Ich darf mich doch bitte gegen Deine Beurteilung meiner Kenntnis der Sozialgesetze verwahren.
Krankenversicherungspflichtig ist jeder Arbeitnehmer, dessen Monats-Brutto zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von € 400,- und der Pflichtgrenze von z.Zt. € 4.012,50 liegt. (Die Quellen darfst Du Dir selbst googlen, ich denke, das bekommst Du hin).
Dies wird regelmäßig per Verordnung angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Da gibt es auch keinen Raum für gegenteilige privatrechtliche Vereinbarungen. Das wäre ja nochmal schöner.
Dann könnten wir unser solidarisches Versicherungssystem ja gleich vergessen.
Ich habe den Begriff "Sozialbetrug" hier nicht verwendet. Für mich ist nur einzig und allein der Erhalt der Anmeldebestätigung maßgeblich, nicht die Abrechnung, die in meinem Fall und dem meiner Kollegen auch schon annähernd 2 Wochen überfällig ist.
Es gibt hier nach wie vor eine freie Wahl der Krankenkasse, daher ist Dein Absatz "Standartkasse" (ich schreibe aber doch lieber "Standardkasse") einfach saudummes Geschwätz. (Google siehe oben)
Mir ist klar, daß eine solche Ummeldung einen großen Aufwand darstellt. Daher gibt es nach Aussage meiner Kasse auch eine Frist von 3 Wochen für den Arbeitgeber. Die Frage ist nur, wie man das handelt, falls man diese Frist nicht einhalten kann. Ein kurzes Anschreiben an die Belegschaft per Mail oder Aushang hätte ja wohl ausgereicht. Wir sind ja alle gewöhnt, daß wir saisonal einen erhöhten Arbeitsanfall haben, der kaum im vorgegebenen Zeitrahmen bewältigt werden kann. Daß man dies aber nicht für notwendig hält und uns reihum Fragebögen ausfüllen läßt, wo wir denn jetzt beschäftigt sind, zeugt doch ein wenig von der Unternehmenskultur, die man in Düsseldorf offenbar für richtig hält.
Zu guter Letzt:
Ich bin kühl wie eine Hundeschnauze. Wär ich noch kühler, wär ich tot.
Mein Anwalt hat meine Unterlagen und mein Mandat, meine Rechtsschutzversicherung gibt Deckung.
Der Arbeitgeberdienst meiner Kasse ist mobilisiert, Fristen sind gesetzt.
Schau mer mal, wie das weiter geht ...