgen tuen wirst. Und vor Umsetzen der angekündigten Maßnahme noch ein letztes "Ich fordere Sie jetzt das letzte Mal auf, xxx zu tun!".


    Damit löst Du die Mechanik, die in diesem Fall gegen Dich angewandt wurde auf und kehrst den Spieß um.


    Wenn die Person dabei selber zetert und rumschreit, gelegentlich ein "Bleiben Sie bitte ruhig!" o.ä. einstreuen.


    Das Ganze ist natürlich gewöhnungsbedürftig. Die ersten Male habe ich mich zur Anwendung dieser Methode zwingen müssen, da mir das selber recht unangenehm war, da den Showmaker zu spielen. Da ich aber gemerkt habe, wie sich die Darstellung von Zeugen zu meinen Gunsten verändert hat, bin ich mittlerweile großer Fan davon geworden. Wenn man es schafft, in der Situation möglichst ruhig zu bleiben und das einströmende Adrenalin unter Kontrolle zu behalten (immer dran denken: Adrenalin wegatmen) und damit - insbesondere auch durch das eigene, strukturierte und deutlich kommunizierte Vorgehen - vernünftig und kontrolliert zu wirken, gewinnt man dadurch viel. Letztendlich sagt man eigentlich auch "nur" laut, was im eigenen Kopf im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der eigenen Maßnahmen sowieso vorgehen sollte. Das trägt IMHO zur eigenen Beruhigung bei, zumal man beim Formulieren bevor man es laut sagt noch eine weitere Gelegenheit hat, darüber nachzudenken.




    Ich fasse Personen nur an wenn wirklich Not ist.

    Das sollte eigentlich eine Grundregel sein. Bei manchen Vollidioten ist es halt leider notwendig.



    Eleganter wäre es die Oma einfach raus zu drängen.
    Stell dich vor die Oma und nimm ihr die sicht mit deinem Körper, dann langsam in die Richtung bewegen wo sie hin soll.

    Anfassen nur im Notfall, dann am besten auch nur kurz.

    Wenn möglich, ist das ein guter Ansatz.


    Das kann natürlich dazu führen, dass die Person von ihrem eigentlichen Ziel (hier z.B. das Zerstören der Computer) abrückt und sich ihre Gewaltausübung auf Dich fokussiert. Das ist insofern gut, weil Du damit eine noch bessere Begründung zur Ausübung von Notwehr erhältst (gleicher Grundsatz wie oben: Deutlich und laut kommunizieren: "Fassen Sie mich nicht an! Kratzen Sie mich nicht! Ich werde mich beim nächsten körperlichen Angriff wehren (und die notwendige körperliche Gewalt einsetzen, bitte machen Sie das nicht notwendig)! Hören Sie damit auf, ich möchte das nicht!"


    Guter Vorschlag, ehrlich...

    Funktioniert bei mir leider nicht so ganz...

    Bei 168 cm Körpergröße (inkl. Bauchansatz)

    Wenn die Person selber 28 cm kleiner ist als Du?

    Das würde durchaus funktionieren.


    Allerdings funktioniert das nicht, wenn man selber schon im vornherein sagt, dass das nicht funktionieren wird (Stichwort Selbstbewusstes Auftreten).


    Wenn man Maßnahmen ankündigt, sollte man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst in der Lage sein, diese Maßnahmen auch durchzusetzen - oder es zumindest glaubwürdig zu versuchen.


    Dazu gehört ein gewisses Training.


    Ansonsten sollte man bei dem bleiben, was man glaubwürdig durchführen kann. Das wäre in dem hier angeführten Fall die Polizei mit der gebotenen Dringlichkeit und ausreichend sachlich zu alarmieren und Personen im Umfeld der Angreiferin zu evakuieren und die Person bei einer eventuellen Flucht so lange zu verfolgen, bis die Polizei sie ergreifen kann. Am Ende sind Personen wichtiger als ein paar kaputte Computer und dafür muss man nicht sich oder andere in unnötige Gefahr bringen, wenn man sich nicht in der Lage sieht, die Situation mit ausreichender Erfolgsaussicht und nur (nach innen und aussen vertretbarem,) verhältnismäßigem Einsatz von Gewalt zu beenden.


    Wie das dann auf die Kundschaft in der Bank wirkt, ist eine andere Sache.

