Posts by Baldrian
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Kompression führt zu Verdrängung.
Such dir halt was neues, entspanntes.
Wir haben nicht umsonst Arbeitnehmermarkt. Wir machen die Regeln und finden ratzfatz neue Stellen.
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Das unterlassen von Polizisten hat zum Tod eines Menschen geführt.
In einem Rechtsstaat sollte dies untersucht werden...
In der Sache glaube ich, dass die Beamten richtig gehandelt hatten. Fraglich ist, ob sie Rettungsmittel dabeihatten. Dann würde ihr Unterlassen anders zu bewerten sein.
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Berlin auf jeden Fall
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Es gibt die IHK-Zertifikatslehrgänge zur Personenschutzfachkraft und zum Kommandoführer Personenschutz.
Natürlich sind das keine Ausbildungen, die IHK prüft ja auch Weiterbildungen, das sollte bekannt sein.
Die IHK hat Kooperationspartner, die im Verbund diese Qualifikationen ausbilden.
Dem liegt auch ein Lehrplan zugrunde.
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hallo
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Hallo, ich würde zur Verfügung stehen.
Meldet euch gern über email, ich schick euch ne pn.
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red dead redemption 2
Elder scrolls online
Minecraft
In ca halben Jahr ist ein neuer Dark Age of Camelotfreeshard in der Betriebsphase angekommen, dann werd ich wohl nur noch daoc zocken.
Wenn ich dann mal zum zocken komme
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Gern.
Nachtrag: Auch in Lehrbüchern ist nachzulesen, dass im oben von dir geschilderten Szenario ein Fluchtweg angeboten werden soll.
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Nein, niemand kann von dir erwarten deine Eigensicherung aufzugeben.
Gewaltmonopol hat die Polizei und diese ist in der Verantwortung und darf rechtmäßige Gewalt in so einem Fall nicht verweigern.
Du hingegen schon. Bist du bewaffnet? Trainiert? Arbeitest du im Team? Wirst du deutlich übertariflich bezahlt?
Wenn die Antwort nein lautet, würde ich immer auf Eigensicherung verweisen und den Störer verjagen und gut ist.
Wer mehr will, muss auch mehr leisten. Wer tariflichen Mindestlohn zahlt, kann nicht mehr verlangen als Mindestleistung.
Auch in einer Festnahmesituation, lass ich lieber den Täter laufen als ein Messer im Bauch oder ne Gehirnerschütterung davonzutragen, außer ich hab Kollegen im Rücken und traue mir das zu. Aber das ist dann eigenverantwortliches Handeln, gemäß § 34a GewO. Eigenverantwortlich heißt, niemand darf dir vorschreiben wann du von Ausnahmerechten innerhalb der gesteckten rechtlichen Grenzen Gebrauch machst.
Eigensicherung geht immer vor. IMMER
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Guten Abend in die Runde,
ich schreibe diverse Artikel auf Marktplatz Sicherheit über möglichst aktuelle Themen rund um die Sicherheitsbranche. Zurzeit scheint es, als würde der Dauerbrenner "Fachkräftemangel" wieder besonders durch die Decke gehen. Mich würde sehr interessieren, was meint ihr dazu? Woran liegt es und wie könnte man das endlich in den Griff bekommen?
Grundsätzlich stimme ich gefühlsmäßig deiner Behauptung zu. Aber stimmt das? Ich versuche mich mal an einer Analyse unter Verwendung des Statistiksatzes des BDSW.
Begriffserklärung:
Was sind denn Fachkräfte? Folge ich den Stellenanzeigen und Slang der Weiterbildungsportalen der BA, sind damit qualifizierte Sachkundekräfte und aufwärts gemeint. Aber ich glaube nicht dass das stimmt. Die Sachkunde ist eine gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung, keine Weiterbildung oder Ausbildung. Dies wird auch nochmal durch die MTV unterstrichen, in denen nachzulesen ist, dass die Sachkundekräfte Helfer sind.
Daher begrenze ich diesen Begriff für mein Verständnis auf die Qualifikationen GSSK und aufwärts.
Ist-Zustand:
Zur Zeit haben wir im Bewachungsgewerbe ca. 11.000 unbesetzte Stellen, hinzu kommen Ausfälle durch Krankheit oder Fluktuation innerhalb des Gewerbes. Das sind keinesfalls nur Fachkräfte, ich glaube das sind größtenteils Unterrichtungs- und Sachkundekräfte.
