Beiträge von totti

    Hallo
    Bei uns war die Vorbereitungszeit gerade mal 30 Minuten und wir durften nur einmal das Thema ablehen ansonsten verlief es so wie bei cujo .
    Mein Thema war damals folgendes :
    Eine Mitarbeiterin bringt seit 5 jahren Top Leistungen im Unternehmen ..................Wie schaffen Sie es als Meister diese Mitarbeiterin weiterhin zur solchen Leistungen zu motivieren ??? (So in etwa war die Fragestellung)


    LG
    Totti

    Ausserdem muss die Aufsichtsbehörde bei Kündigung einer Schwangeren zustimmen . Auch wenn die Schwangere eine schwere Pflichtverletzung begangen hat, wird die Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung zur Kündigung erteilen.
    Kündigt der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde, so ist seine Kündigung unwirksam.
    Das selbe gilt auch bei Schwerbehinderten ,jede fristgerechte oder fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX).

    Hmmm das mit der Meschenwürde ist so eine Sache die Grundrechte wirken im Verhältnis der Bürger nur "mittelbar" d.h die Rechtswidrigkeit ergibt sich aus einem anderen Gesetz .
    Art 1 GG Schutz der Menschenwürde >Verstöße zB.BELEIDIGUNG ,Körperverletzung ,Nötigung .


    Totti

    Hobbs
    Zitat von dir >das dürfte er nichtmal wenn er azubi fss wäre und trotzdem sachkunde hätte. nichtmal dann dürfte er alleine eingesetzt werden.


    1)Hmmm bist du dir da ganz sicher ? ;)


    2)Wenn eine Person bei einem Bewachungsunternehmen als sog ."Praktikant "mit dem Ziel einer späteren festen Anstellung beschäftigt wird ,für die Dauer von höchstens vier Wochen kann auf die Unterrichtung verzichtet werden ,wenn die Person in dieser Zeit keine Bewachungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt .



    Totti

    In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und VERSETZUNG zu unterrichten (§ 99 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern (§ 99 Absatz 2 BetrVG)


    LG
    Totti

    Hallo
    Da muss ich Cujo recht geben ständig nur jammern das bringt keinen weiter man sollte was an dieser Situation ändern z.B Unternehmenswechsel(schließlich ist man nicht mit einem Unternehmen verheiratet) ,Fortbildung oder in eine ganz andere Branche wechseln wenn ich schon höre das ist mit einem Risiko verbunden , Was für ein Risiko ??? Arbeiten muss ich so oder so ob das in Nrw ist oder in Bayern ist doch völlig egal .
    Wichtig ist nur das man was dagegen tut um diese frustrierende Situation zu überwinden , wenn man nichts unternimmt dann passiert auch nichts und man dreht sich immer nur im Kreis .
    Von nichts kommt nichts .


    LG
    Totti

    Das stimme ich dir voll zu Kraftsport , vor etwa 8 jahren habe ich den scheiß mit den 12 auch mitgemacht und die sind wirklich nicht gut für die Gesundheit , ich habe mir damals gesagt entweder du änderst was daran oder du wechselst die Branche heute bin ich immer noch dabei in der Sicherheitsbranche aber ich arbeite nur noch max.150 -160 Stunden das kann ich mir aber nur erlauben weil der Stundenlohn sehr gut ist .(Weiterbildung hat sich voll gelohnt in meinem Fall ;) )))


    totti

    richtig cujo , aber allein aus der BGV C 7 ist es nicht zulässig ihn einfach irgendwo einzusetzen ohne vorher eine ordentliche Einweisung durchgeführt zu haben diesen Punkt sollte man nicht ausser acht lassen es geht hier auch um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers .
    Ob er diese Tätigkeit auch ausführen muss oder nicht das weiß ich natürlich nicht das steht alles in seinem Arbeitsvertrag welche Weisungen er befolgen muss.

    Objekteinweisung § 9 (BGVC 7)


    1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das jeweilige zu sichernde Objekt und in die spezifischen Gefahren eingewiesen wird.


    (2) Die Einweisungen sind zu den Zeiten vorzunehmen, zu denen die Tätigkeit des Wach- und Sicherungspersonals ausgeübt wird. DA


    (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für alle Objekte und Objektbereiche, in denen Hunde eingesetzt sind, das Wach- und Sicherungspersonal über das Verhalten bei der Begegnung mit diesen Hunden unterwiesen wird.
    DA zu § 9 Abs. 2:


    Diese Forderungen beinhalten z.B. dass


    * die Versicherten vor Aufnahme der Tätigkeiten, bei Bedarf und darüber hinaus regelmäßig auftrags-, tätigkeits- und objektbezogen eingewiesen und unterwiesen werden
    und
    * über die Einweisungen und Unterweisungen Aufzeichnungen objekt- und personenbezogen geführt werden.


    Ein Bedarf für die Einweisungen und Unterweisungen besteht bei der Übernahme neuer Aufträge sowie wesentlichen Änderungen des Auftrags oder der Arbeitsbedingungen.


    Bei Nacht eingesetzte Versicherte sollen nicht nur in der Dunkelheit sondern zusätzlich auch bei Tageslicht eingewiesen werden, damit sie in die Lage versetzt werden, möglichen Gefahren mittels ausreichender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu begegnen. Zeitabstände sind angemessen, wenn die regelmäßigen Unterweisungen mindestens jährlich erfolgen.

    hi ,
    Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts, sie ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt.


    totti

    Verstehe ich dich richtig nehmen wir mal an ich bin der AG und stelle jetzt eine Fachkraft ein jetzt muss ich der Fachkraft einen Fachkraftstundenlohn zahlen obwohl der Auftraggeber KEINE Fachkräfte erwünscht ????




    totti

    NÖ dein AG muss dir überhaupt kein Fachkraft -Stundenlohn zahlen es sei denn der Auftraggeber will Fachkräfte dann muß dein AG dir den Fachkraftstundelohn zahlen der im Lohntarifvertrag schriftlich fixiert ist .


    Totti