    (Neckarwestheim) GKN 2 wird 2022 abgeschaltet.......deswegen wird auch "nur" noch ein simpler Wachmann gesucht (siehe Stellenanzeige)


    Ebenso deine Stelle in Greifswald (Lubmin) das ist bereits abgeschaltet


    und enstpricht genau dem, was ich bereits sagte....Nachtwächter und nicht mehr

    Und Du meinst, weil da jemand einen Schalter umlegt und am anderern Ende kein Strom mehr rauskommt, ist das Ding nicht mehr zu sichern?


    Der komplette Rückbau auf Strahlungsfreiheit dauert so zwischen 10 bis 20 Jahre.

    1x leistungsfähiger PC (mal gedacht zum gelegentlichen Spielen, seit langer Zeit irgendwie aus Zeitmangel unbenutzt)

    1x lüfterloser Mini PC / Nettop zum abendlichen Surfen ohne nerviges Lüftergeräusch (zweites Gerät in Planung, um die dauernde Einrichterei in der Dienstwohnung für das Gerät in der nächsten Zeile einzusparen, ausserdem ist lüfterlos genial!)

    1x Laptop für die Durchführung von Schulungen und für die Dienstwohnung, dort derzeit im Einsatz i.V.m. einem Beamer und 3,5m Bilddiagonale 8)

    1x Laptop/Tablet Convertible, für den Fall das das Gerät eins drüber oder eins drunter mal ausfällt

    1x iPad für Aufklärung/Recherche/Unterwegs

    2x Smartphone (neueres Gerät aus Sicherheitsgründen ohne gespeicherte Kontaktdaten; älteres Gerät als Backup bzw. Speicher für die Kontakte)

    (plus ein paar Diensttelefone je nach Auftrag)

    2x NAS-System zur Datensicherung, das Dritte ist in Planung


    Und seit Neuestem: 1x großer 4k Fernseher (seit 9 Jahren TV-Abstinenz..., aber hey, es war ein Sonderangebot, das man nicht ausschlagen konnte), weil da Netflix und Youtube auch auf hoher Auflösung und mit 60 Hz flüssig laufen, während das auf den anderen Geräten auf der Liste (bis auf #1) nicht wirklich ruckelfrei klappt (deswegen nehme ich das Ding mal mit auf die Liste, da es nicht als TV eingesetzt wird, sondern Teile der PC/Laptop/Nettop-Funktionalität übernimmt).


    Bin ich jetzt offiziell ein Nerd, so wie Fynnarium? :saint::thumbup:

    Ich denke nicht das Arbeitsschutz und dessen Einhaltung etwas mit "Rache" zu tun hat?

    Nein, aber anonyme Anzeigen mit dem Hintergedanken...



    Warum sollte ich z.B eine Sicherheitsfirma "einfach so" verlassen.

    ...dann schon so ein bisschen.


    Hast Du Rückgrat, dann kündige der Geschäftsleitung nach den gescheiterten Gesprächen an, dass Du die problematischen (und offensichtlich nicht gelösten) Themen zur Überprüfung an die zuständigen Behörden melden wirst, damit da eine offizielle Überprüfung und Einschätzung erfolgt.


    Hast Du es nicht, such' Dir einfach einen neuen Arbeitgeber, der es besser macht.


    Ansonsten treffen alle Punkte zu, die Holmeise bereits genannt hat.

    Deine Frage am Ende des ersten Beitrages war aber eine andere.


    Wenn es Dir um die Urlaubstage geht:


    Gesetzlicher Mindestanspruch sind 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.

    https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html


    Das auf eine 7-Tage-Woche hochgerechnet sind 28 Tage. Demnach habt ihr mit Euren 32 Tagen zumindest einen über dem gesetzlichen Minimum liegenden Urlaubsanspruch.

    Wenn das in Deinem Arbeitsvertrag so geregelt und von Dir unterschrieben ist und kein Tarifvertrag etwas anderes festlegt, ist das rechtens.


    Aber die Regelung ansich ist letztenlich zweitrangig, Dir werden ja die Urlaubstage ausgezahlt und Du willst sie nicht als Freizeit nehmen.

    Nun stellt sich mir die Frage wie mein AG auf diese Zahl gekommen ist ..