Es besteht also grundsätzlich ein Arbeitskräftemangel.
Zur Zeit engagieren sich ca. 260.000 Wachpersonen in BDSW-Unternehmen, national wären es sogar 300.000.
Seit Einführung der Ausbildung wurden ca. 20.600 Ausbildungsverträge begründet.
Andererseits wurden seit der Einführung der FKSS und SKSS ca. 12.300 Ausbildungsverhältnisse erfolgreich zu Ende gebracht.
Heißt, rund 50 % der Ausbildungen wurden vorzeitig beendet oder nicht erfolgreich zu Ende gebracht.
Damit sind die Ausbildungsberufe im Wachgewerbe auf Platz 1 der gescheiterten Ausbildungsberufe im Vergleich mit anderen Ausbildungen und Branchen.
Aber hinzu kommen noch bei den Weiterbildungen ca. 2580 Meister und ca. 11.500 GSSK.
Woran das liegt:
25 % aller sozialversicherungspflichtigen SMA sind über 55 Jahre alt, bei den geringfügig Beschäftigten sind es sogar 28 %. Hier begünstigt die baldige Berentung dieser Mitarbeiter den Personalschwund.
Ich unterstelle, die wenigsten dieser SMA haben Qualifikationen der GSSK oder aufwärts.
Zahlenspielerei:
260.000 SMA (von BDSW Unternehmen), von denen gehen 25 % bald in Rente, das wären ca. 65.000 SMA.
Seit 2005 haben sich 2580 Meister + 11.500 GSSK + 12.300 SKSS/FKSS qualifiziert.
Das sind 26.380 Fachkräfte. Ergibt unterm Strich eine zukünftige Anzahl von 221.380 Wachpersonen.
Aber auch nur wenn man voraussetzt, dass keine SMA in andere Gewerbe abwandern oder ihre Zuverlässigkeit verlieren.
Und das passiert immer wieder und das kann ich gut nachvollziehen, aber dafür kann ich keine Quellen/Zahlen finden, daher lass ich das unberücksichtigt.
Bei 11.000 offenen Stellen zur Zeit und 260.000 SMA (in BDSW Unternehmen), 300.000 sogar insgesamt, ergibt das ein baldiges Defizit von mindestens ca. 50.000 Wachpersonen.
Hier sind nicht Krankheitsausfälle, Urlaubsvertretungen, Verlust der Zuverlässigkeit und Abwanderungen berücksichtigt.
Wir können also grob über den Daumen gepeilt, von 90.000 zukünftigen offenen Stellen ausgehen und das auch nur, wenn man unterstellt das die Auftragslage gleich bleibt. Aber das ist ja nicht der Fall, es kommen eher mehr Wachverträge zukünftig zu Stande.
Also sind es perspektivisch weit über 100.000 offene Stellen, die zukünftig unbesetzt bleiben.
Andererseits gibt es ja noch die Sachkunde- und Unterrichtungskräfte, die dieses Defizit etwas abmildern könnten.
Warum ist das so? Meiner Meinung durch Ausbeutung und unfachliche Ausbilder, fehlende Geringschätzung der Gesellschaft aber auch der Wachpersonen für ihr Gewerbe, der Lohnstruktur und Arbeitsbedingungen. Man kann durchaus sagen, dass die Prekärisierung der Gesellschaft sich nicht förderlich auf das ohnehin historisch prekär gewachsene Wachgewerbe auswirkt.
Verantwortung des BDSW:
Grundsätzlich hat der BDSW dieses Problem selbst verursacht. Es ist heutzutage nicht wirklich erstrebenswert in diesem Gewerbe zu arbeiten, vergleicht man mal andere nichtakademische Gewerbe. Die Zeiten in denen die SMA 260 Stunden pro Monat schrubben, ist vorbei. Work-Life Balance ist heutiger Anspruch der meisten arbeitenden Menschen (Mindestlohn sei Dank, wollte der BDSW auch nicht).
Und diese Arbeitsbedingungen, die sich stets am unteren Ende des gesetzlichen Minimums bewegen, hat der BDSW selbst verursacht. Ob der BMTV mit der arbeitgeberfreundlichen Scheingewerkschaft GÖD oder der deutlichen Überlegenheit bei Tarifvertragsverhandlungen mit Ver.Di, der BDSW weiß immer sehr dominant seine Interessen zu vertreten.