    Da nur Du Deine tatsächlichen Einsatztage pro Woche (sicherlich keine 7), Deine tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und damit auch den durchschnittlichen Tagessatz und Dein konkretes Kündigungsdatum kennst ("im Juni" - Anfang, Mitte, Ende?), wie sollen wir Dir da helfen?


    Einen wie auch immer gearteten Taschenrechner (App, Bordmittel von Windows) hast Du vermutlich, wenn Du diesen Beitrag im Internet verfassen kannst.

    Als Laie vorher kaum zu wissen.

    Nur bist Du eigentlich schon kein "Laie" mehr, wenn Du vorher die Waffensachkunde für Sportschützen erworben hast. Denn dann sollte man sich eigentlich auch schon mit Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift beschäftigt haben. Eigentlich...


    ...aber Sachkundeschulungen für Sportschützen liefern meist noch ein traurigeres Bild ab als die für Bewacher.


    2. Schießen kann ich sowohl mit Lang als auch mit Kurzwaffen auch in Stresssituationen. War Zeitsoldat und als solche auch als Sicherungssoldat im Auslandseinsatz wo es auch leider zu dem ein oder anderen Feuergefecht kam....zudem noch aktiver Reservist. (also das kleinste Problem)

    Aus langjähriger Erfahrung (sowohl als Soldat als auch als ziviler Berufswaffenträger): Nein, kannst Du nicht. Und das ist häufig auch kein "kleines" Problem.


    Insbesondere die, die meinen, sie könnten das schon alles, sind auf Waffensachkundeschulungen eher das größere Problem.


    Kurze Begründung: Der Schusswaffeneinsatz als Zivilist im Rahmen der Notwehr und Nothilfe ist eine vollkommen andere Welt als ein militärisches Schiessen, sei es nun nach klassischer Schiesslehre oder nach nSAK. Eine militärische Schiessausbildung ist im zivilen Umfeld ziemlich unbrauchbar und stehen dem Erlernen der wichtigsten Fähigkeiten für den zivilen Berufswaffenträger eher im Weg, weil man sie erst mühsam "umprogrammieren" muss. Und auch zivile Schusswechsel sind eine vollkommen andere Welt als militärische Feuergefechte.

    Im Übrigen lässt auch bei der Bundeswehr der sichere Umgang mit Schusswaffen noch einiges zu wünschen übrig, der jährliche Bericht zu Vorkommnissen mit Waffen und Munition spricht da eine recht deutliche Sprache.


    Ich kann Dir in 4-5 Minuten auf dem Schiessstand beweisen, dass Deine Ausbildung nicht ausreichend ist.

    Zumindest wenn man das Berufswaffentragen ernst nimmt und nicht - wie die meisten Sicherheitsunternehmen mit bewaffnet eingesetzten Mitarbeitern - als Berufswaffenspazierentragen sieht.


    Das ist aber nicht Dein "Fehler" oder durch Dich verursacht, das liegt einfach in der Natur der Sache, dass die Waffenausbildung bei der Bundeswehr noch lange nicht da ist, wo sie sein könnte und dass das zivile Berufswaffentragen ein vollständig anderes Tätigkeitsumfeld darstellt und dafür andere Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt.

    3. Fragenkatalog Bundesverwaltungsamt. Auf eine schriftliche Anfrage beim BVA bekam ich die Antwort, man könnte mir nicht sagen ob der Fragenkatalog sowohl für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger in Frage kommt. Dazu müsste ich mich an die Landesbehörde wenden!

    Was natürlich Bullshit ist.


    Hierzu wieder ein Zitat der WaffVwV:


    Zitat

    7.3 Die Sachkundevermittlung und -prüfung (u.a. für nichtorganisierte Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen) kann sich – je nach Antrag – auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) oder auf eine umfassende Sachkunde beziehen. Der Regelfall dürfte die Kombination Kurz- und Langwaffen sein, es sei denn, dass sich das Bedürfnis nur auf eine Waffenart bezieht.


    Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnisse nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden, die der Prüfling angibt. Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z.B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten.


    Die Prüfungsausschüsse nach § 2 AWaffV legen der Prüfung den vom Bundesverwaltungsamt (BVA) herausgegebenen Fragenkatalog zugrunde.

    Das Zitat brauchen wir auch gleich nochmal für eine Deiner Fragen weiter unten.