Und das ist grundsätzlich auch verständlich, denn das ist ja seine Aufgabe. Aber wir leben heute in einer Zeit der Entpolitisierung der Massen, die meisten SMA sind nicht grade gewerkschaftlich oder politisch progressiv eingestellt. Denn das wäre ja "links" und mit dem Label lassen sich die wenigsten Menschen heutzutage beschreiben, SMA erst recht. Natürlich sind auch die Unternehmen gewerkschaftlich organisierten SMA eher kritisch eingestellt. Nicht selten sind Einsatzleiter Betriebsratsmitglieder und die Unternehmer nehmen gezielt verdeckt Einfluss auf die Zusammensetzung des BR.
Nicht unberücksichtigt darf auch nicht der Charakter dieses Gewerbes bleiben, es geht im wesentlichen um Arbeitnehmerüberlassungen. Die SMA sind an vielen Standorten verteilt und arbeiten häufig im 24 Stunden Schichtdienst, das erschwert eine gewerkschaftliche Organisierung enorm.
All das führt zu einer deutlichen Dominanz des BDSW und seiner Forderungen. Das kann man getrost als Turbokapitalismus beschreiben.
Was sind Lösungsstrategien des BDSW?
So fordert der BDSW die Anerkennung des Wachgewerbes als KRITIS, möchte ein Streikverbot durchsetzen, die Regelungen der Arbeitnehmerüberlassungen für das Wachgewerbe beseitigen und Wachunternehmen außerhalb des BDSW auflösen.
Gleichzeitig ist die Weigerung zu erkennen, deutlich höhere Löhne zu zahlen und Besserungen bei den Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, echte Weiterbildungen und freiwillige Leistungen sucht man vergebens.
Gleichzeitig will der BDSW aber mehr Anerkennung für das Wachgewerbe.
Klingt für mich nach einer Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Was wären meine Ideen?
Es gibt zu viele Alibi-Jobs, bei denen der SMA lediglich für die Versicherung anwesend ist. Echte Sicherheit unter Beachtung des KVP, DIN 77200 und PDCA ist selten zu finden.
Im wesentlichen muss das Gewerbe verschlankt werden, sowohl hinsichtlich Aufträge aber auch Mitarbeiter.
Nur so lässt sich das Gewerbe professionalisieren und bessere Arbeitsbedingungen schaffen.
Aber das wäre entgegengesetzt der Interessen des BDSW, dessen Mitgliedsunternehmen ja Geld verdienen wollen/müssen.
Es fallen mir sicherlich weitere Punkte ein, aber das wäre für den Anfang mein Input.
Und natürlich widersprechen sich einige Punkte, z. B. 3. und 6., aber ich betrachte es als Brainstormergebnis und nicht als konkreten Fahrplan.
1. Unterrichtung abschaffen
2. Sachkundeprüfungen durch BDSW zertifizierte Fachschulen abnehmen lassen, aber nicht durch die dort eingesetzten Dozenten
3. Stundenkosten für Sachkundepersonal auf 30 € anheben, dann wird das auch nicht mehr auf dem Markt angefragt
4. Wachgewerbe attraktiver gestalten, mit deutlichen Zugeständnissen des BDSW hinsichtlich Urlaubstagen, Zulagen, Lohn jenseits der gesetzlichen Mindestvorgaben
5. Auszubildende nicht mehr so krass verheizen, sondern fair und gem. BBiG behandeln
6. Jede Sachkundekraft muss innerhalb von 5 Jahren nach der Prüfung die GSSK ablegen, ansonsten muss die Sachkunde bei der IHK nachgeprüft werden
7. Medienoffensive zur Anhebung der positiven Wahrnehmung in der Gesellschaft mit Youtubeformaten oder Filmen oder Serien im Fernsehen (ähnlich wie die Ehrenpflegas)
8. Nachdem das Wachgewerbe dem Innenministerium untergliedert wurde, muss/sollte auch eine hiermit verbundene Anhebung der Rechte und Verantwortungen erfolgen
9. § 34a GewO streichen und das Sicherheitsdienstleistungsgesetz endlich realisieren
10. Bundesmantelrahmentarifvertrag mit der GÖD aufkündigen, mit solchen Tricks endlich aufhören und nur mit Ver.Di verhandeln, unter Beachtung der Attraktivitätssteigerung für potentielle Arbeitnehmer