    Richtig ist, dass die für den Lehrgangsveranstalter zuständige lokale Waffenbehörde dessen Schulungskonzept, Lehrgangsinhalte und Prüfungskonzeption im Rahmen der Anerkennung prüft und genehmigt. Das ändert aber nichts am Umstand der Vorgabe aus der WaffVwV, dass die Fragen aus dem Fragenkatalog kommen müssen.


    Die wirklich neue Info ist lediglich das es beim Ablegen der Sachkunde für Berufswaffenträger dann eine Unterscheidung in Lang und Kurzwaffen gibt.

    Auch das is eigentlich keine neue Info, denn die Regelung der Nr. 7.3 WaffVwV (siehe Zitat oben) gibt es in schriftlicher Form seit 2012 und war bereits vorher gelebte Praxis (da in ähnlicher Form auch in der alten Verwaltungsvorschrift enthalten).



    Reicht es dann bei der Prüfung anzugeben das man für beides geprüft werden möchte. Oder ändert sich dadurch grundsätzlich auch die Unterrichtung?

    Natürlich ändert sich auch die Unterrichtung, da dann auch ein wenig mehr auf Langwaffen eingegangen werden muss, sowohl in Theorie als auch in den praktischen Übungen und im Schiessen.

    Sinn ergibt es absolut, beides zu prüfen, weil der Zusatzaufwand nicht gigantisch ist, aber die Realität sieht da leider oft anders aus:


    Manche Sicherheitsunternehmen unterrichten ihre Mitarbeiter absichtlich sogar nur auf explizit ein einziges Kurzwaffenmodell und schreiben das auch so in das Sachkundezertifikat, so dass wechselnde Mitarbeiter bei anderen dann für sie zuständigen Waffenbehörden manchmal sogar Probleme bekommen, wenn die neue Dienstwaffe nicht exakt diesem Modell entspricht.


    Manche Sachkundevermittler für Berufswaffenträger sparen sich die Anschaffungskosten für Langwaffen (zu den eigentlichen Waffen kommen dann ja noch (ggf. deutlich) größere Waffenschränke, teurere Munition, ggf. Zubehör) und haben ggf. keine Schiessstände, die für Langwaffen zugelassen sind in ihrer Nähe verfügbar. Dann bieten sie entweder keine Langwaffenausbildung an, oder es wird mit Langwaffen im Kurzwaffenkaliber oder - noch besser - Kleinkaliber geschossen und dann der Stempel "Berufswaffenträger" verteilt... das ist IMHO schon jenseits von grenzwertig.

    Von einer fundierten (Anfangs)Ausbildung im Umgang mit Langwaffen im dienstlichen Kontext kann man da natürlich nicht im Ansatz sprechen.


    Die neueste, mir ehrlich gesagt bis vor kurzem noch nicht bekannte Konstellation ist:


    Der Sachkundeanbieter behauptet, er müsse für Berufswaffenträger die auch an/für Langwaffen geschult werden wollen, von seiner Behörde vorab eine "Genehmigung" erhalten und dürfe das nicht einfach so. Dazu muss ein Bedürfnis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
    Das ist natürlich auch Bullshit, entweder von Seiten der Behörde (was ich irgendwie nicht glauben will) ode von Seiten des Lehrgangsträgers (schon eher glaubwürdig), denn es gibt keinerlei Beschränkungen, was an Sachkundeinhalten vermittelt werden darf und was nicht.

    Teilnehmer an einem Waffensachkundelehrgang sind der Behörde vorab lediglich bekannt zu geben. Da geht es aber "nur" um Personendaten, nicht aber um den Umfang der zu vermittelnden Sachkunde.

    Und dass die Behörde da eine Beschränkung fordert ist insofern unrealistisch, da das bedeuten würde, dass sie ggf. meint zu wissen, was sie da tut und dass die vermeintlich "gefährliche" Langwaffenausbildung nichts für jeden ist. Dem widerspricht der Umstand, dass bei der vermeintlich behördlich genehmigten Schulung die "Langwaffenausbildung" aus 6 abgegebenen Schuss .22 lfB aus einer Einzelladerrepetierlangwaffe besteht...


    Kurzum: Wenn der Lehrgang von Deinem Arbeitgeber durchgeführt wird, frag' den halt, ob er auch Inhalte zu Langwaffen vermittelt, prüft und auf dem Zertifikat ausweist. Bei Sicherheitsunternehmen in Deutschland ist das tendenziell eher unüblich, weil meist dienstlich unnötig und eben mit Zusatzkosten verbunden.

    Für eine halbwegs brauchbare Vorbereitung sollte man IMHO ein paarmal das WaffG (Waffengesetz) und die AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) durchgehen, um deren Struktur und Logik kennenzulernen.


    Zudem befinden sich in Anlage 1 zum Waffengesetz die wichtigsten Begriffsdefinitionen, mit denen das Waffenrecht arbeitet und in denen man firm sein sollte.


    Möchte man ein paar zusätzliche Gedanken des Gesetzgebers bzw. der Verwaltung zu einzelnen Paragraphen des Waffengesetzes lesen, kann man in den den Paragraphen entsprechenden Nummern der WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz) nachschauen.


    Wenn man das getan hat, hangelt man sich danach durch den Fragenkatalog des BVA und versucht, die jeweiligen Quellen/Hintergründe der Antworten im Gesetz und der Verordnung zu finden. Klappt das halbwegs, hat man die Prüfung eigentlich schon in der Tasche.


    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…efung/sachkunde_node.html


    Den Rest, einen gewissen Überblick über die Gesamtzusammenhänge und ein paar Kenntnisse über technische Finessen und die sichere Handhabung sollte der theoretische Unterricht des Dozenten liefern.


    Bei dem - insbesondere für Berufswaffenträger eigentlich besonders wichtigen - praktischen Teil und der Vermittlung von Fertigkeiten im Schiessen trennt sich dann leider meist die Spreu vom Weizen. Die meisten Sachkundeanbieter scheinen nicht in der Lage zu sein, eine - wenn auch in der verfügbaren Zeit naturgemäß auch nur rudimentäre - vernünftige Ausbildung zu bieten. Die Krönung sind dann Sachkundelehrgänge für Berufswaffenträger, bei denen die abgegebene Schusszahl dann grade mal knapp zweistellig ist und dann "Berufswaffenträger" "produziert". Zumindest wird das dann behauptet und die Absolventen glauben das dann teilweise auch...


    ...grade jüngst war ein Kollege bei einem Lehrgang, der nach 12(!) abgegebenen Schuss Kurzwaffe einem Berufswaffenträger eine "ausreichende Fertigkeit im Schiessen" attestierte, und nach 6(!) weiteren Schuss aus der Langwaffe eine ausreichende Fertigkeit für Langwaffen.

    Das erklärt aber zumindest gewisse Zustände in der Branche.


    Eine Feststellung zum Schluss:


    Wer eine Waffensachkundeschulung abgelegt und bestanden hat, kann noch lange nicht schiessen.

    Das ist erst ein erster Babyschritt hin zu einer längerfristigen, deutlich umfangreicheren praktischen Ausbildung, die sichere Handhabung auch unter Stress und anderen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden Faktoren und eine gewisse Trefferleistung gewähren muss. Und hat man dieses Niveau erreicht, muss es eigentlich durch regelmäßiges Training erhalten werden. Ein (wie auch immer dimensioniertes) Schiessen im Quartal reicht dazu eigentlich nicht aus.


    Die Realität zeigt aber, dass es fast immer anders ist. Und dass am Ende nur Waffenspatzierenträger, aber keine Waffenträger "ausgebildet" werden. Allerdings werden meist auch keine Waffenträger benötigt, sondern Anforderungen an die Aussenwirkung oder Wünsche von Versicherungen bedient, und meist werden vom Kunden auch keine Waffenträger bezahlt, sondern Sicherheitsmitarbeiter mit Waffe.


    Und wieder der Satz: Das erklärt zumindest die Zustände in der Branche.

    Ohje...


    ...eine zwischen Sportschützen und anderen Bedürfnisträgern und Berufswaffenträgern getrennte Waffensachkunde gibt es seit 2003. Also etwas, das man durchaus mittlerweile wissen könnte. Vor allem, wenn man eine davon schon hat.