11. Bewachung von KRITIS nicht mit externen Wachunternehmen gewährleisten, sondern nur mit hauseigenen SMA
12. Arbeitsverträge von BDSW Unternehmen standardisieren
13. Keine Alibi-Sicherheitsleistungen verkaufen, um die Versicherungskosten des Kunden gering zu halten
14. Bei der Beurteilung durch das Gewerbeamt den Parameter EIGNUNG ähnlich wie im WaffG hinzufügen
15. Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache und Schrift in wirklich ausreichender Art und Weise
16. SKSS und GSSK nicht gleichgestellt entlohnen
17. Deutlicher Lohnabstand zwischen GSSK, SKSS, FKSS, MSS
18. Verpflichtete Weiterbildungspflichten mit ~40 UE pro Jahr oder ähnlich wie beim Brandschutzbeauftragten Weiterbildungspflicht durch Teilnahme an zertifizierten Lehrveranstaltungen bei den Sachversicherern
19. Jede Bewachung, egal ob Arbeitnehmerüberlassung oder unternehmensintern, unter den Geltungsbereich des Sicherheitsdienstleistungsgesetz/§ 34a GewO stellen
20. Klare Trennung von Sicherheit und Service, um Missbrauch von Wachpersonen für wachfremde Tätigkeiten durch die Kunden für billige Hilfskräfte zu erschweren
Grüße
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Disclaimer: Natürlich ist dies keine verbindliche Rechtsberatung sondern stellt lediglich meine Meinung basierend auf meiner mehrjährigen Tätigkeit als Dozent dar!
Auch wenn es bissl outdatet ist, ist die Frage, trotz der vergangenen Zeit, noch nicht erschöpfend beantwortet worden. Wenn sich ein Moderator o. ä. an meinem Beitrag stört, löscht ihn einfach oder erfreut euch an der Aktivität in eurem Forum.
Wir unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip wie die Pol. oder Staatsanwaltschaft, heißt wir müssen nicht zwangsläufig staatliche Repressionen auslösen und können grundsätzlich nicht bestraft werden wenn wir dies unterlassen. Ausnahme davon regelt § 138 StGB.
Heißt wir können Behörden hinzuziehen, müssen es aber nicht.
In jedem Fall macht sich der SMA strafbar, der Sachen in Verwahrung nimmt, die einem Besitzverbot (Drogen, Waffen etc.) unterliegen, wenn nicht unmittelbar danach die Behörden verständigt werden und im Fall von Waffen, dies nicht zur Gefahrenabwehr erfolgt.
Ob wir diese Sache nun am Mann tragen oder einem Behältnis in Verwahrung nehmen, spielt hierbei keine Rolle.
Besitz ist ja nicht nur die reine tatsächliche Gewalt über eine Sache, sondern diese muss auch vom Wissen und Wollen des Besitzes getragen werden und es gibt mehr Besitzarten als nur den tatsächlichen Besitz (mittelbarer Besitz).
Wenn man nach der herrschenden Lehrbuchmeinung geht, ist der Gast vorläufig festzunehmen und die Pol. zu verständigen. Es kann aber sein, dass durch diese Handlung die Interessen des AG tangiert werden (z. B. durch Aufgabe der Position und Vertragspflichten) und hier muss der SMA abwägen. Meiner Meinung nach sind wir für den Auftraggeber da, nicht für die Vollzugsbehörden.
In jedem Fall den Gast abweisen, je nach Lage und Personalstärke vorläufig festnehmen und die Pol. verständigen.
Zur Gefahrenabwehr bei Fund einer erlaubnispflichten Waffe darf nach § 34 StGB und in Verbindung mit § 37c WaffG die Waffe in Besitz genommen werden, wenn unmittelbar danach die Behörden verständigt werden. Allerdings ist nach Dienstkunde die Waffe als Tatwaffe zu behandeln und nicht zu bewegen oder anzufassen um Spuren zu erhalten.
Im Beispiel der auf dem Klo gefundenen Schusswaffe, hätte die Toilette als Tatort behandelt werden müssen, oder wenn dies nicht möglich ist, die Schusswaffe ähnlich wie Hundekot in eine Plastiktüte zu packen um Beweismittel möglichst zu erhalten.
Quote
Frage:
Wie gehe ich jetzt, bei einer Veranstaltung, korrekt vor, wenn ich Drogen finde?