    Zum anderen ist der Fragenkatalog des BVA (welches zweite .pdf meinst Du? Die Version mit bzw. ohne Antworten? Das ist der gleiche Katalog, nur eben mit und ohne Markierung der richtigen Antworten) verbindlich und der einzige Katalog, aus dem sich die Prüfer für die verschiedenen Bedürfnisgruppen zum erstellen ihrer Prüfungen bedienen dürfen. In der Gesamtsumme der Fragen hat man durchaus eine gewisse Möglichkeit, Fragen mit bestimmten Schwerpunkten herauszusuchen, auch wenn das natürlich nicht 100%ig klappt.


    Und wofür es eine "extra Prüfung" gibt, verrät ein Blick in die WaffVwV:


    Zitat

    7.5.1 Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs setzt nach § 3 Absatz 3 AWaffV voraus, dass die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AWaffV erforderlichen Kenntnisse in einem theoretischen und einem praktischen Teil vermittelt werden.


    Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

    Ich persönlich würde darauf achten, dass meine Waffensachkunde für Berufswaffenträger zusätzlich auch Langwaffen umfasst. Derzeit ist das Führen von Langwaffen zwar innerhalb von Deutschland eher unüblich, es gibt aber durchaus eine kleine Handvoll entsprechender Erlaubnisse und als das Thema §28a WaffG noch aktuell war, standen auf einmal die "Pistolen-Waffensachkundeinhaber" Schlange. Und wer weiss, was die Zukunft diesbezüglich bringt - daher lieber haben als brauchen. Und dann müsstest Du die nächste Waffensachkunde ablegen (nicht, dass regelmäßige Wiederholung schlecht wäre, sieht man ja an den aktuellen Fragen...).

    Ich würde aber evtl prüfen lassen ob das Ordnungsamt nicht per einstweiliger Verfügung mit aufschiebender WIrkung dazu gebracht werden kann dich freizugeben bis Gründe dafür gefunden werden dir die Zuverlässigkeit zu entziehen.


    Rechtsbeugung per einstweiliger Verfügung?

    Wenn mir der Arbeitgeber Pfand vor Arbeitsantritt für zu erhaltenden Lohn gibt, darf er mir davon Pfand für die Dienskleidung abziehen.


    Ansonsten muss ihm meine Unterschrift reichen. Oder ich komme in den Klamotten, die mir gefallen.

    Wie gesagt, mit den Konsequenzen von persönlichen Entscheidungen muss man leben. So oder so.


    Und wie man an Eurem Beispiel sieht, kann man ja etwas finden, wenn man die Region wechselt. Das klappt nicht nur einmal. Dass so ein Wechsel mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, ist klar. Aber da muss man halt abwägen, ob die langfristig nicht als Invesition in ein besseres Leben zu sehen sind.


    Zumindest sollte man sich nicht auf "Uh, die Welt ist doof" ausruhen, wenn man unzufrieden ist. Das ist langfristig sicherlich nicht gesund.

    Im Zweifelsfall kann man sogar die Region wechseln. Das muss man natürlich wollen. Andernfalls muss man halt mit den Konsequenzen der Entscheidung leben, es nicht zu wollen.
    Ich persönlich würde keinen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren, wenn er nicht fürstlich entlohnt würde und in der Zeit der [lexicon='Befristung'][/lexicon] ein Polster für eine evtl. notwendige Überbrückungszeit aufbauen ließe.

    Üblicherweise sind Arbeitsverträge ja unbefristet. Und eine betriebsbedingte Kündigung muss - jetzt nicht überraschend - betriebsbedingt sein.
    Das darf dann der Arbeitgeber dem Arbeitsgericht darlegen. Bei der Gelegenheit darf er sich mit dem Arbeitsgericht dann über seinen fortgesetzten Arbeitszeitbetrug unterhalten und bei der Gelegenheit könnte sich rausstellen, dass da dann irgendwer rückwirkend nachzahlungspflichtig ist. Das würde dann natürlich alle Mitarbeiter betreffen, mit denen so verfahren wird und bei denen Pausen abgezogen werden, die nicht genommen werden. Das wäre natürlich etwas ungeschickt... :whistling:


    Mitarbeiter sind nicht ganz so rechtelos, wie sich manch einer fühlt und auch Arbeitgeber müssen sich an Regeln und Gesetze halten.
    Oder halt mit den Folgen leben, wenn sie es nicht tun.


    Glücklicherweise sieht der Markt heute so aus, dass man sich nicht mit jedem Mist auf der Nase rumtanzen lassen muss. Hoffen wir, dass das noch länger so bleibt.