Kann die der Gast auch wieder abholen, oder behalte ich die vorläufig ein und gebe die an die Polizei weiter?Sollte es sich um Drogen handeln, dürfen diese gesichert werden um diese unmittelbar der Polizei zu übergeben (§ 31a BtmG). Dies gilt aber nur bei einem Drogenfund ohne Besitzer. Sollte eine Person Besitzer von Drogen sein, gibt es erstmal keinen Grund, auch nicht zur Gefahrenabwehr, der Person diese Drogen abzunehmen. Eine vorl. Festnahme nach § 127 Abs.1 StPO wäre aber rechtens.
Funfact: 2-Chlorbenzolydänmalonsäuredinitril (wusste ich auswendig xD) unterliegt auf Veranstaltungen einem Besitzverbot gem. § 42 WaffG, Oleorisin Capsicum (Pfefferspray) hingegen nicht. Grund dafür ist die enge Auslegung des Begriffs der Reizstoffe und Reizstoffsprühgeräte in der Anlage zum WaffG, die bestimmt sind für eine Anwendung gegen Menschen. Und Pfefferspray erfüllt diese Zweckbestimmung nicht, da nicht dafür zugelassen. Dennoch kann/sollte natürlich vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden und den Träger des Pfeffersprays bitten, dieses im Auto oder anderswo zu lagern, wenn der Gesamteindruck der Person ergibt, das diese ausschließlich mit Verteidigungswillen solch ein Gerät mitführt. Oder eben Hausverbot und schönen Abend noch, wenn die Person nur ein bisschen nach Stress riecht.
In meinen jüngeren Jahren bin ich ebenfalls Feiern gegangen und hatte eigentlich immer ein Pfeffer dabei, hab aber proaktiv die Türsteher informiert und um Verwahrung gebeten. Hat fast immer geklappt.
Mal eine Frage für die Paragraphenreiter unter euch !
Bei einem
Besucher einer Disco wird bei einer freiwilligen Kontrolle ein
verbotener Gegenstand (z.B. Schlagring oder Taschenlampe mit
Elektroschocker) gefunden!
Jetzt zur Frage :
1. Macht der Security sich strafbar wenn er dem Gast den Gegenstand zurückgibt ?
wenn ja in welcher Form und gegen welche Gesetze verstößt er ?
2. Macht der Security sich strafbar wenn er den Vorfall nicht zur Anzeige bringt ?
wenn ja in welcher Form und gegen welche Gesetze verstößt er ?wenn diese Fragen ausreichend beantwortet sind würde ich gerne gleichen
Vorfall mit Gegenständen unter Führverbot (z.B. Einhandmesser) und
gleicher Fragestellung anmerken.1. Ja, denn die Rückgabe schließt die Verwahrung mit ein, da Besitz gegeben ist und er dem "Eigentümer" den Besitz einer verbotenen Waffe einräumt (Umgang).
Damit hat der SMA Umgang nach Anlage 2 WaffG und macht sich strafbar gem. § 40 WaffG.
2. Nein, niemand muss sich selbst belasten und die Tatbestände des § 138 StGB sind nicht verwirklicht.
Bei Gegenständen die einem Führverbot nach § 42a WaffG unterliegen:
1. Im Kontext einer Disco (öffentliche Veranstaltung), sind Waffen nur mit Erlaubnis der Waffenbehörde zu führen.
Dies wurde hier missachtet, daher macht sich der SMA strafbar gem. § 42 WaffG da er vor der Rückgabe Besitz ausgeübt hat und nat. § 42a WaffG da er Waffen die einem Führverbot unterliegen, in Besitz genommen hat.
Und evtl. macht sich der Gast strafbar, da er als Anstifter gehandelt hat.
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Frauen gehören auch in das Sicherheitsdienstleistungsgewerbe. Die meisten Aggressoren sind nunmal Männer und zum deeskalieren gibt es nichts besseres.
Allerdings, solange die Dame keine DHF oder sich gleichwertig zu einem Mann verteidigen können, sollte auf die durchschnittlich geringere körperliche Durchsetzungsfähigkeit Rücksicht genommen werden. Allerdings haben auch nicht alle männlichen Kollegen pauschal die notwendige Physis.
Fynnarium: Wurde deine Frau aufgrund Ihres Geschlechts angegriffen?
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Tarifautonomie beschreibt einen auf Tarifverträgen beruhende geregelte Entlohnung in die vom Gesetzgeber nicht eingegriffen werden darf.
Beim Mindestlohn geht es um die untere Lohngrenze für alle Gewerbe.
Hat also erstmal wenig miteinander zu tun. Aber klar, dass die asozialen AG rumheulen. Wie bei der Einführung des Mindestlohns.
Selbst mit 12 € kann man keine wirkliche Altersvorsorge aufbauen, Fortbildungen finanzieren, gut ernähren, gesunden Hobby´s nachgehen und grad der BDSW der sich doch so gern für ein besseres Ansehen für SiDi einsetzt, will das verhindern. Schon ein bisschen widersprüchlich.
50 % aller Ausbildungsverhältnisse im SiDi werden vorzeitig durch den Auszubildenden beendet, über 11.000 offene Stellen, FKSS/SKSS werden verheizt und auch die GSSK, die tariflich immer noch gleichgestellt sind zur SKSS, machen es nicht besser.
Schlimm genug dass der Gesetzgeber eingreifen muss, um den Menschen ein halbwegs würdiges Leben und Arbeiten zu ermöglichen.
Ich hoffe dass bald die älteren SMA in Rente gehen, dann werden sich die Unternehmen mehr bemühen müssen um Humankapital an das Unternehmen zu binden.
Wenn dann noch iwann das Sicherheitsdienstleistungsgesetz verabschiedet wird und der § 34a GewO gestrichen wird, könnte sich das Gewerbe noch in die richtige Richtung entwickeln und die gewerberechtlichen Helferqualifikationen abgeschafft und damit das Gewerbe professionalisiert werden.
Wir werden sehen, sprach der Blinde.
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Manche glauben ja auch dass eine Besitzkehr aus verschlossenen Behältnissen Amtsanmaßung wär, stimmts Sheriff?
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Totale Zustimmung! Aber SV und Sicherheitsdienst hat nix miteinander zu tun.
Wenn es um SV geht, sind Schläge und Tritte natürlich zu bevorzugen, nah an den Gegner, bzw den Gegner nah an dich ranlassen ist das Gegenteil von guter SV.
Aber du scheinst das in einen Topf zu schmeißen und das ist nicht differenziert genug für mich.
Einen um sich schlagenden Gegner würd ich in Ruhe lassen, meine Kollegen auffordern das gleiche zu tun und ihn auffordern zu gehen, verbunden mit der Ansage dass ihm keiner folgen wird. So ist es auch bereits häufiger passiert.
Ich bin doch nicht Bruce Lee und keiner kann von uns verlangen in eine körperliche Auseinandersetzung zu gehen, wenn wahrscheinlich ist, dass wir geschädigt werden.
Und ganz bestimmt würd ich nicht anfangen mir einen Boxkampf mit ihm zu liefern.
Und JJ funzt nach einem Jahr guten Training ganz formidable, frag einen Polizisten
Gesetz dem Fall dass der Gegner allerdings die Konfrontation will und nicht locker lässt und wir trotz Zurückweichen weiter angegriffen werden, dann hilft ja alles nichts. Aber das sind sehr wenige Fälle, den meisten geht es doch darum weg zu kommen.
Aber unterm Strich ist das alles auch theoretisches Geschwätz, ich nehm mich da nicht aus.
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Alles was mit Schlagen und Treten zu tun hat, würd ich als mindestens eingeschränkt bewerten.
Sei dir sicher, sobald es zu einer Konfrontation kommt, alle Blicke auf euch ruhen. Und eine suppende Nase oder geplatzte Augenbraue beim "Opfer" sieht nicht gut aus und lässt die Security in einem schlechten Licht dastehen. Und (fast) jede Person hat heutzutage eine Taschenkamera dabei.
Würfe und Griffe (Hals ist tabu) dagegen sind eleganter und das Opfer trägt im besten Fall keine bleibenden Schäden davon. Daher find ich Judo, Ringen, BJJ und JJ (<- Polizeiverein bitte) als optimal für das Sicherheitsgewerbe.
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Tja, ein bekanntes Problem, auch im Bewachungsgewerbe.
Wie war das mit der extraverbalen Kommunikation?
Wer so ein Bild in einem berufsbezogenen Forum nutzt, sagt ja auch was über sich und seinen Anspruch aus.
Und sich dann noch über Gegenrede wundern... Naja, jeder wie er kann